Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt: Vorläufiges Aus für StreamOn der Telekom

Das müsst ihr jetzt wissen

Während die Telekom ihr StreamOn-Angebot in den letzen Monaten ausgebaut und mit Social&Chat eine neue Option kostenlos angeboten hat, hat nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Eilverfahren entschieden, dass StreamOn in der bisherigen Form vorläufig nicht weiter angeboten werden darf. Damit wurde die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass „StreamOn“ gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstoße, und untersagte die Fortführung von „StreamOn“ in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen hiergegen gerichteten Eilantrag der Antragstellerin ab. Mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 12. Juli 2019 wies der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts auch die Beschwerde der Antragstellerin zurück.


Im Detail heißt es:

Zur Begründung führte der 13. Senat aus, der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte die Anbieter von Internetzugangsdiensten zur Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. Hiergegen werde verstoßen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit für Videostreaming gegenüber anderen Diensten oder Anwendungen gezielt gedrosselt werde. Da der Grundsatz der Neutralität ein grundlegendes Funktionsprinzip des Internets zugunsten sämtlicher Nutzer schütze, sei es auch unerheblich, ob der Kunde mit der Buchung von „StreamOn“ in die Drosselung eingewilligt habe. Außerdem sei es nach europäischen Roaming-Regeln verboten, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen. Die Antragstellerin verletze dieses Verbot, soweit sie den Datenverkehr für Audio- und Videostreaming bei Nutzung im europäischen Ausland abweichend zu einer Nutzung im Inland auf das Inklusivdatenvolumen anrechne. Für den Kunden bestehe damit bei Nutzung im europäischen Ausland ein ungünstigerer Entgeltmechanismus. Da die Entscheidung der Bundesnetzagentur aus diesen Gründen voraussichtlich rechtmäßig sei, könne sie auch bereits vor einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vollzogen werden.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Bleibt also abzuwarten, wann und wie die Telekom reagiert. Welche Veränderungen wird es bei StreamOn geben? Außerdem sollte auch Vodafone die Augen offen halten, denn auch sie bieten mit ihren Pässen ein ähnliches Angebot. Sobald eine Stellungnahme der Telekom vorliegt, werden wir diese an euch weiterreichen.

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Kommentare 18 Antworten

  1. Und heißt das jetzt im Klartext, dass ich, wenn ich heute Nachmittag über Spotify Podcasts höre, das gleich auf mein Datenvolumen angerechnet bekomme? Oder passiert erstmal nichts? Danke schon mal für eure Antwort.

    1. Erstmal passiert nichts. Sobald es Änderungen gibt, wird die Telekom darüber informieren. Und wir euch auch. Bis dahin läuft StreamOn unverändert weiter. Die Anpassungen sollen aber zügig umgesetzt werden.

  2. Interessant.

    Ob jetzt „StreamOn“ abgeschafft, oder auf ganz Europa erweitert wird, bleibt nun ja der Telekom überlassen.

  3. Einfach nur lächerlich. Bin zwar selber bei Freenet Funk und habe unlimited Volumen, aber warum soll Telekom nicht manche Inhalte von der Berechnung ausnehmen? Sollen die anderen die sich benachteiligt fühlen halt auch etwas dafür zahlen. Diese Regulierungswut hier in Deutschland ist echt armselig. Einfach mal die Wirtschaft machen lassen.

    1. @robb: Lächerlich ist der reflexartige Ausruf „Überregulierung“, egal ob es gerade sinnvoll und passend ist oder nicht.
      Die Erfahrung hat gezeigt, dass bestimmte Dinge sich eben nicht von selbst durch den Markt regulieren, insbesondere wenn Monopole im Spiel sind. Da sind eben die Aufsichtsbehörde n gefragt, damit es so reguliert wird, wie es im Sinne ALLER Verbraucher ist.
      Was Netzneutralität in diesem Kontext bedeutet, lesen Sie hier:
      de.wikipedia.org/wiki/Netzneutralit%C3%A4t#Zero-Rating

        1. Ach total dumm die Entscheidung. Aus der Begründung lese ich heraus das es nicht rechtens sei weil es mir im Ausland nicht zu Verfügung steht. Dann dürfte es vieles andere auch nicht geben. Und bei Vertragsabschluss war es mir ja klar. Und keine stream on option kostet extra bei der Telekom.

          1. @Michi: Aaah, und das aktuelle Tarifwerk ist unabänderlich von Gott gegeben oder was? Du bist einfach dem Marketing auf den Leim gegangen. Ok, das passiert einigen, keine Schande. Aber dass du dich nicht informierst und weiterbildest, z. B. was Netzneutralität ist – das geht allein auf dein Konto.

    2. Robb, Zero Rating zementiert die Marktmacht der großen, vornehmlich amerikanischen, Internetkonzerne. Das ist es, was du willst?

      Bitte lies noch einmal nach, was das Ende der Netzneutralität für das Internet und für dich bedeutet. Kein Bock auf Lesen? Der Chaos Computer Club hat dazu einen sehr guten Podcast: https://chaosradio.de/chaosradio_150

      Und wenn du denkst, das solle die Wirtschaft regeln (Freiheitsrechte sind dir echt egal?), dann frage ich dich, warum die Preise für Mobilfunk seit der Einführung des ZeroRatings gestiegen sind.
      https://netzpolitik.org/2019/netzneutralitaet-wie-streamon-co-die-mobilfunkpreise-in-die-hoehe-treiben/

      Ich möchte auch nicht mehr als 5 Euro für 10GB Traffic bezahlen. Allerdings sollten wir bestimmen, was wir sehen, hören, lesen wollen und es nicht der Telekom überlassen.

  4. Na dann beschäftige dich mal mit der Materie. Dann kommst von selbst drauf! Alternative dazu wäre erheblich mehr Datenvolumen/ Flatrates für alle.

  5. Es geht ja auch darum, dass die Telekom die Geschwindigkeit drosselt, wenn du unterwegs einen Film schaust. Das darf sie nicht. Es muss auch im Roaming mit drin sein und das ist es eben nicht.

  6. Bei den Vodafone Pässen ist das ähnlich, aber nicht genau so. Wenn du kein Datenvolumen mehr besitzt, sind alle Internet-Dienste gedrosselt. Auch die, die in deinem Pass enthalten sind.
    Bei der Telekom fehlt die Drosselung der StreamOn-Partner, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist.

    So habe ich es zumindest verstanden ?
    Und da besteht halt durchaus ein Ungleichgewicht.

      1. Ahh. Okay. Vielen Dank, Andi. Dann war das nur einige Zeit nach Einführung so. Das sich das geändert hat, habe ich nicht mitbekommen.

        1. Bei der alten Spotify Option über die Telekom war das damals so. Allerdings gab es damals schon ein Urteil, das die Drosselung nicht ausgenommen werden durfte und daher hätte man das geändert.

  7. Dank der Regulierung gibt es keine Roaming-Gebühren mehr, zahlst keine Wucherpreise mehr und und und. Muss die Telekom halt nur anpassen auf Europa. Oder das Volumen noch mehr erhöhen. Immerhin gibt es für neue Vertage (z.B. Magenta L m) 16 statt 10 GB.
    Als Marketingargument würde sicherlich europaweites Stream On mehr zählen.

  8. Komisch bin in Italien mit Wind.it gerade mit 50Gb / Monat unterwegs , wenn ich in den Rest Europas Reise bekommen ich nur 5,5 Gbyte.
    In DK 100Gb zu 6 Gb. Aber in Deutschland wäre das illegal ?
    Mal sehn wann die Telekom das unanfechtbare Urteil in Europa überprüfen lässt.

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