Gmail und Co.: Google kann Account nach zwei Jahren Inaktivität löschen

Update der Nutzungsbedingungen

Nutzt ihr ein Google-Konto, in das ihr schon seit längerem nicht mehr eingeloggt wart? Dann solltet ihr euch zumindest alle 24 Monate anmelden und einen Blick in den Account werfen. Denn Google hat eine Aktualisierung der eigenen Richtlinien für inaktive Konten angekündigt.

Die alte Richtlinie, die 2020 zeitgleich mit der Einstellung des kostenlosen, unbegrenzten Speichers für Google Fotos eingeführt wurde, besagte, dass Google Daten in Konten löschen kann, die seit mindestens zwei Jahren nicht mehr benutzt wurden. In einem Blogbeitrag von Produktmanagerin Ruth Kricheli heißt es nun, dass diese Konten vollständig gelöscht werden können.


Laut Google wird die Kontoaktivität anhand von Aktionen wie dem Lesen oder Senden einer E-Mail, der Nutzung von Google Drive, dem Ansehen eines YouTube-Videos, dem Herunterladen einer App aus dem Google Play Store, der Nutzung der Google-Suche oder der Nutzung von Sign in with Google zur Anmeldung bei einer App oder einem Drittanbieter-Dienst gemessen. Das Unternehmen gibt außerdem an, dass die Verwendung eines angemeldeten Android-Geräts als Aktivität gilt.

„Wenn ein Google-Konto seit mindestens zwei Jahren nicht mehr genutzt oder sich angemeldet wurde, können wir das Konto und seine Inhalte löschen“, berichtet Google. Nicht nur die E-Mail-Adresse wird unzugänglich, auch Google Mail-Nachrichten, Kalenderereignisse, Google Drive-, Google Docs- und andere Workspace-Dateien sowie Google Fotos-Backups werden entfernt.

Vorab mehrere Benachrichtigungen zur anstehenden Löschung

Die neuen Nutzungsbedingungen werden frühestens im Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Es ist also noch etwas Zeit gegeben, um sich an alte Anmeldeinformationen zu erinnern. Der Google-Blog 9to5Google berichtet, dass gelöschte Gmail-Adressen nicht zur Wiederverwendung zur Verfügung gestellt werden. Vor der Löschung eines Kontos wird Google in den Monaten vor der Löschung mehrere Benachrichtigungen sowohl an die E-Mail-Adresse des Kontos als auch an die Wiederherstellungs-E-Mail-Adresse (falls eine angegeben wurde), senden.

Die Änderung der Nutzungsbedingungen begründet Google mit Sicherheitsaspekten: Inaktive Accounts verfügten oft über „alte oder wiederverwendete Passwörtern, die möglicherweise kompromittiert wurden“.

„Unsere interne Analyse zeigt, dass bei stillgelegten Konten die Wahrscheinlichkeit, dass eine Zwei-Faktor-Verifizierung eingerichtet ist, mindestens 10-mal geringer ist als bei aktiven Konten. Das bedeutet, dass diese Konten oft anfällig sind, und sobald ein Konto kompromittiert ist, kann es für alles Mögliche verwendet werden, von Identitätsdiebstahl bis hin zu unerwünschten oder sogar bösartigen Inhalten wie Spam.“

Solltet ihr also noch über ein lange nicht genutztes Google-Konto verfügen, es aber auch in Zukunft noch weiter behalten wollen, empfiehlt sich ein Login in das Konto selbst oder die Nutzung eines der anderen oben beschriebenen Dienste.

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