appgefahren News-Ticker am 18. April (7 News)

Was passiert in der Apple-Welt? Unser News-Ticker verrät es euch kurz und kompakt.

Unser News-Ticker fasst die wichtigsten Informationen kurz und knapp zusammen.


+++ 20:11 Uhr – WWDC: Siri bestätigt Termin +++

Siri weiß alles. Und das sogar noch vor offiziellen Apple-Ankündigungen. So verrät die Sprachassistentin beispielsweise, wann die Entwickler-Konferenz WWDC stattfindet. Zur Eröffnung gibt es üblicherweise eine Apple-Keynote, also haltet euch den Abend frei.

Siri WWDC


+++ 16:08 Uhr – Apple Music: Neuer Werbespot mit Taylor Swift +++

Apple hat einen weiteren Werbeclip mit Taylor Swift veröffentlicht, im Mittelpunkt steht genau wie beim letzten Mal der Musik-Streaming-Dienst Apple Music. Das ganze Video findet ihr auf YouTube.


+++ 8:56 Uhr – Amazon: Prime monatlich bezahlen +++

Amazon Prime kostet in den USA 99 Dollar pro Jahr. Ab sofort kann man in den USA Prime auch monatlich bezahlen. Der Beitrag liegt bei 10,99 US-Dollar. Ebenfalls möglich: Prime Video kann monatlich für 8,99 US-Dollar bezogen werden, ohne die anderen Vorteile abonnieren zu müssen. Hierzulande kostet die Komplett-Mitgliedschaft 49 Euro, optional lässt sich Prime Video auch einzeln abonnieren.


+++ 7:00 Uhr – Für den guten Zweck: Apple versteigert gelbes iPad Pro +++

Jony Ive hat ein gelbes iPad Pro kreiert, dass am 28. April im Londoner Auktionshaus Phillips versteigert wird. Es wird ein Erlös zwischen 12.000 und 19.000 Euro erwartet.


+++ 6:57 Uhr – Apple: iPhone 7 wieder aus Glas +++

Neusten Gerüchten zufolge, soll das iPhone 7 wieder aus Glas statt Aluminium gefertigt werden, so wie es beim iPhone 4s der Fall war. Ming-Chi Kuo, ein bekannter Analyst, glaubt weiter, dass keine LCD-Displays mehr zum Einsatz kommen, sondern AMOLED-Bildschirme.


+++ 6:55 Uhr – Apple: Wieder keine iPhone-Freischaltung +++

In New York soll Apple wieder ein iPhone freischalten, um bei Drogenermittlungen zu helfen. Apple weigert sich auch an dieser Stelle, jetzt steht der Gang vors Gericht an.


+++ 6:52 Uhr – SIM-Karte: Ausweispflicht bei Prepaid-SIM +++

Laut Angaben von Frank Steiner plant die Bundesregierung eine Ausweispflicht bei Prepaid-Karten, so dass kein anonymer Kauf mehr möglich ist.

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Kommentare 60 Antworten

  1. Die Rückseite aus Glas beim 4er hat mir ganz gut gefallen. Allerdings gefiel mir die Rückseite beim 5er und nun auch beim SE am besten.

  2. Ich dachte, die Ausweispflicht wäre schon längst durch. Ich hatte schon vor zwei, drei Jahren einen Ausweis vorlegen müssen.

  3. Mit der Ausweis-Pflicht das gilt doch bei den großen Anbietern schon, oder? Als wir für die Kinder vor 3 Jahren Prepaid gekauft haben, mußten wir einen „Quasi-Vertrag“ machen mit Ausweis etc., nur halt ohne laufende Kosten. Galt bei Telekom und auch bei EPlus/O2.

  4. Eine Ausweispflicht bei Prepaid gibt es noch nicht. Die meisten Provider verlangen den Ausweis auf Grund der Datenerhebung und für Werbezwecke.

          1. Dann lies doch mal, worauf du da verlinkst. Da steht nichts von Ausweispflicht, Feststellung der Identität etc.
            Da steht, dass der Anbieter vom Kunden den Namen, Anschrift, Geburtsdatum, IMEI, Rufnummer und Vertragsbeginn erheben soll.
            Name, Anschrift und Geburtsdatum können mit Fakedaten befüllt werden, wenn der Kunde zu Hause am Rechner die neue SIM-Karte registriert.

    1. Drodi, wenn Du z.B. zu Penny gehst und Dir ne Prepaid kaufst, machst Du den Rest am Rechner.
      Da kannst Du angeben was Du willst.
      Ich musste garnix vorlegen, weder bei Congstar noch sonstwo.

