Blitzer.de PRO: Neues Update liefert Anpassungen für iOS 13 und neue iPhones

Erstes Update nach mehr als 2 Jahren

Wer sich immer an die Verkehrsregeln hält, benötigt diese App nicht. Wer sich dennoch vor Blitzern warnen lassen will, kann sich die 49 Cent günstige Applikation Blitzer.de PRO (App Store-Link) installieren. Nachdem es nun mehr als zwei Jahre keine Updates gab, meldet sich die Blitzer-App nun zurück.

Dazu muss man sagen: Der Funktionalität hat das keinen Abbruch getan. Doch nun hat man Blitzer.de PRO in Version 2.2 an iOS 13 angepasst, zudem sieht die App auch auf den neusten iPhone-Modellen gut aus. Gleichzeitig hat man zahlreiche Optimierungen vorgenommen, ebenso gibt es neue OSM-Karten und aktualisierte Datenbanken.


Mit dem Kauf der App werdet ihr vor festinstallierten Blitzern gewarnt. Wer auch vor mobilen Gefahren gewarnt werden will, muss den In-App-Kauf in Höhe von 9,99 Euro tätigen. Da Blitzer.de mehr als 4 Millionen aktive Nutzer zählt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass mobile Blitzer schnell gemeldet und in der App gelistet werden.

‎Blitzer.de PRO
‎Blitzer.de PRO
Entwickler: Eifrig Media
Preis: 0,49 €+
(Foto: Depositphotos.com/jovannig)
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Kommentare 27 Antworten

      1. Das neue Gesetz wurde zwar noch nicht vor Gericht ausgelotet, dennoch wurde bei der Erstellung der Beifahrer berücksichtigt.

        Der Beifahrer darf leider nicht warnen. Er darf zwar die App nutzen, aber der Fahrer darf von der Nutzung nichts wissen – sonst geht man automatisch von Anstiftung aus und der Fahrer hat die selben Konsequenzen zu fürchten.

        Den Beifahrer sofort als Ausrede vorzuschieben, ist nach dem klaren Verbot dieses Jahr auch nicht mehr ratsam, da schwer zu erklären.
        ____
        Bei der Erstellung des Gesetzes gilt ja der Schwerpunkt „gefährdete Straßenabschnitte abzusichern“ nicht die „Gefährdung 100 Meter weiter zu verschieben“.
        Genau dies ist auch der Grundsatz, wonach ungefähre Radiodurchsagen erlaubt bleiben.

          1. Hat absolut nichts mit der Verfassung zu tun.

            Ein warnender Mitfahrer gilt als eine Anstiftung durch Fahrer. Es wird mit einem „betriebsbereiten Mitführen“ gleichgesetzt, wie im Gesetz geregelt.

            Diese Handhabung ist uralt und ist jetzt bloß besonders relevant, da ein gesondertes Verbot ausgesprochen wurde. Du kannst ja gerne nochmal die Erklärung von Markus Schäpe der ADAC dazu durchlesen.

          2. Es ist erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer z. B. mit Handzeichen zu warnen. Es ist erlaubt, jemanden anzurufen, der gerade Auto fährt, vor Blitzern zu warnen. Es ist erlaubt, dass ein Beifahrer wachsam die Straße beobachtet, ein Radargerät am Straßenrand erkennt und den Fahrer warnt. Der Sachverhalt des Beifahrers mit einem Gerät in der Hand betrifft genau den gleichen Fall. Eine ungleiche Behandlung (dreimal nicht, einmal strafbewährt) verstößt eindeutig gegen die Verfassung. Ebenso, dem Beifahrer den Mund zu verbieten. Es „gilt“ auch nirgendwo im Strafrecht etwas als Anstiftung, Anstiftung muss nachgewiesen werden. Im Übrigen wäre Inselstaat dann, wenn der Beifahrer zuvor „angestiftet“ worden wäre, mit dem Gerät vor Blitzer den Fahrer zu warnen, streitig, inwiefern der Fahrer das Gerät mit sich führt, das auch noch vor Blitzern warnt. Denn in vorliegendem Fall würde nicht das Gerät, sondern der Beifahrer warnen. Auch der rechtliche Streit, ob das Handy überhaupt so ein Gerät darstellt, ist noch gar nicht abschließend entschieden. Einige Gerichte haben allerdings ein Handy mit Blitzerapp als ein solches Gerät angesehen.
            Letztendlich hätte es der Gesetzgeber in der Hand, Klarheit zu verschaffen. Zu großzügige Auslegungen von unklaren Strafvorschriften, die dann zu einer Strafe oder einem Bußgeld führen, sind auch verfassungsrechtlich bedenklich.

