Apple darf seine App-Store-Zahlungsbedingungen vorerst beibehalten

Oberster Gerichtshof hat geurteilt

3D App Store-Icon vor einem dunkelblauen Hintergrund

Der Antrag von „Fortnite“-Herausgeber Epic, Apple zu einer Lockerung seiner App-Store-Regeln zu bewegen, wurde nun vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Somit darf Apple weiterhin die Möglichkeiten von iOS-Entwicklern einschränken, wenn es darum geht, App-User auf alternative Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen.

Die Verfügung des Bezirksgerichts, bei dem Epic seinen Antrag zuerst eingereicht hatte, war einer der wenigen Siege des Unternehmens in dem mittlerweile gut bekannten Kartellverfahren über die Gebühren für In-App-Käufe im App Store. Ein Richter hatte damals festgestellt, dass Apple gegen das kalifornische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen hatte, indem es Entwicklern untersagte, Links zu verwenden, die Nutzer zu Zahlungsmethoden außerhalb des App Stores führen.


Ein Berufungsgericht hatte jedoch im Juli eine Aussetzung dieses Urteils angeordnet und Apple 90 Tage Zeit gegeben, eine entsprechende Petition beim Obersten Gerichtshof einzureichen. Dieser wurde nun stattgegeben.

Epic hatte den Antrag mit der Begründung gestellt, die mittlerweile als „Apple-Steuer“ bezeichnete Provision, die Apple bei In-App-Käufen einbehalte, würde sowohl Verbrauchern als auch Entwicklern schaden. Mehrere Entwickler und App-Anbieter hatten darum versucht, User ihrer Anwendungen auf alternative Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen.

Weder Apple noch Epic haben die Entscheidung des Obersten Gerichtshof bisher kommentiert.

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Bei Käufen über diese Links erhalten wir eine Provision, mit dem wir diesen Blog finanzieren. Der Kaufpreis bleibt für euch unverändert.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Copyright © 2024 appgefahren.de