Nebenkostenprivileg und Kabelgebühren: Was es damit auf sich hat

TV-Signal wechseln und sparen

In den vergangenen Monaten ist euch der Begriff Nebenkostenprivileg vielleicht schon einmal über den Weg gelaufen. Vor allem, wenn ihr in einer Mietwohnung lebt. Aber was hat es damit eigentlich auf sich und was hat das alles mit Thema Fernsehen zu tun? Wir wollen euch in diesem Artikel ein bisschen auf die Sprünge helfen.

Das entsprechende Gesetz gilt bereits seit 2021

Bereits am 1. Dezember 2021 ist ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs eingeführt wurde.


„Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, die Kosten für den TV-Kabelanschluss, welche bisher von einigen Vermietenden in Form von Sammelverträgen mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen wurden, auf die Mieterinnen und Mieter in den Nebenkosten umzulegen“, erklären die TV-Experten von Zattoo.

Bei vielen Mietwohnungen wurde die neue Regelung bisher noch nicht umgesetzt, allerdings gilt bis Ende Juni 2024 auch noch eine Übergangsfrist. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müsst ihr euch selbst entscheiden, ob ihr den bisherigen TV-Kabelanschluss weiter nutzen oder ob ihr euer TV-Signal auf einem anderen Weg empfangen möchtet.

So hoch sind die Kabelgebühren im Monat

Die Gebühren für den TV-Empfang per Kabel lassen sich nicht pauschal angeben. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes belaufen sich die Kosten auf 12 bis 14 Euro pro Monat in einem Mieterhaushalt. Diese Kosten lassen sich zukünftig einsparen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ihr gänzlich auf euren Kabelanschluss verzichten müsst. Die Kabelgebühren werden nur fällig, wenn ihr den Anschluss für den TV-Empfang nutzt. Nutzt ihr über den Anschluss dagegen nur Telefon und Internet, werden keine Kabelgebühren fällig.

Ein paar spannende Zahlen zum Thema hat Zattoo im Rahmen einer repräsentativen Umfrage gesammelt. Mittlerweile möchte mehr als die Hälfte der Personen auf ein anderes TV-Signal wechseln:

Hausbesitzer können ebenfalls kräftig sparen

Solltet ihr in einem Eigenheim leben, habt ihr schon seit etlichen Jahren die Möglichkeit, auf die Kabelgebühren zu verzichten. Und hier ist das Sparpotenzial sogar noch deutlich höher.

Aus meiner Familie sind mir zwei Fälle bekannt, bei denen der Kabelanschluss im eigenen Haus mit monatlich mehr als 20 Euro berechnet wurde. In beiden Fällen wurde der Anschluss für das TV-Signal gekündigt und stattdessen ein TV-Streaming-Dienst abonniert, der monatlich deutlich weniger kostet.

Wie viel genau, das hängt natürlich immer vom gewählten Paket und möglichen Aktionen ab. Bei Zattoo beispielsweise kostet das günstigste Paket 6,49 Euro im Monat, für alle Funktionen im Ultimate-Paket werden 13,99 Euro fällig. Die ersten 30 Tage könnt ihr kostenlos testen. Bei Waipu.tv ist das Preisgefüge recht ähnlich, aktuell bekommt ihr das beste Paket sogar zum Jahrespreis von nur 59,99 Euro.

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Kommentare 24 Antworten

  1. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müsst ihr euch selbst entscheiden, ob ihr den bisherigen TV-Kabelanschluss weiter nutzen oder ob ihr euer TV-Signal auf einem anderen Weg empfangen möchtet.
    >Ob das wirklich so einfach ist wird sich zeigen. Denn wenn der ganze Wohnblock nicht mehr den Sammelvertrag hat und entsprechend im Technikraum die entsprechende Hardware raus kommt oder einfach stillgesetzt wird aber ein einzelner Mieter dann Kabelfernsehen möchte.

    Solltet ihr in einem Eigenheim leben, habt ihr schon seit etlichen Jahren die Möglichkeit, auf die Kabelgebühren zu verzichten. Und hier ist das Sparpotenzial sogar noch deutlich höher.
    > Eigentumswohnungsbesitzter leben oft auch in ihren eigenen Wohnung und nutzen diese nicht als Kapitalanlage. Diese könnten bis jetzt auch nicht so einfach so auf die vorhandene Kabelgebühr verzichten, da sie IP TV oder eine SAT Anlage nutzen. Denn auch dort gibt es entsprechende Sammelverträge und so einfach nur für eine Wohnung das Kabelfernsehn zu blockieren ist nicht möglich.

