Für 9,90 Euro: Cyberport verscherbelt AppleCare Protection Plan für iPad (Preisfehler)

Bei diesem Deal solltet ihr unbedingt zuschlagen, falls euer iPad noch nicht älter als ein Jahr ist.

iPad Air 2

Update um 17:10 Uhr: Cyberport hat den Preis wieder auf 29,99 Euro angehoben – damit ist das Angebot vorbei. Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, handelte es sich um einen Preisfehler. Leider werden die Bestellungen nach und nach storniert, das ist schade.


Den AppleCare Protection Plan gibt es immer mal wieder auf eBay zum kleinen Preis. Oftmals wird aber nur eine Seriennummer und nicht die ganze Box verkauft, was im Zweifel zu Problemen führen kann: Im Zweifel fordert Apple nämlich ein Foto des Barcodes von der Verpackung ein. Beim aktuellen Deal von Cyberport seid ihr dagegen definitiv auf der sicheren Seite.

  • AppleCare Protection Plan (iPad) für 9,90 Euro (zum Angebot)

Der bekannte Elektronik-Händler verkauft den AppleCare Protection Plan für fast alle iPads zum Schnäppchenpreis von nur 9,90 Euro inklusive Versandkosten. Eingelöst werden kann die Garantieverlängerung auf allen iPads ab dem iPad 2, iPad Air sowie iPad mini. Lediglich mit dem teuren iPad Pro ist der kleine AppleCare Protection Plan nicht kompatibel. Im Internet-Preisvergleich bezahlt man mindestens 33 Euro, der Apple-Preis dürfte früher bei über 60 Euro gelegen haben (mittlerweile werden nur noch die neueren Plus-Pakete verkauft).

Der AppleCare Protection Plan kann im ersten Jahr nach dem Kauf eingelöst werden und verlängert die Garantie auf zwei Jahre. Zudem gibt es für die 24 Monate nach Kauf folgende Vorteile: Kostenloser Express-Austausch im Servicefall, Garantie bei Batterieverschleiß, Garantie für eine Time Capsule oder Airport Basisstation sowie kostenloser Telefonsupport.

Eines ist klar: Der Preis ist absolut heiß. Bei Interesse solltet ihr daher schnell zuschlagen, vermutlich wird der AppleCare Protection Plan schnell ausverkauft sein.

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Bei Käufen über diese Links erhalten wir eine Provision, mit dem wir diesen Blog finanzieren. Der Kaufpreis bleibt für euch unverändert.

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Kommentare 40 Antworten

  1. „Verlängert das also prinzipiell nur die Garantie“? Extra in Anführungszeichen 😛 und Care+ bietet dann zusätzlich auch „Eigenverschulden mit Selbstbehalt“? Richtig?

  2. Auch für Apple-Produkte gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Selbst 9,90 sind also noch eine unverschämte Geldschneiderei

      1. Aber für dem Kunden wichtig ist die Gewährleistung. Die besagt nämlich, dass bis zum Ablauf von zwei Jahren automatisch angenommen wird, dass ein Produktionsfehler vorliegt und Ersatz bzw. Reparatur ohne weitere Prüfung zu Lasten des Herstellers gehen. Die einjährige Garantie ist da völlig unerheblich

        1. Das ist auch nicht richtig. Für den Kunden ist die freiwillige Hersteller-Garantie insbesondere nach sechs Monaten sehr wichtig, denn dann muss der Kunde nachweisen, dass ein Produktionsfehler seitens des Herstellers vorliegt, um die Gewährleistung geltend machen zu können – und das ist quasi unmöglich. Siehe dazu auch hier: http://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

          1. Ich habe selbst bei Apple noch nie erlebt, dass sich ein seriöses Unternehmen nach sechs Monaten auf die Umkehr der Beweislast beruft – bzw nur bei klarem Verschulden des Käufers (ins Wasser gefallen…) Aber das wäre echt mal interessant zu wissen, ob jemandem hier im Forum schon mal Apple (bzw der Händler) nach sechs bis 24 Monaten die Gewährleistung verweigert hat?

    1. Die Gewährleistung taugt aber leider nichts. Es ist fast unmöglich nachzuweisen, dass ein Fehler nicht durch Eigenverschulden entstanden ist, bzw. wegen einem Produktionsfehler. Z.B. wenn mal irgendwelche Buttons nicht mehr ordentlich funktionieren. Wenn man dann noch bei Media Markt oder ähnlich gekauft hat und nicht bei Apple direkt, dann kann man sich auf etwas gefasst machen. Die wollen einen direkt zu Apple schicken, obwohl die Gewährleistung beim Händler liegt. Daher bin ich froh, dass Apple Care existiert und schon bei Kleinigkeiten mir gleich ein neues iPhone zur Verfügung gestellt wird.