          3. Mit Handzeichen ist in Ordnung, solange es den Verkehr nicht gefährdet (je nach Handzeichen und Reaktion des anderen Fahrers, kann man eine Mitschuld davontragen). Lichthupe wäre natürlich in jedem Fall ein Verstoß.

            Ein Anruf richtet sich hierbei nach dem selben Grundsatz wie die Durchsagen im Radio.

            Beobachtung wird hier nicht besprochen und deswegen irrelevant. Ansonsten sind viele Standorte bewusst so gelegt, dass die Reaktionszeit eines Fahrers nicht ausreicht, um einer Ahndung zu entkommen.

            Der Sachverhalt betrifft eben nicht diesen Fall. Beobachtung wird nicht reguliert – eine technische Umgehung der Strafmaßnahmen schon.

            Es gibt hier jetzt auch nichts weiter auszudiskutieren. Was ich hier aufführe sind längst geklärte Fälle.

            Der Gesetzgeber hat ja eben nach jahrelanger Grauzone für Klarheit gesorgt. Ab 2020 sind Blitzerapps ausdrücklich verboten und Smartphones sind ausdrücklich technische Warnmaßnahmen. Hier wird nicht großzügig ausgelegt sondern eben genau am Kern des Gesetzes gearbeitet, welchen ich weiter oben bereits aufgeführt habe.

            75€ und ein Punkt im Flensburg ist die Folge eines nachgewiesenen, wissentlichen Einsatzes im Fahrzeug.

          4. Ich habe dir glaube ich bereits zur Zusammenfassung der ADAC geraten. Du hättest einfach den Namen googeln können.

            Ansonsten findest du das Gesetz nach wie vor unter:
            § 23 Abs. 1c Satz 1 StVO

            Und die ganze Rechtsbegründung mit Einzelpunkten in zB Beschlüssen wie:
            OLG Celle, Beschl. v. 03.11.2015 – 2 Ss (OWi) 313/15

            „Bei dieser Sachlage musste dem Betroffenen als Fahrzeugführer das Mitsichführen des Smartphones mit der aufgerufenen Blitzer-App während der Fahrt bewusst gewesen sein.“

            Dabei ist es nicht relevant, ob die wissentliche Bedienung durch einen Dritten erfolgte. Der Vorsatz ist hierbei trotzdem erfüllt.
            Die persönliche Bedienung ist nur für Abs. 1a relevant.

          5. Hab’s gefunden, ist ja noch gar nicht in Kraft und wird bei der geplanten Änderung auch wieder zu Auslegungsschwierigkeiten führen. Im Übrigen ist auch bei der geplanten Änderung der Beifahrer vor allem mit seinem eigenen Gerät nicht erfasst.

          6. Dem wurde schon längst zugestimmt und ist nur wegen einer kleinen Änderung auf Übermorgen verschoben worden ;).

            Die Rolle des Beifahrers bleibt nach wie vor die selbe, und brauchte keine erneute Nennung.

            Er selbst kann privat alles nutzen, was er möchte, solange er den Fahrer nicht gesetzwidrig beeinflusst.