    2. Auch wenn du mit dem Fuß aufstampfst wird es nicht wahrer.
      Man kann nach wie vor in die nächste Tankstelle oder Supermarkt gehen und sich eine Prepaid-SIM kaufen, anschließend auf Fantasiedaten registrieren. Das ist unserer Regierung ein Dorn im Auge, weil die ganze bösen Terroristen ja damit anonym ihre Bomben zünden können… ?
      Nur weil einige Telko-Anbieter nach dem Ausweis fragen ist es noch lange nicht flächendeckend für alle oder gar gesetzlich vorgeschrieben. Eben das soll sich jetzt ändern, daher der Artikel.

      1. Um es mal deutlich zu sagen: Dann missachten die Provider das bestehende Gesetz, deshalb brauchen wir kein neues gleichlautendes Gesetz, sondern die Einhaltung des bestehenden muss kontrolliert werden. Im TKG ist alles bereits geregelt, wer nachlesen möchte…

        1. Schade, dass ihr es leider nicht versteht, wie ein Gesetz zu lesen ist.
          Die Verpflichtung der Provider, Name, Anschrift etc. zu erheben, verpflichtet sie natürlich dazu, die richtigen Daten und keine Fake-Daten zu erheben, ansonsten wäre das Gesetz überflüssig wie ein Kropf.
          Wie die Provider an die richtigen Daten gelangen, ist deren Sache. In der Regel müssten sie daher den Ausweis verlangen. Wenn sie es nicht tun, verstoßen sie gegen die Pflicht, korrekte Daten zu erheben.
          Im Übrigen ist es verfassungsrechtlich nicht möglich, ein Gesetz zu erlassen, wonach eine Vorlage eines Ausweises gegenüber einem Privaten verlangt wird.

          1. Lese mal genau den 111! Mit Beginn des Vertrages werden die Daten erhoben und gespeichert. Das geht auch ohne Ausweis. Deshalb bemängelt das BKA das viele Nummern unter falschen Namen aktiviert werden. Zum Ende des Vertrages werden die Daten gelöscht!
            Beim Prepaid gibt es nicht den herkömmlichen Vertag. Da prüft keiner Schufa und dergleichen…
            Das TKG nimmt hier die Provider in die Pflicht und mehr nicht.

          2. Ein Geisterfahrer? Hunderte! ?
            Bzgl. der Sorgfaltspflicht widerspreche ich dir nicht. Dennoch lässt sich aus 111 TKG keine Pflicht für den Anbieter ableiten, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Auch wenn es dir in deine bisherige Argumentation gut reinpassen würde. Daher auch das Bestreben, das Gesetz dahingehend zu erweitern.

  5. Die Pflicht muss hier nur erweitert werden:

    Ausweispflicht bezeichnet in weiterem Sinne die Verpflichtung, einen gültigen Ausweis zu besitzen und auf berechtigtes Verlangen vorzulegen. Zum Beispiel darf an manchen Vereins- oder Gruppenveranstaltungen nur teilnehmen, wer einen Mitgliedsausweis besitzt, und manches Firmengelände darf nur mit Mitarbeiter- oder Besucherausweis betreten werden. Manche Berufsgruppen, zum Beispiel Polizeibeamte, dürfen ihren Beruf nur mit einem Dienstausweis ausüben. In diesen Fällen besteht häufig auch eine Mitführpflicht.

    1. Echt schade, dass es niemand verstehen möchte.
      Es gibt einen Verpflichtung der Provider, entsprechende Daten zu erheben, unabhängig ob Prepaid oder „normaler“ Vertrag. Wie diese Provider an die richtigen Daten kommen, ist deren Sache, Hauptsache, es sind die richtgen(!) Daten. Über Personen kann man in der Regel nur über einen amtlichen Ausweis an richtige Daten gelangen.
      Dem Gesetzgeber ist es dennoch verwehrt, eine Ausweispflicht gegenüber Privaten zu normieren, da dies aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht möglich ist!!!
      Ob man in bestimmte Privatveranstaltungen nur mit Ausweis kommt oder bei Vertragsabschlüssen einen Ausweis vorlegen muss, damit sich der Vertragspartner etc. über die Person im Klaren ist, ist eine völlig andere Baustelle. Wer ihn nicht vorlegt, kommt dann eben nicht rein bzw. kann den Vertrag nicht schließen.
      Im Übrigen dürfen Polizeibeamte selbstverständlich auch ohne Dienstausweis ihre Aufgaben erfüllen…

      1. Sorry, aber du liegst falsch.
        Aus 95 Abs. 4 TKG:

        „Der Diensteanbieter KANN im Zusammenhang mit dem Begründen und dem Ändern des Vertragsverhältnisses sowie dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen, wenn dies zur Überprüfung der Angaben des Teilnehmers erforderlich ist.“

        Hervorhebung durch mich. Eine „kann“-Regelung ist gerade keine „muss“-Regelung.

        1. Wenn er die Richtigkeit der Daten anders erhält (z. B. persönlich bekannt) ist das ja auch kein Problem. Er muss (!) aber die richtigen Daten erheben, und das geht doch meist nur mit Ausweisvorlage.
          Drodi hat daher vollkommen recht.

