Nothing Ear Stick: Neue True Wireless-InEars mit transparentem Design vorgestellt

Ab sofort für 119 Euro zu haben

Die Nothing Ear 1, InEars mit integrierter Geräuschunterdrückung, vom jungen Unternehmen Nothing, wurden schon vor dem Erscheinen in großen Kampagnen geteasert. Für die Firma des OnePlus-Mitgründers Carl Pei war es das erste Produkt, kurz darauf folgte mit dem Phone 1 auch das erste Smartphone des Unternehmens.

Nun gibt es mit dem Nothing Ear Stick ein weiteres InEar-Modell aus dem Kopfhörer-Portfolio von Nothing, das allerdings auf ein halboffenes Prinzip, ähnlich zu den AirPods, setzt. Das sind die Features der Neuerscheinung:


  • Ergonomisches Design
  • Dynamische 12,6-mm-Treiber
  • AAC- und SBC-Codecs
  • 7 Stunden Akkulaufzeit, kombiniert 29 Stunden
  • Schnellladefunktion: 10 Minuten aufladen für 2 Stunden Nutzung
  • Gewicht: 4,4 Gramm pro Earbud
  • Drei Mikrofone in jedem Earbud, um Umgebungsgeräusche herauszufiltern
  • Bluetooth 5.2
  • Staub-, wasser- und schweißfest nach IP54
  • Trageerkennung
  • Ein-Ohr-Nutzung möglich
  • Sprachassistent
  • Unterstützt Google Fast Pair
  • Aufladen des Ladecases per USB-C

Im Lieferumfang enthalten sind neben dem Ohrhörer-Paar auch das Ladecase, ein USB-C-Kabel und ein kleines Benutzerhandbuch. Die Nothing Ear Stick können ab sofort bei Cyberport vorbestellt werden, die Auslieferung sollte Anfang November starten. Auf der Produktseite von Nothing gibt es zudem weitere Infos zur Neuerscheinung.

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Kommentare 3 Antworten

  1. Cyberport sagt!:
    Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Hygieneartikel, der zur Rückgabe nicht geeignet ist, wenn die Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde. Sofern Sie daher die Versiegelung/Schutzverpackung des Hygieneartikels öffnen, erlischt ein etwaig bestehendes Widerrufsrecht.
    so etwas habe ich bei anderen Läden noch nie gelesen, interessante Regelung

    1. Das sagt nicht nur Cyberport sondern ist eine Vorschrift, die seit über 10 Jahren angewandt wird.
      Es basiert auf der EU Richtlinie für die Ausnahmeregelung zu Gesundheitsschutz- oder Hygienegründen (teilweise auch unzumutbarer Reinigungsaufwand).

      Es gibt da aber noch Probleme mit der Definition von „Hygieneartikeln“, sodass du theoretisch noch klagen könntest. Du musst beachten, dass der Verkäufer in jedem Fall Nutzungsentschädigung verlangen kann, die absolut unabhängig davon wie oft oder lange du sie genutzt hast, so hoch ausfällt, wie sein Verlust bei einem Verkauf von gebrauchten In-Ears. Und das kann praktisch der gesamte Preis sein.

      Das heißt, wenn du siehst, dass In-Ears mit einer Testzeit verkauft werden (s. Bose), so ist das aktuell reine Kulanz.

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