App Tracking Transparency: Französische Behörden ermitteln gegen Apple

Werbeunternehmen sollen benachteiligt worden sein

3D-Icon des App Stores vor einem dunkelblauen Hintergrund

Schon zu Beginn dieses Jahres wurde berichtet, dass die französischen Regulierungsbehörden wohl gegen Apple ermitteln werden. Der Grund: Das Unternehmen nutze seine Position als Betreiber des App Stores in unlauterer Weise aus, um Werbeunternehmen zu benachteiligen. Nun hat die französische Behörde Apple formell über die Untersuchung informiert.

Ursprünglich wurde die Beschwerde von vier französischen Werbefachverbänden eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass Apple auf unfaire Weise die Sammlung von Nutzerdaten unterbindet, die der Werbeindustrie zugute kommen. Heute liegt eine offizielle Antwort der französischen Wettbewerbsbehörde vor.


„Apple wird beschuldigt, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, indem es diskriminierende, nicht objektive und intransparente Bedingungen für die Nutzung von Nutzerdaten zu Werbezwecken einführt.

Dieser Untersuchungsakt eröffnet das kontradiktorische Verfahren und ermöglicht die Ausübung der Verteidigungsrechte. Sie kann die Schuld des Unternehmens, das eine Beschwerde erhalten hat, nicht vorwegnehmen. Erst die kontradiktorische Belehrung, die unter Wahrung der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens durchgeführt wird, ermöglicht es dem Kollegium, nach dem Austausch schriftlicher Stellungnahmen und einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden, ob die Beschwerde begründet ist oder nicht.“

Ein iPhone mit geöffnetem App Store und einem großen Werbebanner

Mit diesem Schritt wird eine neue Runde von Regulierungsverfahren eingeleitet, die Apple in Frankreich durchlaufen muss. Apple hat sich in einer Erklärung gegenüber 9to5Mac geäußert und verwies darauf, dass die Regulierungsbehörden die eigene Datenschutzpolitik in der Vergangenheit positiv bewertet haben.

„App Tracking Transparency (ATT) gibt den Nutzern mehr Kontrolle, indem es von allen Apps verlangt, dass sie um Erlaubnis fragen, bevor sie sie verfolgen. Wie alle Entwickler ist auch Apple verpflichtet, ATT einzuhalten. Apples Apps zeigen keine ATT-Aufforderung an, weil sie kein Tracking betreiben, d. h. sie verknüpfen keine Nutzer- oder Gerätedaten mit Nutzer- oder Gerätedaten, die von Apps, Websites oder Offline-Eigentum anderer Unternehmen zu Zwecken der gezielten Werbung oder Werbemessung gesammelt wurden, und sie geben auch keine Nutzer- oder Gerätedaten an Datenmakler weiter. Darüber hinaus setzt Apple in seinem Werbegeschäft einen höheren Datenschutzstandard an, als es von anderen Entwicklern verlangt, indem es die Nutzer vor der Auslieferung personalisierter Werbung um ihre ausdrückliche Zustimmung bittet. Wir haben bereits in der Vergangenheit starke Unterstützung von Regulierungsbehörden und Datenschützern für das Ziel von ATT erhalten, unter anderem von der FCA und der CNIL, und wir werden weiterhin konstruktiv mit der FCA zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Nutzer die Kontrolle über ihre Daten behalten.“

Es bleibt abzuwarten, in welchem Ausmaß Apple mit den französischen Behörden zusammenarbeiten wird und welche Konsequenzen die Ermittlungen für den Konzern aus Cupertino schlussendlich haben wird. Wir werden euch natürlich zu den weiteren Vorgängen auf dem Laufenden halten.

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Kommentare 10 Antworten

  1. Ich bin gespannt, wie das ausgeht. Es könnte auch dazu führen, dass die Praktiken der Beschwerdeführer bzgl. Einhaltung des Datenschutzes ins Scheinwerferlicht gezerrt werden. Apple ist da wohl nicht zimperlich.