    1. Google nach: „Kabelfernsehen: Verbraucherschützer warnen vor überstürzten Vertragsabschlüssen“, mdr, 08.02.2024.

      Da gibt es auch gleich ne Verlinkung, falls man nen neuen Anbieter suchen würde.

      mdr: 13.12.2023 „Kabel-Salat ab Juli 2024: Wie komme ich zu einem neuen Anbieter?“

      „ Derzeit sind die Anbieter mehr oder weniger aktiv unterwegs in den Wohngebieten und versuchen, neue Verträge zu verkaufen. Das ist nicht anders wie beim Strom oder Gas, man muss sich schlicht für ein Angebot entscheiden.
      Die Mediaberater haben – so sie denn Zugriff auf die Altverträge haben – auch Übersichten über die Vertragssituationen in den Häusern und Zugriff auf die Hausverteilungen im Keller. Das bedeutet: Wer keinen Vertrag mehr hat, der wird ab Juli 2024 auch abgeklemmt.“
      ( ausgührlich musst Du googlen)

      Das Problem ist einfach nur, dass man sowohl echte, als auch falsche Vertreter an der Backe haben kann und Kinder/ Enkel ihre Eltern/ Großeltern gut beraten sollten.
      Wer die nicht hat, kann entweder gar nichts mehr empfangen, weil er vielleicht kein Internet besitzt, aber nen eigenen Haushalt und noch Antennen auf dem Dach kannte.
      Die Kontaktmöglichkeiten zur Information beschränken sich dann oft auf Bild-Zeitung und lokale Blätter und dann kommt da so ein „Vertreter“ und quatscht ihnen nen Knopf an die Backe! 🥵
      Die Verbraucherzentralen haben seit letztem Jahr landesweit enormen Zuwachs solcher Haustürgeschäfte zu verzeichnen.
      Wenn Du schon solche seltsamen Dinge schreibst… hast auch Du den Gang der Dinge nicht auf dem Schirm.
      Ist jetzt nicht wirklich schlimm, aber wenn Du Eltern und Großeltern hast, wäre das ein guter Zeitpunkt, sich mal nach dem Stand der Dinge und den Plänen bis Juli zu erkundigen. 😉

      1. Ich habe nur die Dinge geschrieben, die bei der letzten Eigentümer Versammlung uns mitgeteilt wurden. Wir selbst haben da das Glück, nicht wirklich betroffen zu sein, denn wir wohnen im EFH aber werden mit diesen Dingen halt auch tangiert da wir Wohnung besitzen die vermietet sind.

        1. Oh No! 😳 Ich wollte Dich bestimmt nicht „runter machen“ – OmG… 🫣
          Dann habe ich nicht sorgfältig genug beim texten überlegt!
          Scheint Heute nicht mein Tag zu sein! 🫢
          Aber ich wollte darauf hinaus, dass man sich um Oldies kümmern sollte, so man welche in der Verwandtschaft hat!
          Ich hoffe, dass kommt jetzt besser an!

          1. Ich hoffe, ich kann es wieder gut machen.
            Wohnungseigentümer dind ja ne gesonderte Kategorie!
            „Haufe, Kabelanschluss im Wohnungseigentum (WEMoG)“
            Ja, sie können sich auch dagegen entscheiden, es sei denn… dass es eine Abstimmung für die Fortsetzung gibt, dann sagt Haufe:

            „Die Wohnungseigentümer können sich selbstverständlich weiterhin für einen Fernsehempfang mittels Kabel entscheiden. Nicht mehr über Kabel empfangswillige Wohnungseigentümer sind dann weiterhin zur anteiligen Kostentragung verpflichtet.“

          2. Und genau so eine Abstimmung wird vermutlich demnächst kommen und dann wird es bisschen problematisch. Da ich so vom Gefühl her glaube die Gemeinschaft sich für das Fortsetzen entscheiden wird und momentan die Aussage im
            Raum
            steht dass die einzelnen Wohnungen dann nicht blockiert werden können.

