Das Schweizer Unternehmen Proton ist auch hierzulande mit den eigenen, auf Datenschutz und Privatsphäre ausgelegten Apps wie Proton Mail, Proton Drive und Proton Pass sehr beliebt. Nun hat Proton bekanntgegeben, dass man Apple aufgrund von wettbewerbswidrigen Praktiken im App Store verklagt hat.
In der eingereichten Klage, über die das Unternehmen auch im eigenen Blog berichtet, gibt Proton an, dass Apple eine Monopolstellung auf den Märkten für Smartphones, App-Vertrieb und -Zahlungsabwicklung inne habe. Auch an Kritik an den von Apples erhobenen Gebühren mangelt es nicht: Proton vergleicht die App Store-Provisionen mit Zöllen im Internethandel und bezeichnet diese als „künstlich und willkürlich“.
Proton fordert in den beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California eingereichten Gerichtsunterlagen von Apple eingehende Änderungen im App Store sowie Schadensersatz. Letzterer soll laut Proton an Organisationen gespendet werden, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen würden. Die Klage Protons ist Teil einer größeren Sammelklage gegen Apple, zu der mehrere Entwicklerstudios gehören, darunter auch eine Gruppe koreanischer Entwickler und Entwicklerinnen. Von Proton heißt es im eigenen Blog:
„Durch unsere Beteiligung an dieser Klage können wir sicherstellen, dass es dabei nicht nur um finanzielle Entschädigungen für App-Entwickler für die durch das Verhalten von Apple verursachten Schäden geht, sondern auch um Änderungen der App Store-Richtlinien, die den Zustand des Internets verbessern werden. Wir wollen wettbewerbswidriges Verhalten im App Store dauerhaft beenden und schließen uns dieser Klage an, um sicherzustellen, dass jede zukünftige Einigung echte Änderungen an den Praktiken und Richtlinien von Apple zum Wohle aller Verbraucher, Entwickler und des Wettbewerbs durchsetzt und nicht nur kosmetische Änderungen.“
Die eingereichte Sammelklage gehört zu den jüngsten, mit denen sich Apple in Bezug auf den Markt für mobile Apps konfrontiert sieht, und schließt sich an den jahrelangen Gerichtsstreit zwischen Apple und Epic Games an. Apple konnte diesen zu großen Anteilen für sich gewinnen und wurde nicht als Monopolist eingestuft – was Folgen für weitere Klagefälle haben dürfte.
Ungleichheit im App Store für Datenschutz-fokussierte Apps
Die Sammelklage, der sich Proton nun angeschlossen hat, verfolgt hingegen einen anderen Ansatz, auch wenn der Epic Games-Fall dort ebenfalls zur Sprache kommt. Die Beweise dort hätten gezeigt, dass Apple mit den Gebühren im App Store solch hohe Gewinne erziele, dass es fraglich sei, ob diese Gebühren wirklich notwendig seien, um laut Apples Aussage den App Store überhaupt unterhalten zu können. Zudem beruft man sich auf die Ungleichheit im App Store, die Anwendungen mit Fokus auf Datenschutz und Privatsphäre betreffe.
„Unternehmen, die Nutzerdaten gegen ‚kostenlose‘ Dienste monetarisieren und dabei Ihre Privatsphäre missbrauchen, sind davon nicht betroffen, da sie keine Zahlungen über den App Store abwickeln. Unternehmen, die Datenschutz großschreiben und ihre Einnahmen über Abonnements erzielen, sind jedoch unverhältnismäßig stark von dieser Gebühr betroffen, was ein großes Hindernis für die Einführung von Geschäftsmodellen darstellt, bei denen Datenschutz an erster Stelle steht. Natürlich sind dies auch genau die Unternehmen, mit denen Apple durch seine unaufrichtigen Datenschutz-Marketingkampagnen direkt konkurriert. Dies ist ein wesentlicher Faktor für den Niedergang des Internets hin zu einem weit verbreiteten Überwachungskapitalismus.“
Darüber hinaus berichtet Proton im Blogbeitrag, dass es aufgrund von Apples Regularien schwieriger sei, Zahlungen und Abonnements auf mehreren Geräten zu verwalten. Proton stellt klar, dass Personen, die ihre Proton-Accounts im Web mit einem Upgrade versehen haben, kein Downgrade auf ihrem iOS-Gerät vornehmen könnten. Als weiteres Beispiel wird der Proton Kalender genannt, dessen App nicht als Standard gesetzt werden kann, obwohl dies für andere Anwendungen wie den Webbrowser, E-Mail-Clients und mehr möglich sei. Zudem würden Proton Drive Hintergrundprozesse verweigert, während diese für iCloud erlaubt seien.
Es bleibt abzuwarten, wie Apple auf diese Sammelklage mehrerer Entwickler und Entwicklerinnen reagieren wird. Erst kürzlich hatte der Konzern aus Cupertino in der EU aufgrund wettbewerbswidriger Praktiken im App Store eine Rüge samt Frist und möglicher Geldstrafe von der Europäischen Kommission auferlegt bekommen, und steht nach einer Klärung des Sachverhalts weiterhin unter Beobachtung des Digital Markets Acts (DMA) der EU.

