iPassBild: Mit dem iPhone biometrische Passfotos schießen

Jede Person in der Bundesrepublik Deutschland muss ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis mit sich führen. Dazu gehört natürlich auch ein Passbild nach strengen behördlichen Regeln.

Die Vorgaben für die sogenannten biometrischen Passbilder sind mittlerweile sehr streng und nicht für jeden Bürger nachvollziehbar. Damit etwas Licht in diesen Foto-Dschungel gerät, gibt es nun seit kurzem die iPassBild-App, mit der sich behördlich akzeptierte Passfotos anfertigen lassen sowie Informationen zu den Auflagen der Bundesdruckerei zu finden sind, die deutschlandweit gelten.


iPassBild (App Store-Link) kann momentan für kleine 79 Cent aus dem App Store geladen werden, und ist dank eines deutschen Entwicklers selbstredend auch in deutscher Sprache verfügbar. Erfreulicherweise ist auch der Download von unterwegs kein Problem, da die App nur 13,2 MB Speicherplatz auf dem iPhone oder iPod Touch beansprucht.

In einem übersichtlichen Hauptmenü kann man sich zunächst entscheiden, ob man die Vorgaben der Bundesdruckerei ansehen möchte, die unbedingt nötig sind, da die geschossenen Fotos ansonsten von der zuständigen Behörde abgelehnt werden können. In diesem Infomenü findet man bebilderte Hinweise zum Format, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und weiteren Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Weiterhin kann man im Hauptmenü auch gleich mit dem Ablichten anfangen: So lassen sich Passfotos für Erwachsene oder Kinder bis zum 10. Lebensjahr anfertigen. Entweder kann man Fotos aus der Camera Roll importieren, oder gleich ein neues Porträt mit der Kamera des Geräts schießen, dabei steht sowohl die Front- als auch die Rückkamera zur Verfügung.

In der Kameraansicht werden die behördlichen Vorgaben zu den Gesichtsproportionen semi-transparent angezeigt, so dass sich das Motiv direkt danach ausrichten lässt. Nach Betätigung des Auslösers kann man das Foto noch durch Vergrößerung, Verkleinerung oder Verschieben den Vorgaben anpassen. Ist man zufrieden, muss nur noch das Format ausgewählt werden: Es steht eine 9×13- sowie 10×15-Matrix mit jeweils 6 bzw. 8 Foto-Exemplaren zur Verfügung.

Wer einen AirPrint-fähigen Drucker besitzt, kann die Fotos auch direkt an diesen schicken – alternativ steht ein Versand per Mail zur Auswahl bereit. Demnächst soll es auch möglich sein, die Fotos über das Internet zu bestellen. Ob die App und ihre fotografischen Ergebnisse wirklich den kritischen Augen der Beamten im Passamt gerecht werden, ist unklar. Zumindest mein Personalausweis ist noch einige Jahre gültig – somit scheide ich für einen Praxistest aus.

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Kommentare 29 Antworten

    1. Wikipedia sagt das hier: „Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres und kann sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 EUR belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung[1] und für Waffenträger[2].“ Was auch immer das nun genau zu bedeuten hat, schaden kann das Mitführen auf keinen Fall 😉

        1. Beim neuen Perso muss man glaube ich auch ein biometrisches Bild haben, meine ich. Und Wiki sagt: „1. November 2010: Einführung des neuen Personalausweises (nPA, vormals ePA) im ID-1-Format (Scheckkartengröße) mit RFID-Chip, in dem die Personaldaten und die biometrischen Daten (Lichtbild sowie optional zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden.“ Früher konnte man der Oma gleich noch ein Passbild in groß im Rahmen schenken. Bei den biometrischen Passfotos…naja, das bringt’s nicht mehr 😉

          1. Ich habe den neuen Ausweis und mir wurde die Broschüre über den neuen Personalausweis ausgehändigt, in der beschrieben steht, dass ein „biometrisches Foto“ gezwungenermaßen Pflicht ist.
            Die Fingerabdrücke beider Zeigefinger nur auf Wunsch aufgenommen werden. Und die Onlinefunktion ersteinmal standartmäßig freigeschaltet wird, aber nach aktivierung ebenso deaktiviert werden kann, sowie man seinen Personalausweis abholt.
            Die Fingerabdrücke können nur mit speziellen Geräten ausgelesen werden, da sie nur auf dem Chip gespeichert sind, um euch bei der Polizei zu identifizieren. Um einen Missbrauch durch abfotografieren oder Scannen des Personalausweises zu verhindern.
            Banken und Vermietern zum Beispiel, die eine Ausweiskopie brauchen, wird somit kein Identifizierungsmerkmal ausgehändigt, das für diese Zwecke nicht benötigt wird.
            Alles eine Frage der Sicherheit, wie zum Beispiel auch das speichern von Personalausweisen, die an Gerichtsgebäuden vorbei getragen werden oder öffentliche Gebäude betreten.
            Was nur in einem gewissen Radius funktioniert.
            Mfg Andreas

          1. Natürlich! :o)

            Such im App Store nach „ra e“ (der Hersteller heißt so) und du kannst dir die deutschen Gesetze runterladen und in Kapitel „Strafrecht“ findest du es.