          3. @ Ikke: ja – jetzt kann ich das eigentliche Problem erkennen! Wenn die Mehrheit sich für die Fortsetzung entscheidet, hat der Einzelne tatsächlich die A-Karte gezogen!

          4. Und dann wird es so sein, dass wir die Kabelgebühren nicht mehr in den Nebenkosten an den Mieter weiterreichen dürfen und er trotzdem die Möglichkeit hat das Standard Kabelfernsehen zu nutzen…
            Sagen dass er es nicht nutz und IPTV nutzt kann man halt immer, ob es der Wahrheit dann entspricht ist was anderes.

            Und ich glaube nicht dass wir es in den Wohnung trennen können, so dass zwar Kabelinternet möglich wäre aber Fernsehen darüber nicht mehr.

          5. Ikke, das fasse ich genau andersrum auf, nachdem, was Haufe schreibt:

            „Nicht mehr über Kabel empfangswillige Wohnungseigentümer sind dann weiterhin zur anteiligen Kostentragung verpflichtet.“

            Also, man kann getrost dagegen sein, wenn die Mehrheit alles beim Alten lassen will, hat auch der zu zahlen, der nicht mehr will. 🤗
            Das Abstimmungsergebnis wird in der Versammlung doch sicher protokolliert?
            Entweder sind Alle (mehrheitlich) dafür, dass alle ihren eigenen Anbieter suchen – oder Alle wollen (mehrheitlich) alles so lassen, wie es ist. Egal was kommt, die Minderheit, bzw. der Einzelne hat den Mehrheitsbeschluss auch finanziell mitzutragen. Ob ihm das jetzt in den Kram passt oder nicht. Extrawürste gibt es in keine Richtung.
            Also auch, wenn alle raus und selbst wollen, bis auf Einen…
            Soviel ich weiß, kann man den Zugang auch pro Wohnung sperren. (Ist dann, wie mit dem Energielieferanten, keine Leistung ohne Cash) Dann hat der Eine der bleiben wollte das Nachsehen und muss seinerseits ebenfalls selbst suchen. Nur dann gehört der Posten nicht mehr zu den Nebenkosten. Jeder hat ja nen eigenen Vertrag und zahlt direkt an den Anbieter seiner Wahl.
            Gucken muss man ja nicht mehr, aber zahlen muss trotzdem wegen des Mehrheitsbeschlusses! Auch das bleibt dann beim Alten! Die Abrechnung ist dann weiterhin Bestandteil der Nebenkostenabrechnung.
            Keinen Plan, wie man bei 50:50 Abstimmungsergebnis ne Stichwahl machen will… 🤣 😂 🤣

          6. HaPe_Hurz, du zitierst Haufe doch selbst mit „Nicht mehr über Kabel empfangswillige Wohnungseigentümer sind dann weiterhin zur anteiligen Kostentragung verpflichtet.“

            Heißt für mich, wenn die Mehrheit bei unserer Eigentümergemeinschaft alles beim alten lassen will. Bleibe ich als Vermieter auf den Kostensitzen obwohl ich weder in der Wohnung wohne noch diesen Kabelanschluss überhaupt nutze, denn dank den Gesetz darf ich die Gebühren ja nicht mehr Umlagern auf den Mieter der in der Wohnung wohnt und den Anschluss nutzen könnte.

            Und wie gesagt, laut aktueller Aussage die wir erhalten haben, können bei uns einzelne Wohnungen nicht einfach vom Kabelfernsehen getrennt werden.

