EU leitet Untersuchung gegen Apple zur Einhaltung der neuen DMA-Vorschriften ein

Auch Google, Amazon und Meta auf dem Prüfstand

iOS-, Safari- und App Store-Button vor grauem Hintergrund

Apple und andere große Technologieunternehmen werden erneut von der Europäischen Kommission unter die Lupe genommen: Es wurde eine Untersuchung von Apple, Alphabet (der Google-Muttergesellschaft) und Meta angekündigt, um zu prüfen, ob ihre neuen Maßnahmen den DMA-Vorschriften entsprechen.

Im März sind in der EU neue Verordnungen des Digital Markets Acts (DMA) in Kraft getreten, die sogenannte „Gatekeeper“ wie Apple und Google zu einer stärkeren Öffnung ihrer Systeme verpflichten. Im Fall von Apple bedeutet dies, dass alternative App-Shops zugelassen, die Regeln für den App Store gelockert und alternative Browser-Engines auf dem iPhone zugelassen werden. Apple hat mit iOS 17.4 zahlreiche neue Maßnahmen und Anpassungen eingeführt. Diese reichen der EU möglicherweise nicht aus.


EU nimmt App Store und Browser-Auswahl unter die Lupe

Das Gesetz über digitale Märkte war und ist Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Die Vorbereitung auf die neuen Vorschriften nahm viel Zeit in Anspruch, und nun, nach der Realisierung durch Apple und andere Unternehmen über aktualisierte Richtlinien, sind die Untersuchungen der Europäischen Kommission noch immer nicht abgeschlossen: Die EU wird Apples Änderungen im App Store vor der DMA untersuchen, wie man heute in einer Pressemitteilung berichtet. Apple muss nicht nur die Nutzung alternativer App Stores ermöglichen, sondern darf dies auch nicht so umsetzen, dass es beispielsweise für die User nachteilig erscheint.

Apple hat außerdem mehrere Regeln für alternative App-Marktplätze, die Apps außerhalb des eigenen App Stores zu veröffentlichen, aufgestellt: Dazu gehört die Core Technology Fee, die von Entwickelnden verlangt, für heruntergeladene Apps außerhalb des App Stores zu zahlen. Auch diese und weitere Regeln wird die EU nun untersuchen, ob diese Einschränkungen gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen.

iPhone zeigt mit iOS 17.4 alle möglichen Standardbrowser an

Aber nicht nur die neuen App Store-Regularien von Apple stehen auf dem Prüfstand. Die EU wird auch untersuchen, ob die Möglichkeit, Standardsoftware zu entfernen, Einstellungen zu ändern und Auswahlbildschirme anzuzeigen, mit den DMA-Regeln vereinbar ist. Mit letzterem bezieht sich die EU beispielsweise auf den Auswahlbildschirm, der beim Öffnen von Safari erscheint. In diesem Bildschirm werden verschiedene alternative Browser in keiner bestimmten Reihenfolge angezeigt, um die Auswahl einer Safari-Alternative zu erleichtern. Die Gestaltung dieses Auswahlbildschirms ist jedoch ein Bestandteil der Diskussion: Die EU will untersuchen, ob dieser Bildschirm die Wahl des Browsers offen und fair macht und ob er gegen die DMA-Vorschriften verstößt. Apple selbst ist der Meinung, dass es mit all den jüngsten Änderungen die neuen europäischen Vorschriften einhält.

Amazon, Alphabet und Meta im Fokus

Gleichzeitig gibt die Europäische Kommission bekannt, dass auch Amazon, Meta und Alphabet in diese Untersuchung einbezogen werden. Bei Amazon soll untersucht werden, ob die eigenen Marken bevorzugt werden, während bei Google die Suchmaschine untersucht werden soll. Die Anzeige von Google-Suchergebnissen würde möglicherweise insbesondere andere Google-Dienste wie Google Shopping bevorzugen. Auch der Google Play Store wird aus denselben Gründen wie der App Store von Apple untersucht. Metas Auswahlbildschirm, der die User vor die Wahl stellt, der Datenweitergabe zuzustimmen oder für den Dienst zu bezahlen, würde keine gute Alternative bieten, wenn man der Datenweitergabe nicht zustimmt.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden innerhalb von 12 Monaten erwartet. Sobald diese vorliegen, werden die betroffenen Konzerne benachrichtigt und erhalten Empfehlungen, wie sie ihre eigenen Regeln verbessern können. Zugleich warnt die Europäische Kommission auch davor, dass Geldstrafen drohen – bei Verstößen gegen den Digital Markets Act können Strafen in Milliardenhöhe verhängt werden.