  2. Wie schon 100 Mal geschrieben: niemand ist verpflichtet für Apple Geräte auch nur eine Zeile Programmcode zu schreiben – außer Apples Programmierer. Wer es dennoch tut muss mit den Regeln leben.
    Alles andere ist so, als würde man Gäste zu sich nach Hause einladen, die dann sagen „wo wir jetzt schonmal im Haus sind, beanspruchen wir das Hausrecht“.
    Wer die Regeln setzen will muss sich eben ein eigenes Betriebssystem entwickeln und dafür sorgen, dass potentielle Kunden es dann auch nutzen – oder es ganz lassen.

    1. Danke dir für diesen Kommentar. Nutzer Komfort wird leider nicht mehr gross geschrieben. Und Herr deines Hauses bist du leider nicht mehr, sobald du nur „eine öffentliche Adresse besitzt“. Schade

    2. Nicht ganz. Hausrecht gibt es weiterhin, jedoch wenn dein Haus von einem Bauernhof zu einem privat gemanagten Sradtmarktplatz heranwächst, verlierst du entsprechend der Größe einen Teil der Entscheidungsgewalt, da das öffentliche Interesse überwiegt.

      Grundrechte sind in keinem Fall absolut. Es sind ausschließlich Abwägungsrechte und werden von Fall zu Fall ausgehandelt.

      1. Grundrechte sind eben gerade nicht verhandelbar.
        Zudem geht es hier um ein Smartphone Betriebssystem und nicht um Leben und Tod. Ginge es hier um ein Medikament, dass ein Pharma-Konzern aus Profitstreben absichtlich zurückhält oder überteuert verkauft, so ist Regulierung angebracht.
        Im Fall Apple geht es aber um ein Produkt, welches von hunderten anderen Herstellern auch angeboten wird.
        Um in deinem Beispiel mit dem Dorf zu bleiben: niemand wird gezwungen in dem Dorf zu leben. Es gibt hunderte anderer Dörfer. Und wenn diese Dörfer auch alle auf privatem Grund stehen, dann haben nicht die Dorfbesitzer das Problem, dann hat der Staat ein Problem.

        1. Doch doch. Das sind sie. Du hast das Prinzip der Grundrechte missverstanden.
          Die Abwägung der Grundrechte ist der fundamentale Baustein unserer Demokratie (und in Erweiterung auch der EU).

          In einem Vakuum ist ein individuelles Grundrecht als höherwertig anzusehen. So ein Vakuum existiert de facto nie – es wird immer zwischen mehreren abgewogen.

          Das besprochene Thema ist gänzlich irrelevant. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die den Alltag und Leben einer ausreichend großen Bevölkerungsschicht gravierend beeinflusst. Welche Art der Dienstleistung es ist, ist irrelevant. Bei Medikamenten würde lediglich die Signifikanz erhöht werden, weshalb auch kleine Gruppen Relevanz haben.

          Nein. Bei einer Stadt wird die Regionalverwaltung das letzte Wort haben – nicht die Ladenbesitzer. Im Gegenteil können Firmen in einer sozialen Marktwirtschaft eben wegen der sozialen Komponente auch vollständig enteignet werden, wenn wir mal mit Ultimaten herumwerfen.

          1. Grundrechte sind eben gerade nicht verhandelbar.
            > Wie sieht es mit den Grundrecht der Körperlichen Unversehrtheit aus?

            Da wird/wurde auch abgewogen zwischen dem Wohl des einzelnen und den Wohl aller.

            So viel nur kurz dazu dass es nicht Verhandelbar ist, so wie bei der „Verhandlung“ raus kommt, es wäre für alle aber besser. Kann durch aus die Grundrechte auch mal Großzügiger ausgelegt werden.

  3. Abblocken unerwünscht, die Nutzer sind ind Frankreich nur Kühe die gemolken werden sollen.
    Die Franzosen sind schon speziell.

  4. Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: „Sie sind der Ansicht, dass Apple auf unfaire Weise die Sammlung von Nutzerdaten unterbindet“ Können wohl nicht in gewünschtem Umfang kostenlos abgreifen…

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