Schon wieder: Epic Games klagt über Apples Regeln

Aus nachvollziehbaren Gründen

Der Sandkasten-Streit zwischen Epic Games und Apple geht in die nächste Runde. Dieses Mal aber nicht rund um die neuen Regeln in der EU, sondern um den schon seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen in den USA. Dort hatte Apple im Januar die Apple Store Richtlinien anpassen und es Entwickelnden erlauben müssen, einen Link in ihre Apps zu integrieren, der zu einer externen Webseite mit Kauf-Angeboten außerhalb des In-App-Systems führt.

So weit, so gut. Allerdings fordert Apple selbst bei diesen Käufen außerhalb des App Stores eine Provision, die zwischen 12 und 27 Prozent liegt. Apple also so „kulant“ und senkt die Forderungen im Vergleich zum Verkauf im App Store um genau 3 Prozent.


Im weiter andauernden Rechtsstreit in den USA bringt das Epic Games aus nachvollziehbaren Gründen auf die Palme, denn einen echten Vorteil haben sie so nicht. Nun hat man sich erneut an das Gericht gewandt.

Das neue Statement von Epic Games im Wortlaut

Apple verstößt in dreierlei Hinsicht gegen die Unterlassungsverfügung. Erstens hat Apple in Bezug auf externe Links neue Gebühren eingeführt und eine Reihe neuer Regeln erlassen, die zusammengenommen die Links kommerziell unbrauchbar machen. Diese neue Gebühr und das damit einhergehende Netz von Beschränkungen untergräbt den Zweck der Unterlassungsverfügung, indem es Apple erlaubt, weiterhin seine überhöhten Provisionen zu kassieren und es einem Entwickler praktisch unmöglich macht, die Nutzer über eine alternative Plattform für einen Kauf zu informieren und sie dorthin zu leiten.

Zweitens verbietet Apple weiterhin kategorisch jede Steuerung über Schaltflächen oder andere Handlungsaufforderungen. Insbesondere lässt Apple keine externen Links zu, die in irgendeiner Weise einer „Schaltfläche“ ähneln.

Drittens verbietet Apples Richtlinie 3.1.3 nach wie vor bestimmten Apps, einschließlich aller Multiplattform-Dienste (d. h. Apps, die auf mehreren Plattformen betrieben werden und den Nutzern den Zugriff auf dieselben Inhalte auf diesen Plattformen ermöglichen, einschließlich beliebter Spiele wie Minecraft), „innerhalb der App die Nutzer zu ermutigen, eine andere Kaufmethode als den In-App-Kauf zu verwenden“. Diese Formulierung verstößt ausdrücklich gegen die Unterlassungsverfügung, da sie jegliche Lenkung auf alternative Kaufmethoden verbietet.

Die Sache bleibt also weiter spannend und dürfte in die nächste Runde gehen. Wir sind schon gespannt auf die nächsten Schritte in dieser Auseinandersetzung.

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Kommentare 4 Antworten

  1. „[…]denn einen echten Vorteil haben sie so ist.“ Merkwürdiger Satz 🤔 Was möchte uns der Autor damit mitteilen? 😄

    1. „Apple also so „kulant“ und senkt die Forderungen[…]“
      Kurz davor wurde wohl auch schon ein „ist“ vergessen. 😅
      Ist aber auch noch früh am Morgen. 😉

  2. Richtlinie 3.1.3 macht doch gar keinen Sinn, es gibt doch so gut wie jede App auf allen Plattformen und ermöglicht den Zugriff auf die Inhalte.

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