App Store: Frankreich verhängt Geldstrafe von 8 Millionen Euro gegen Apple

Gezielte App Store-Werbung als Anlass

Apple muss sich immer wieder mit Geldstrafen in verschiedenen Ländern auseinandersetzen. Nun haben französische Aufsichtsbehörden am gestrigen 4. Januar eine Geldstrafe in Höhe von 8 Millionen Euro gegen Apple verhängt, weil das Unternehmen mit gezielter Werbung im App Store gegen die französischen Datenschutzbestimmungen verstoßen hat.

Laut der französischen Nationalen Kommission für Informatik und Freiheit (CNIL, „Commission Nationale de l’Informatique et des Libtertés“) hat Apple die Zustimmung der französischen iPhone-Nutzer und -Nutzerinnen nicht eingeholt, bevor es im Update auf iOS 14.6 Kennungen für gezielte Werbung verwendet hat. Laut der CNIL habe Apple Informationen gesammelt und diese Daten standardmäßig für Werbung genutzt. User mussten eine „große Anzahl von Aktionen“ durchführen, um die Werbung im Datenschutz-Bereich der Einstellungen zu deaktivieren. Aufgrunddessen entschied die CNIL, dass Apple gegen Artikel 82 des europäischen Datenschutzgesetzes verstoßen hat und verhängte die Strafe in Höhe von 8 Millionen Euro.


Apple selbst zeigte sich laut einer Erklärung an Patrick McGee von Fortune von der Entscheidung „enttäuscht“ und plant nun, in Berufung zu gehen. Zudem gab der Konzern an, dass man nur seine eigenen Daten für personalisierte Werbung verwende.

„Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung, da die CNIL zuvor anerkannt hat, dass die Art und Weise, wie wir Suchanzeigen im App Store schalten, die Privatsphäre der Nutzer in den Vordergrund stellt, und wir werden Berufung einlegen.

Apple Search Ads geht weiter als jede andere uns bekannte digitale Werbeplattform, indem es den Nutzern die klare Wahl lässt, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht. Darüber hinaus verfolgt Apple Search Ads die Nutzer niemals über Anwendungen und Websites von Drittanbietern hinweg und verwendet nur Daten von Erstanbietern zur Personalisierung von Werbung. Wir sind der Meinung, dass der Schutz der Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht ist und dass ein Nutzer immer selbst entscheiden können sollte, ob und mit wem er seine Daten teilen möchte.“

Das verhängte Bußgeld für Apple basiert auf einer Untersuchung aus dem Jahr 2021. Seinerzeit hatte die französische CNIL diese nach einer Beschwerde des Verbands France Digitale eingeleitet. Apple hat mittlerweile die Funktionsweise der gezielten Werbung und das entsprechende Verfahren für die Zustimmung bzw. Ablehnung dieser geändert.

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