Marktbeherrschende Stellung: Wetter.com zieht gegen Google vor Gericht

Deutsches Unternehmen gegen den Tech-Riesen

Widget von wetter.com auf einem iPhone

Wetter-Apps wie Weather Pro, DWD und Wetter.com erleichtern die Freizeit- und Reiseplanung. Der deutsche Anbieter Wetter.com (App Store-Link) sieht sich nun aber im Wettbewerb von einem sehr großen Konkurrenten ausgegrenzt und zieht deswegen vor das Landgericht Mannheim. Wetter.com wirft dem Tech-Riesen Google laut einer Unternehmensmitteilung „eine besonders schwerwiegende Form des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung“ vor. So berichtet das Manager Magazin.

Wetter.com gehört als Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media SE und verklagt den US-amerikanischen Konzern nun auf Unterlassung und Schadensersatz. Als Grund wird Googles Wetterbox angegeben, die laut Kläger in den Google-Suchergebnissen bevorzugt werde. Bei Manager Magazin heißt es dazu auch:


„Stein des Anstoßes ist Googles Wetterbox; die blendet der Internetriese ein, sobald jemand das Wort ‚Wetter‘ oder ähnliches in das Suchfeld eingibt. Aus Sicht von Wetter.com drängt der US-Konzern seinen Nutzern damit die eigenen Wetterinformationen auf – und verdrängt konkurrierende Wetterprognostiker auf deutlich schlechter sichtbare Plätze. Dies führe bei Wetter.com zu einem ‚erheblichen Verlust an Besuchen von Nutzer:innen und folglich zu einem Verlust an Werbeeinnahmen‘, so das Unternehmen.“

Drei Screenshots von Wetter.com auf einem iPhone

Die Praxis der Bevorzugung der eigenen Dienste bei Google ist nicht neu. Bereits im Jahr 2017 habe die EU laut Manager Magazin dem Suchmaschinenkonzern untersagt, seine starke Marktposition zu nutzen, um eigene Dienste gegenüber anderen Unternehmen zu begünstigen. „2020 schrieben 135 Unternehmen und 30 Industrieverbände einen Brief an die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und forderten sie auf, der Praxis endlich ein Ende zu setzen.“

Bis heute ist in dieser Hinsicht allerdings nichts passiert, so dass Wetter.com nun vors Gericht zieht. Der Wetter-Anbieter habe sich in der Vergangenheit bereits bei der EU-Kommission und beim deutschen Bundeskartellamt über Google beschwert – ohne Erfolg.

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