Wer ein Online- oder Handy-Ticket ab dem 1. Oktober erwirbt, muss bei der Buchung keine Identifizierungskarte mehr angeben. Es reicht aus, den Vor- und Nachnamen sowie die Anrede anzugeben. Mehr Angaben enthält das Ticket nicht. Dennoch bleibt das Ticket personengebunden, bei der Kontrolle muss dann der Lichtbildausweis oder die BahnCard vorgezeigt werden.
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