„Zoll und Reise“ mit aktuellen Bestimmungen: Was darf ich eigentlich aus dem Urlaub zollfrei einführen?

Welche Waren müssen eigentlich verzollt werden, wenn ich aus dem Urlaub zurückkehre? „Zoll und Reise“ listet alle nützlichen Infos.

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Die kostenlose iPhone-Applikation „Zoll und Reise“ (App Store-Link) haben wir euch schon einmal im letzten Jahr vorgestellt. Die Gratis-App informiert Reisende darüber, was man kostenfrei aus dem Urlaub einführen darf, ohne die Waren anmelden zu müssen. Da die Gesetzgebungen für viele Länder variieren, weiß man nie so genau wie viele Zigaretten man mitbringen darf oder bei welchen Warenwert die Freigrenze liegt.


All diese Informationen können in „Zoll und Reise“ eingesehen werden. Mit dem gestrigen Update hat das Bundesministerium für Finanzen die Applikation an die Neuregelungen zum 1. Januar 2014 angepasst. So gibt es beispielsweise Änderungen bezüglich der Freimenge bei der privaten Einfuhr von Tabakerzeugnissen aus bestimmten EU-Ländern. Ab sofort dürfen aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien insgesamt 300 Stück Zigaretten steuerfrei mitgenommen werden.

Im optimierten iOS 7-Design lässt sich in der Kategorie „Erlaubt?“ nach Land sortiert einsehen, was kostenfrei eingeführt werden darf. Aufgeteilt in verschiedenen Kategorien wie Alkohol, Bargeld, Elektronik, Kaffee und weiteres, können alle Informationen in kurzen Texten nachgelesen werden. Des Weiteren bietet „Zoll und Reise“ eine Kategorie namens „Wie viel?“. Dieser Freimengenrechner berechnet nach Angabe von Land, Alter und Waren die Freimengen, die noch kostenlos durch die grüne Zone mitgebracht werden dürfen.

Ebenfalls klasse: Fast alle hinterlegten Daten und Infos sind auch ohne Internetverbindung abrufbar, was besonders im Ausland praktisch ist, da man ja dort meist nicht über mobiles Internet verfügt. Eine Empfehlung geht an Vielreisende, aber auch Gelegenheitsflieger sollten den nur 9 MB großen Download tätigen und in einem Ordner auf dem iPhone verstauen, um zu einem späteren Zeitpunkt darauf zugreifen zu können.

Übrigens: Wird man vom Zoll kontrolliert und führt verbotene Waren ein, überschreitet die Freimengen oder hat zu viel Bargeld bei sich und hat den grünen Ausgang genommen, wird nicht nur eine saftige Geldstrafe zahlen müssen, sondern auch noch mit einer Anzeige rechnen. Von daher: Denkt bitte vorher nach was ihr einführen möchtet und ob ihr Waren mitführt, die verzollt werden müssen.

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Kommentare 7 Antworten

  1. Gute App, aber wenn nicht einmal das Bundesministerium für Finanzen verbindlich mitteilen kann, welche Freimengen gelten, ist das schon kurios.

    1. Liegt daran, dass solche Angaben dir der deutsche Zollbeamte vor Ort geben soll bzw der gibt dir Angaben aus dem jeweiligen Gesetz bzw. der jeweils gültigen Verordnung (zB die EF-VO).

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