Schweizer Gerichtsurteil: Apple erhält Markenrecht auf alle Apfel-Abbildungen

Auch naturgetreue Apfel-Darstellungen

Ein roter Apfel vor einem grauen Hintergrund

Apple genießt nahezu weltweit das Markenrecht auf die Abbildung eines naturgetreuen klassischen Apfels, wie man ihn im heimischen Obstkorb vorfinden würde. Das Markenrecht gilt unter anderem in der Europäischen Union, in China, Japan und in der Türkei und schließt Abbildung nach Kategorie 9 der sogenannten Nizza-Klassifikation ein.

Die Nizza-Klassifikation beschreibt Waren und Dienstleistungen, für die sich Marken eintragen und schützen lassen. In Klasse 9 von insgesamt 45 finden sich unter anderem „Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien“ und „Computer und Computerperipheriegeräte“. Nutzen also andere Unternehmen in diesem Kontext die Abbildung eines Apfels, wird sich alsbald Apples Anwaltsteam einschalten.


Markenrecht durch Schweizer Bundesverwaltungsgericht zugesprochen

Auflistung von Apples Markenrechten bei der WIPO

Interessanterweise waren Apfel-Darstellungen in der Schweiz bisher noch nicht von Seiten Apples geschützt. Bisher wurden entsprechende Vorstöße Apples vom Schweizer Institut für geistiges Eigentum (IGE) zurückgewiesen. Apple hat dagegen Berufung eingelegt und nun von einem Schweizer Gericht recht bekommen. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen urteilte, dass das IGE Apple den Schutz der Bildmarke gewähren muss, da es kein sogenanntes Freihaltebedürfnis am Markt gebe und zudem die Apfelgrafik für die geschützten Warengruppen nicht typisch sei.

Das IGE kann nun noch bis zum 6. September 2023 Beschwerde gegen das Urteil einlegen. In der Vergangenheit hatte sich auch bereits der Schweizer Obstverband gegen Bildrechte Apples auf nahezu alle Apfel-Abbildungen ausgesprochen. Apple kann demnach in der Schweiz nicht nur bei Verstößen der Markenrechte am Unternehmenslogo mit dem angebissenen Apfel vorgehen, sondern auch, wenn Produkte in der Kategorie 9 der Nizza-Klassifikation mit einer Abbildung eines echten Apfels kombiniert werden. In der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum)-Datenbank lassen sich alle Marken einsehen.

Fotos: Unsplash/WIPO.
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Kommentare 9 Antworten

    1. Hier geht’s doch nur um Äpfel im Zusammenhang mit „Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien“ und „Computer und Computerperipheriegeräte“.

      Aus der Überschrift des Artikels ist dies natürlich nicht ersichtlich… „Apple erhält Markenrecht auf alle Apfel-Abbildungen“ schreibt & liest sich aber besser und verführt zum Klick.

      1. … ist doch egal welche Geräte! Es geht um optisches Obst, was man sich einverleibt wird von einer Firma! Die Kinder unserer Kinder sehen einen Apfel nicht mehr als Obst, sondern die größenwahnsinnige Firma!

      2. „Apple genießt nahezu weltweit das Markenrecht auf die Abbildung eines naturgetreuen klassischen Apfels, wie man ihn im heimischen Obstkorb vorfinden würde.“
        Und weil das so ist, zanken sie sich an jeder möglichen und unmöglichen Ecke mit jedem kleinen Laden, der irgenwie was „Obstiges“ in seinem Logo hat. Egal ob Kindermode, Obsthandel, auch Anbieter mit nem anderen Obst im Logo, wenn sie IT machen.
        Suche einfach mal nach Apple + birnenähnliches Logo.
        Die letzte Meldung war aktuell 20.Juni 23:
        „Apple geht gegen Schweizer Obstverband vor – Apfel-Logo verletzt angeblich Markenrechte“
        https://www.pocketpc.ch/magazin/news/apple-schweizer-obstverband-90349/
        Scheinbar muss man nicht nur lesen, sondern sich auch was dabei denken können.
        Ist doch bekannt, mit wem sie sich generell anlegen.
        Nicht immer mit Erfolg, aber sehr, sehr oft und nicht wirklich irgendwo dem IT-Bereich zuzuordnen.
        Der Glaube stirbt ja bekanntlich zuletzt.
        Sorry – ich will Dich nicht ver-🍎🍏🍎
        Wer wird jetzt eigenlürlich zukünftig abgestraft? Könnt ja. icht mal auf Limette und Tomate ausweichen… Verwechslungsgefahr.
        Das Ikon in Apples Sammlung – oder ich?

    2. Jetzt muss Willie Tell dem Sohnemann, ne Birne von der Rübe schießen. 🤣

      Dass gerade daran die Schweizer nicht gedacht haben, olle Tell ist doch sowas, wie ein Nationalheiligtum und der Schuss auf das Obst viel länger existent, als der angebissene … wie sagt man das denn jetzt korrekt?
      Das IGE kann noch in Berufung gehen. Ma guggn.

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