In-App-Käufe im EU-Raum: Gesetzeswidrig durch „Kostenlos“-Anpreisung der Entwickler?

Eines unserer persönlichen Unwörter des letzten (und wohl auch dieses) Jahres ist der Begriff „In-App-Käufe“ – oft werden diese genutzt, um Spieler anzufixen und ordentlich Geld zu machen.

Seit kurzem prüft jedoch die Europäische Kommission eben dieses Geschäftsmodell, um Verbraucher, und damit eben auch Smartphone- und Tablet-Nutzer, zu schützen. Der Vorwurf an die Developer: Sie würden Apps als „kostenlos“ anpreisen, obwohl sie In-App-Käufe enthielten. Die Kommissions-Mitglieder haben sich daher mit Entwicklern und nationalen Behörden getroffen, um das Thema ausführlich zu besprechen und Bedenken hinsichtlich des Verbraucherschutzes dieses aufstrebenden Marktes zu diskutieren.

In einer Erklärung machte Neven Mimica, Kommissar für Verbraucherpolitik, deutlich, dass „insbesondere Kinder besseren Schutz vor unerwarteten Kosten über In-App-Käufe“ benötigen. In der Vergangenheit hatten sich viele Verbraucher beschwert, die unwissentlich In-Game-Käufe in sogenannten Free-to-Play-Games getätigt hatten. „Die Verwendung des Wortes ‚gratis‘ (oder anderen unmissverständlichen Phrasen) sollte nur für Spiele gestattet werden, die wirklich vollkommen kostenlos sind und keinerlei Möglichkeiten für In-App-Käufe bieten, nicht einmal auf freiwilliger Basis“, führt dazu die Kommission von Verbraucherschützern und EU-Mitgliedsstaaten in ihrer Erklärung auf.

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