Storehouse: Fotoalben-App mit Datensammelwut

8 Kommentare zu Storehouse: Fotoalben-App mit Datensammelwut

Laut Information der Entwickler von Storehouse ist selbige App bereits von Apple mit einem Design Award ausgezeichnet worden.

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So heißt es zumindest in der Beschreibung zu Storehouse (App Store-Link), einer kostenlosen Universal-App für iPhone und iPad, im deutschen App Store. Apple selbst bewirbt die vor wenigen Tagen mit einem größeren Update versehene Anwendung aktuell in der Rubrik „Die besten neuen Apps“. Storehouse benötigt zur Installation iOS 8.0 oder neuer sowie 34 MB eures Speicherplatzes und kann in deutscher Sprache genutzt werden.


Stockhouse hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem Nutzer eine ansehnliche Möglichkeit der Fotoalben-Erstellung zu bieten. Und auch die Ergebnisse der App können sich sehen lassen: Wem es bisher zu langweilig war, einfache Dropbox-, Flickr- oder OneDrive-Links zu verschicken, könnte mit Storehouse eine alternative Möglichkeit gefunden haben.

In Stockhouse wählt der User nach erfolgreicher Anmeldung mit Name, E-Mail-Adresse und Passwort zunächst eine Sammlung von Bildern und/oder Videos aus, die in das Album integriert werden sollen. Die App stellt dann automatisch ein passendes Layout zusammen, das sich durch Schütteln des Gerätes noch verändern lässt. Zusätzlich möglich ist das Einbinden von Titel und Untertitel sowie erklärender Bildunterschriften bzw. Zwischentext.

Die Fotos und Videos selbst lassen sich über Drag-and-Drop-Gesten im Layout manuell verschieben und auch in ihrem Bildausschnitt ändern. Weitere Bearbeitungsmöglichkeiten wie Filter oder Rahmen findet man in Storehouse leider nicht. Das fertige Werk wird dann auf den Server des Anbieters geladen und ein Weblink generiert, mit dem sich das Album mit Freunden, Arbeitskollegen oder der Familie teilen lässt. Optional kann auch die Erlaubnis zum Download der Inhalte gegeben werden. Der Nutzer selbst bekommt überdies die Möglichkeit, erstellte Alben nach Login mit dem erstellten Account auch über die Website zu verwalten.

Datenschutz in Storehouse: Kooperation mit Dritten

Wie immer bei völlig kostenlosen Apps, die zudem keine ersichtlichen In-App-Käufe oder Werbung enthalten, bleibt die Frage nach der Monetarisierung. Die Datenschutzrichtlinie – leider innerhalb der App nur in englischer Sprache verfügbar – lässt gleich im ersten Absatz deutlich werden, dass „Daten gesammelt, genutzt und geteilt“ werden. Nicht nur erlaubt sich der Anbieter, E-Mail-Newsletter samt automatischer Lesebestätigungen zu verschicken, sondern greift auch auf das Adressbuch zu, um dort nach Freunden Ausschau zu halten, die den Dienst ebenfalls nutzen. Laut Datenschutzrichtlinie werden diese Informationen auf dem Storehouse-Server gesichert, um einen Abgleich zu garantieren.

Obwohl man betont, dass keinerlei persönliche Informationen in identifizierbarer Form an Dritte verliehen oder verkauft werden, werden anonyme Nutzerdaten „an unsere Partner weitergegeben“, darunter Informationen, wie oft und auf welche Weise User den Storehouse-Dienst nutzen. Demografische Nutzerdaten werden zudem an Werbepartner weitergeleitet, um personalisierte bzw. regionale Angebote schalten zu können, zudem kommen Web Beacons für individuelle Werbung zum tragen. Hat man sich entschieden, den eigenen Account per E-Mail an die Entwickler zu löschen, behält sich der Anbieter vor, bestehende anonyme Nutzerdaten einzubehalten. Eine Empfehlung ist Storehouse daher für Menschen, die ihre Nutzerdaten und fotografischen Inhalte in Sicherheit wissen wollen, daher auf gar keinen Fall – hier wird statt mit barer Münze mit den eigenen Informationen für die Dienste einer App bezahlt.

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Kommentare 8 Antworten

  1. Ich finde es sehr gut und lobenswert, dass ihr so kritisch das Thema Datenschutz beleuchtet und in diesem Zusammenhang vor der ein oder anderen App warnt. Es wäre schön, wenn sich ein solches Geschäftsgebaren auch in schlechten Downloadzahlen für die Entwickler „rächen“ würde.

  2. Ich hatte vor Tagen gelesen das Apple der Datenschutz wichtig ist. Wenn dem so ist, weshalb kommt dann so eine App durch die Store-Kontrolle und wird von Apple beworben?

    1. Warum sollte sie nicht durchkommen? Der Anbieter schreibt doch klar rein, was er mit den Daten macht. Wenn der Kunde dann trotzdem freiwillig mitmacht, dagegen kann kein Datenschutzgesetz etwas haben.
      Unzulässig ist es doch erst, wenn das OHNE das Wissen des Kunden passiert.

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