          7. 💡Noch anders… 😳
            Also Du vermietest Dein Wohneigentum, richtig? Ich gung davon aus, dass es um Eigennutzer geht. 🫣
            Ja, dann wird es „haarig“.
            Der Mieter kann sich tatsächlich auf sein Recht zur freien Wahl weiterhin berufen, hab ich Gestern Abend noch, an Hand des letzten Postings von „3766“ (roter Link auf Telekom: Was muss ich als Wohnungseigentümer bzw. Privatmieter im Zusammenhang mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs beachten?) zur Kenntnis genommen, ganz unten unter dem Angebot steht dieser Fall!
            Das würde ich aber auf jeden Fall als Argument für die Abstimmung gegen die Beibehaltung des bestehenden Abkommens anbringen. Früher oder später wird die jetzt eventuell bestehende Gemeinschaft eh zerbröseln. Neue Miteigner, neue Mieter… das Problem kann ja gar nicht ein- für allemal gültig geregelt werden. 😳
            Zitat aus dem Link:
            „Bei Weitervermietung der Wohnung ist eine pauschale Weitergabe der Kabelgebühren an die Mieter aber auch in diesem Fall zukünftig ausgeschlossen.“ 🤢
            Das würde ich bei der Abstimmung echt in die Waagschale werfen. Das Problem wird sich bei allen Miteignern früher oder später auftun, sobald sich was an der Gemeinschaft ändert. Das sollen sich mal Alle gut überlegen!
            Das ist ja ne fiese Falle. Hab ich es jetzt?

        2. Alles gut, hab es vorhin ja nicht explizit dazu geschrieben dass wir diese Informationen in der Eigentümerversammlung bekommen haben.

          Das man sich um Verwandtschaft kümmern muss die das betrifft bin ich komplett bei dir.

  2. Mich wundert es, dass es überhaupt so lange möglich war Mieter zu zwingen einen Kabelanschluss zu bezahlen. Ich musste Das früher als Mieter auch bezahlen, obwohl ich gar kein Kabelfernsehen haben wollte. Und die, die es nutzen wollten brauchten dann auch noch einen Zusatztarif, wenn sie vernünftig fernsehen wollten.

  3. Das was hier geschrieben wird, ist so nicht richtig, bzw. unvollständig.
    Historisch gesehen waren die Kabelanschlüsse hochpreisig, teils bis zu mtl. 24€, wenn Mieter selbst den Anschluss beauftragt haben, was die Regel war!!!
    Alternativen waren nicht überall möglich.
    Sat war selten, oder sogar verboten. Die Kosten dieser Sat-Anlage haben VM/HV über die BK auf die Mieter umgelegt.
    Was blieb war DVB-T mit einer sehr kompakten Sendervielfalt.
    Um die Kosten der Bewohner zu reduzieren, hat der VM/HV Rahmenverträge gemacht, die Kosten wurden auf 8-10€ reduziert.
    Zudem ist der VM/HV bisher für die Erhaltung und Erneuerung der Technik verantwortlich. Das ändert sich nun, in den meisten Fällen zu Ungunsten der Mieter.

    Die Streamingformate sind von stabilen Internetanschlüssen abhängig. Anschlüsse über den Telefonanschluss haben bis heute witzlose Bandbreiten. In den meisten Regionen bleibt als Alternative der Kabelanschluss mit bis zu 1000/50MBit, nahezu konkurrenzlos. Glasfaser…? Das erklärt sich von selbst!
    Das gehört nun der Vergangenheit an!
    Die Investitionsmotivation seitens der VM/HV wird sich in Grenzen halten.
    Die Kabelunternehmen werden abwarten, wie sich die Kabellandschaft verändern wird, ggfl. gar nicht investieren, schon gar nicht proaktiv.
    WEGs haben hier noch Vorteile, da diese darüber bestimmen können. EFH, etc. gleichwohl, aber Mietshäuser…?

    Kein Kabelanschluss mit aktueller Technik, keine moderaten Bandbreiten, kein 4k/8K-TV Streaming. Ganz simpel…, oder?
    Wie bei vielem nicht konsequent zu Ende gedacht.

    1. Du hast in weiten Teilen zwar recht, aber es trifft trotzdem nicht wirklich den Kern.

      Es gibt immernovh und auch weiterhin Kabelnetzbetreiber 🤫 👍🏼
      Die haben nicht im Geringsten die Absicht, die Bude abzuschließen. 😅
      Du musst nur selbst aktiv werden bei der Suche nach dem Dir am Besten erscheinenden Anbieter. Wo liegt das Problem, sich an den zu wenden, der das bisher gemacht hat, wenn man zufrieden war?

      Diese Situation ist ja genau erst daraus entstanden, dass Du das bezahlen musstest, selbst wenn der Vertrag vollkommen überteuert war ( Wirtschaftkichkeitsgebot!) oder… von vorne herein vom Mieter gar nicht genutzt werden sollte, da es Alternativen gibt! Ob er die nutzen kann, wird der potentielle Mieter in seiner Region svhin wissen oder herausfunden können!