Anzeige

Kommentare 15 Antworten

      1. Die EU sollte sich mal um die wichtigen Themen kümmern und nicht davon ablenken Techunternehmen auszubluten weil die den Usern nicht mit unnötigen Startbildschirmen belästigen den einen richtigen von 247 Browsern zu wählen.

    1. Was würde dies den Tech-Giganten bringen? Außer dass sie selbst Finanzielle Verluste erleiden, hätten sie nichts dadurch gewonnen. Mir ist durchaus bewusst, dass immer wieder gerne einige an der EU meckern aber ich Frage mich ehrlich ob diesen ganzen Leuten überhaupt klar ist was wir alles so dank der EU für Vorteile (sowohl auf Businessebene als auch auf Privater) so haben?

  1. Weiß ja nicht ob unsere tolle EU immer so die richtigen Entscheidungen im Sinne der Bevölkerung trifft… Irgendwie zählt auch hier jeder Cent, den die EU durch irgendwelche Sanktionen gewinnen kann! Langsam wird’s wirklich lächerlich… Und das Gold nicht nur für die Einschränkungen gegenüber Tech-Konzernen, wie Apple, Meta oder Google… Wenn die EU nicht so viele Abnehmer hätte, wäre sie unlukrativ und die Tech-Riesen würden sich geschmeidig zurückziehen. Dann haben wir dank der EU nix mehr!

    1. Naja in Erster Line würden wir die Wahl theoretisch bekommen, das finde ich Grundlegend nun nicht wirklich verkehrt und das sage ich als jemand aus der Bevölkerung. Wenn mir aber die Wahl in Prinzip nicht gegeben wird, da in diesen Fall Apple das ganze für die Entwickler der Maßen Uninteressant macht, so muss halt auch entsprechend reagiert werden von der EU und wie oben auch schon geschrieben. Den Tech-Giganten kann man halt nur mit Milliarden drohen, Millionen interessieren die halt nicht wirklich.

      1. Ich fände es grundlegend nicht verkehrt, wenn du erst einmal an deiner Rechtschreibung arbeiten würdest. Stichwort Groß- und Kleinschreibung.
        Statt hier ständig den EU-hörigen Staatsmichel zu geben.

        1. Ich finde es gut wenn du was zum Thema liefern würdest und nicht jemanden der eine Rechtschreibschwäche (Legasthenie gab es auch schon in deiner Generation, auch wenn man damals nur als Faul oder Dummheit abgestempelt hat) hat, auf diese hinzuweisen.

          Kannst aber vermutlich nichts zum
          Thema beitragen und deswegen kommt nur sowas.

  2. Ich nehme stark an, dass die entsprechenden Strafen bereits jetzt ab dem Ende der Frist anfangen zu laufen und nach dem Ende der Untersuchung rückwirkend für den Zeitraum auferlegt werden.

      1. Das ist das übliche Procedere solcher Richtlinien. Wenn du gegensätzliche Informationen dazu hast, wäre ich dir für einen Verweis dankbar.

        1. Der trollt nur…

          Ich hoffe auch dass es rückwirkend zählt.

          Apple spekuliert ja ganz bewusst damit. Die wissen doch selbst mit ihren neuen Regeln, absolut nicht im Sinne der DMA zu handeln.

          Insbesondere und Hauptsächlich bei dem Punkt mit den Downloads außerhalb des AppStores und sich dabei weiterhin mit Gebühren zu bereichern.

          Aber wenn die EU so langsam arbeitet, dann lohnt es sich ja noch ein Jahr die Einnahmen mitzunehmen bis die Rüge kommt…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Copyright © 2024 appgefahren.de