  3. Das mit der Gewährleistung stimmt so nicht ganz…

    Innerhalb der ersten 6 Monate geht man davon aus das ein möglicher Schaden schon bei Auslieferung bestanden haben muss. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft und der Käufer muss nachweisen das der Schaden schon bei Auslieferung bestanden hat. Dies ist in den meisten Fällen ohne ein (sehr teures Gutachten) kaum möglich.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. In der Garantiezeit „garantiert“ der Hersteller die Funktionsfähigkeit. Das heißt der Käufer muss nicht nachweisen wann ein Schaden (wenn dieser denn von der Garantie abgedeckt ist) eingetreten ist.

    Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss gegenüber dem Händler wo man das Produkt gekauft hat geltend gemacht werden. Garantie ist auf freiwilliger Basis und man muss sich an den Hersteller wenden.

    Auch wenn die meisten Geschäfte/bzw. Hersteller sich auch beiden Fällen annehmen.

    1. Also ich versuchs noch mal aus Kundensicht: Wenn ich ein Gerät kaufe, das deutlich mehr kostet als ein Konkurrenz-Produkt, dann erwarte ich, dass der Händler/Hersteller die Gewährleistung erfüllt, wenn es nach anderthalb Jahren die Grätsche macht – und mir nicht mit Beweislastumkehr kommt – oder mit erklärt, dass ich zusätzlich zu dem hohen Preis noch einen Protection Plan hätte buchen müssen. Und bislang haben ich und Bekannte, die auch Apple-Produkte haben, diesen Hersteller in dieser Beziehung auch immer als sehr korrekt erlebt…

      1. Warum erwartest du das? Nur weil es teuerer ist? Die Gesetze sind die gleichen. Dann könnte man immer damit argumentieren, dass etwas günstig ist und sich gar nicht an die Gewährleistung halten muss. Ich denke abgesehen davon, dass man bei Apple kulanter ist als bei anderen Herstellern, weil das Personal nun mal so geschult wurde.

  4. Ich habe zwei Stück bestellt und die haben mir dann eine Bestellbestätigung zugeschickt. Gerade eben kam eine Mail mit einer Stornierung. Da steht es ist ein Preisfehler gewesen. Mit Hinweis auf deren AGBs die man ja bestätigen muss um den Bestellvorgang abzuschließen. Voll die Penner…

    1. Woher weist du das die nicht noch storniert werden, coastspy? Sind die bei dir zu Hause angekommen? Oder hast du lediglich so wie ich eine Bestellbestätigung erhalten die dann später bei mir wieder storniert wurde?
      LG

    1. Schön ist das für den Kunden sicher nicht, aber man muss den Händler auch verstehen. Fehler passieren halt.

      Oder ist euch noch nie ein Fehler unterlaufen? Und ein gültiger Kaufvertrag kommt erst mit Versand der Ware zustande.

      Überlegt mal was es für einen Händler bedeuten kann, eine Ware trotz Preisfehler zu verkaufen…
      Ich hatte schon den Fall das ich ein Laptop für einen Zehntel des Preises gesehen hatte. Wenn jetzt da nur 100 Personen bestellen und der Händler ausliefert, kann er im schlimmsten Fall seinen Laden danach zumachen. Der Händler muss ja bei seinem Grosshändler trotzdem den regulären Preis bezahlen.

      Klar, habe ich mich bei solchen Sachen auch schon geärgert, aber ich sehe das immer ganz sportlich. Ich kaufe es, bzw. gebe mein Kaufangebot ab und warte was passiert.

      Kommt ein Storno… Dann war es halt so ?

      Immer locker und sportlich nehmen.

  5. Lohnt sich Apple Care beim iPhone 6s? Mir ist in der gesamten Zeit nicht einmal ein Smartphone Display kaputt gegangen (toi toi) und bin noch am überlegen, weil ich diesmal für das Neugerät viel Geld bezahlt hab. Aber auch der Akku ist inkl. Wenn ich das richtig verstanden habe. Dankbar für jede Info 🙂

  6. Ich finde in den AGBs nicht darüber…
    Ich werde auf Lieferung bestehen.
    Die haben mich mal bei einer Reklamation wie ein dummes kleines Kind behandelt obwohl sie es verkackt haben nur weil sie es nicht einsehen wollten…
    Deshalb behandel ich die sehr gerne und mit sehr viel Genuß auch mal so…
    Ich werde euch weiter berichten (-;

    1. Ich sage es nur ungern, aber im Zweifel können die den Kaufvertrag wegen Irrtums ( müsste Paragraph 142 BGB sein) anfechten.

      Solange cyberport deinen Kaufangebot nicht angenommen hat, und das passiert erst mit Zustellung der kaufsache, wirst du hier sehr wenige Chancen haben.

      Sorry

  7. also meine bestellung wurde versandt, hab aber auch erst bestellt, danach eine mail an appgefahren geschickt um auf das angebot aufmerksam zu machen.

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