      Auch die Möglichkeit der Schüssel wurde oft „mal eben“ pauschal per Mietvertrag untersagt! Oder… man zahlte trotzdem das Kabel-TV! Wofür? 😳

      Bei Schüsseln kann es die Einschränkung geben, dass sie nicht an der Fassade befestigt werden dürfen (generell Beschädigung der Fassade, jetzt auch die Dämmung darunter) oder, dass sie straßenseitig nicht sichtbsr sein dürfen (nicht über Balkonbrüstung hinaus).

      Man kann durchaus weiter TV-schauen ohne Streamingdienste.
      Die Welt ist nicht zu Ende, man muss sich nur selbst bewegen. Das ist schon alles!
      Es ist genauso falsch, die Gemeinschaft zu Leistungen zu verdonnern, die durchaus anders auch zu lösen sind!
      Ich schaue seit sieben Jahren ausschließlich über Streamingdienste, weil ich ja eh schon wegen des Internets eine Gebühr zu entrichten habe. Ich wäre ja dämlich, wenn ich wüsste, dass mir das Internet auch nur bei „günstigem Wetter“ behilflich ist und ansonsten egal abschmiert!
      Aber: ob ich dann überhaupt TV schauen will, ne Schüssel nehme oder einen ganz anderen Anbieter, darf mir nicht mehr einseitig aufgedrängelt werden und das ist genau so auch gut so!

      1. Meine Tastatur führt ein Eigenleben. 🫣 Sorry! Ich beim texten vorhin schon doppelte Sätze gelöscht. Die Absätze sind riesig! Das ist nicht absichtlich passiert und verrutscht ist dadurch auch noch anständig was… 😅
        Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ich „dämlich“ (nicht Dämmung) wäre, wenn ich das Internet nur nach Wetterlage nutzen könnte.
        Jetzt mach ich erstmal n Neustart vom Pad und dann buddel ich mir n Loch… das ist peinlich. Nochmal Sorry!

    2. Anschlüsse über den Telefonanschluss haben bis heute witzlose Bandbreiten. In den meisten Regionen bleibt als Alternative der Kabelanschluss mit bis zu 1000/50MBit, nahezu konkurrenzlos.
      >
      Wer einmal Kabelinternet mit 500Mbit hatte und zur Stoßzeiten trotzdem nur so 10Mbit bekommen hat (dank Shared Medium), wird nie wieder einen Kabelinternet als Alternative in Erwägung ziehen und da lieber beim Kupferdraht mit 25-50Mbit bleiben.

      Ich selbst war so ein Leid geplagter mit den Kabelinternet, hatte aber dann mittlerweile Glück dass die Telekom Ihr VDSL so ausgebaut hatte, dass ich eine VDSL 250 Leitung (die Konstant immer anliegt) buchen konnte und die mittlerweile sogar durch eine 1Gbit Glasfaser Leitung der Telekom ersetzt wurde.

      Beim Rest hast du aber komplett Recht.

      1. „Wer einmal Kabelinternet mit 500Mbit hatte und zur Stoßzeiten trotzdem nur so 10Mbit bekommen hat (dank Shared Medium), wird nie wieder einen Kabelinternet als Alternative in Erwägung ziehen und da lieber beim Kupferdraht mit 25-50Mbit bleiben. “

        Das ist leider auch die Realität und keine Garantie….Deshalb Marketing: -mit biszu..-, das ist aber eine andere Geschichte

        1. Stimmt ist eine andere Geschichte, wobei bei gebuchten 500Mbit mit 10Mbit zu Stoßzeiten abgespeist zu werden einfach schon Abzocke ist. Nachts um 3 hatte ich ja meine 500Mbit, nur da brauchte ich sie halt nicht.

  4. Die Umfrage sagt echt nicht viel aus. Was machen die Personen aus der Umfrage, die mit „Nein“ gestimmt haben? Gar kein (lineares) Fernsehen mehr oder weiterhin Kabelfernsehen? Und was heißt wechseln: vom linearen Fernsehen zum Streamingdienst oder vom linearen Kabelfernsehen zum linearen IP-TV, linearen Satteliten-TV oder linearen DVB-T?

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