          7. Ich bleibe bei meiner Meinung , auch nach der (noch nicht in Kraft getretenen Neuerung). 2 Juristen, 3 Meinungen, so ist das nun einmal. Der BGH wird irgendwann mal eine höchstrichterliche Entscheidung treffen müssen.

          8. Ich glaube bloß, dass du der Neuerung mehr Gewicht zusprichst als nötig – es wurde bereits stets nach diesem Muster entschieden, wenn du dir die Rechtsurteile durchsiehst.
            Das Gesetz wird jetzt bloß aktualisiert.

        1. Spielt doch überhaupt keine Rolle was der Beifahrer darf oder nicht, wer will das schon beweisen und Fahrer- und Beifahrer sind bestimmt nicht so blöd zuzugeben, das sie in der Richtung agiert haben! 😉 Wo kein Kläger, da kein Richter!

          1. Kläger ist stets zur Stelle, sobald ein Nachweis möglich ist. 😉

            In dem Fall sollte man sich schon darüber im Klaren sein, was geahndet wird und was nicht. Ein Nachweis kann nämlich auch in so schwierigen Situationen vorkommen – bereits durch ein unglückliches Video oder unaufmerksame Nutzung des Beifahrers, während einer überraschenden Kontrolle.

            Ist schließlich bereits vorgekommen und Klagen gegen das Bußgeld hatten in letzter Zeit keinen Erfolg.

    1. Wie kann der Beifahrer den nachweislich warnen?! Und ist es bereits eine Warnung, wenn mein ortsansässiger Bekannte neben mir sitzt und mich vor einer Blitze warnt, der er halt kennt und ich als ortsfremder nicht? Und ist es eine Warnung wenn meine Frau mich vom Beifahrersitz aus an eine stationäre Blitze erinnert, die ich evtl. nicht mehr auf dem Schirm habe? Was ist wenn ich solche Infos nicht von meinem Beifahrer haben möchte, er aber trotzdem die Blitze spoilert… muss ich ihn künftig knebeln? Selbst wenn es ein neues „Gesetz“ wäre, ist es schwer bis kaum durchsetzbar und vor allem nachweisbar!

      1. Nein, nur eine technische Hilfe zur Umgehung wird reguliert. Die Aussage des Ortsansässigen wird in dem Fall mit ungefähren Warnung, wie im Radio üblich, gleichgestellt.

        Genau wie bei dem Nachweis des Einsatzes beim Fahrer, sollte sich der Beifahrer auch nicht mit der geöffneten App erwischen lassen – wird ansonsten besonders ab diesem Jahr schwer zu erklären.

        Ansonsten hat es die Polizei zweifelsfrei derzeit schwer das Gesetz durchzusetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Regierung die Entwickler zwingen könnte die App abzuschalten, sobald das GPS eine Bewegung erkennt.

      2. Das mit dem Knebeln ist aber eine sehr interessante Frage ;))
        Ich würde spontan sagen, dass es hier Richtung Nötigung im Rahmen der StVO geht.

        Wenn du es nachweisen kannst, würdest du also deine Frau unters Messer werfen. ^^

    1. „Mit Blitzer.de PRO werden dir Gefahren direkt in der Karte angezeigt, damit du sie noch früher lokalisieren kannst. Unterstützt wird dies durch eine optionale Sprachansage. Sie teilt dir exakt mit, wie weit du noch von der Gefahr entfernt bist. Sendest du diese akustische Warnung an dein Autoradio, überhörst du keine Warnung mehr! Neugierig? Dann teste jetzt Blitzer.de PRO für nur 0,49 €!“

      Mobile Blitzer sind in der Blitzer.de nicht dabei.

      1. @Freddy: Das ist nicht richtig. Ich hab Wochenende erst die Blitzer.de App wieder verwendet und es wurden definitiv mobile Blitzer angezeigt. Zumindest wenn man die App im Vordergrund nutzt.

  1. Der Blitzer App von Android liefert mehr Informationen und zeigt auch alles an was ich über die iOS Version leider nicht sagen kann und bezahlt habe ich auch für die pro Version

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