          1. Sei doch bitte so nett und untermauere Deine Meinung mit einer Quellenangabe. Woher kommt das „muss“ in Verbindung mit „nur mit Ausweis“?

          2. Gegenfrage: Wie sonst willst du als Provider sicherstellen, dass du die korrekten Daten erhebst (außer in Fällen wie in dem von mir genannten des persönlichen Kennens)?

          3. Bitte lenk nicht ab. Wenn Du kannst, nenne bitte eine belastbare Quelle. Ansonsten steht immer noch 95 TKG im Raum.
            Es geht nicht darum, ob ich persönlich der selben Meinung bin wie Du oder nicht. Aber auch wenn man es manchmal noch so gerne hätte: Wenn das Gesetz, ein entsprechendes Gesetzeskommentar oder ein höchstinstanzliches Urteil es nicht hergibt, dann ist das Absicht oder eben eine Lücke. Im aktuellen Fall vermute ich letzteres. Eben daher möchte man jetzt die Lücke schließen.

          4. „wenn dies zur Überprüfung… erforderlich ist.“
            Und wann ist dies der Fall? Wenn ich meinen Vertragspartner nicht kenne…
            Ansonsten ist eine reelle Überprüfung doch gar nicht möglich.
            Aber lassen wir das. Die Politik möchte die Leute für dumm verkaufen und das klappt leider immer wieder.

          5. Das ist Deine Interpretation. Fakt ist, dass die Formulierung gleich zwei „Weichmacher“ enthält: „kann“ und „wenn es erforderlich ist“. Daraus kann ich beim besten Willen keine generelle Verpflichtung ableiten. Anderslautende Gesetzeskommentare sind aber willkommen.
            Beim letzten Satz gebe ich Dir allerdings Recht.

  6. Du schreibt es indirekt selber! Ein Prepaid beinhaltet keinen Vertrag und somit kein Risiko für den Provider auf entstandene Kosten sitzen zu bleiben!

    Nun will man die Provider auch hier dazu zwingen genauer zu arbeiten. Mehr nicht!

    Übrigens ein Beamter im Außendienst muss immer seinen Dienstausweis vorzeigen können! IMMER wenn er im Dienst ist.

  7. Es ist natürlich immer eine Frage des persönlichen Geschmacks, aber falls Apple wirklich zur gläsernen Rückseite beim iPhone zurückkehrt, fände ich das aufgrund der Optik super! Obwohl ich nicht wirklich daran glaube, weil sich dies wahrscheinlich negativ auf das Gewicht auswirken würde. Aber weg vom Plastik-Look der 6er Generation wäre schon toll! Vielleicht wurde ja mit dem SE ein Umdenken eingeleitet. „Zurück in die Zukunft!“

  8. NUR UM NOCH N BISSL ZU TEXTEN?
    Also ich finde es viel wichtiger, es zur Pflicht werden zu lassen, das eine jährliche Prüfung zur Fahrtauglichkeit ab einem gewissen Alter z.B. ab dem 65. Lebensjahr durchgesetzt wird.

      1. Stimmt, aber selbst wenn nicht hätte ich mal was mit 48€ gelesen. Aber 99 dollar sind weit mehr als 48€. Also entweder ist Prime dort umfangreicher, oder irgendwas stimmt da nicht 🙂

        1. Ich vermute, dass in den USA der Preis schon an die erweiterten Leistungen (Video, Music) angepasst wurde. Wird uns hier auch noch blühen.

          1. Sicher, da war Music aber noch nicht dabei. Und ne Erhöhung gleich auf noch mehr hätte der preissensible deutsche Markt wahrscheinlich nicht mitgemacht. Jetzt werden erstmal alle angefixt und dann kommt irgendwann nochmal ne Anpassung des Abopreises – schätzungsweise in die Richtung US-Markt. Abwarten.

        2. In den USA kostet ein 6S mit 128GB bei Apple ja auch nicht $1096,38 nur weil es in Deutschland 1:1 umgerechnet 964,95€ kostet sondern es kostet dort „NUR“ $849 und das sind aktuell umgerechnet hier genau 747,49€ also bei uns total überteuert gegenüber den USA aber Apple braucht sich deswegen nicht zu rechtfertigen.

  9. Irgendwann werden auch die Letzten merken, dass Glas und Alu eine dämliche Idee ist. Viel zu empfindlich und schwer. Und wenn es um die Haptik geht… Es gibt Kunststoffe, die sich wie Metall anfühlen, unempfindlich gegen Kratzer sind und keine Dellen bekommen, nur weil man sie mal schief anschaut. ? von der Kaltverformung bei Mini-Stürzen nicht mal angefangen. Aber so „ticken“ viele nun mal. Dann wird sofort „Plastikbomber“ geschrien und das sei ja nicht hochwertig usw. Ach ja, man wird ja wohl träumen dürfen…

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