  1. In Deutschland sind das Personalausweisgesetz (PAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht nach § 1 PAuswG), wobei der Besitz beider Dokumente selbstverständlich zulässig ist. Eine Mitführungspflicht besteht nur in Ausnahmefällen (so beim Führen bestimmter Waffen). Das Lichtbild unterliegt nach § 7 der Personalausweisverordnung bestimmten Vorgaben.
    So steht es in Wiki genau,man muss nur einen besitzen,aber nicht mitführen,was irrtümlicherweise steht’s von der Polizei behauptet wird!

  2. Ich habe mal im winter nachts den müll in unterhose rausgebracht und wurde von der polizei angesprochen und gebeten, meinen perso zu zeigen! Hab sie dann gefragt wo ich den denn haben sollte! … Aber aus de wohnung holen, musste ich ihn dennoch…

  3. Versteh nicht was da von manchen für nen aufstand gemacht wird? Es ist Pflicht sich auszuweisen, daher ist es auch Pflicht ein gültiges Dokument bei sich zu haben, Perso , Reisepass etc.

  4. Mein Personalausweis muss wohl bald erneuert werden. Da könnte ich es praktisch testen… Schickt mir eine E-Mail wenn ihr dran interessiert wärt (oder antwortet fix hier, dann schicke ich eine E-Mail los). Dann muss ich nicht alle Artikel durchsuchen, Ihr seid ja immer sehr aktiv! Sondern ich suche dann einfach in meinen E-Mails…

  5. Habe zwar keine Ahnung was genau das Gesetz sagt. Aber nur weil etwas in Wikipedia steht muss es nicht zwangsläufig stimmen! Rein theoretisch kann jeder Stocki etwas in Wikipedia als Wahrheit schreiben und veröffentlichen. Nicht das ich das in diesem Fall vermuten würde, es es sollte schon klar sein wenn man etwas nachliest…

    1. Es ist Pflicht einen Ausweis mitzuführen! Es geht ja nichtnur darum, dass man sich ausweisen kann wenn man von der Polizei kontrolliert wird (ihr müsst euch übrigens nur der Polizei auswesen, jedem anderen nicht), sondern auch damit ihr im Falle eines Unfalls identifiziert werden könnt. Klingt jetzt doof aber nach manchen Ünfällen erkennt man das Gesicht nicht mehr. Oder damit man Angehörige informieren kann wenn ihr besoffen in der Gosse liegt! Ich würde meinen Perso auch ohne eine gesetzliche pflicht mitnehmen. Is ja nun wirklich kein Aufwand! Außerdem: Wer geht denn bitte ohne Geldbeutel aus dem Haus!? Und dort ist ja normalerweise der Perso drin…

      1. bitte schreibt doch nicht so nen blödsinn.

        also:

        1. man muss ab 16 einen ausweis besitzen. das ist pflicht.

        2. man muss den ausweis nicht mit sich führen. aber: man muss dann eben auch zur polizeistation und sich erkennungsdienstlich behandeln lassen, wenn man sich nicht ausweisen kann. bzw. oftmals reicht dann auch der führerschein, solange man nichts angestellt hat.

        3. man muss sich nicht nur gegenüber der polizei ausweisen sondern gegenüber jeder vollzugsberechtigten amtsperson. das kann auch der kontrolleur im bus sein. wer sich hier nicht ausweist bzw. ausweisen kann muss zur identitätsfeststellung zur polizei. es gibt hier übrigens einige personenkreise, gegenüber denen man ausweispflichtig ist.

        4. der neue perso braucht zwingend ein biometrisch lesbares passbild. siehe bundesdruckerei.

  6. Ich hab grade noch den Alten gekriegt, ich Glücklicher 😉

    Und zum Testen: Druckt die Bilder aus und geht damit zu einem Fotografen, die haben Schablonen zum Überprüfen der Bilder

  7. Kann man alles sehen wie man will! Jeder depp darf auch jeden depp in gewahrsam nehmen! Allerdings befindest du dich dann direkt in einer rechlichen grauzone! Nicht immer, aber hin und wieder

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