appgefahren News-Ticker am 24. März (3 News)

Was passiert in der Apple-Welt? Unser News-Ticker verrät es euch kurz und kompakt.

Was passiert in der Apple-Welt? Unser News-Ticker verrät es euch kurz und kompakt.


+++ 13:09 Uhr – Gameloft: Neues Spiel am Donnerstag +++

Am 30. März wird Gameloft den nächsten Teil seines GTA-Klons veröffentlichen. Gangstar New Orleans erscheint für iPhone, iPad und Android, leider als Freemium-App.


+++ 6:50 Uhr – Cyberport: Green Weekend gestartet +++

Heute ist bei Cyberport das Green Weekend mit über 100 Angeboten gestartet. Einen Überblick über die vielen Rabatte findet ihr auf dieser Seite, wir halten heute Vormittag Ausschau nach möglichen Highlights.


+++ 6:48 Uhr – Apple: Rotes iPhone und neues iPad ab heute +++

Ab heute wird Apple seine neuen Produkte im Apple Online Store und wohl auch in den Retail Stores anbieten. Der Startschuss für das rote iPhone und das neue iPad wird um 16:01 Uhr fallen. Wir werden bis dahin noch einmal alle wichtigen Informationen für euch sammeln.

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Kommentare 5 Antworten

  1. Bezüglich der Angelegenheit der Preiserhöhung von WinSim Verträgen hat BnetzA nochmal bestätigt, dass Drillisch hier intern handelt und es von ihrer Seite aus auch darf. Ob die Änderung einer korrekten AGB entspricht müssen im Zweifelsfall Gerichte nach dem BGB Gesetz überprüfen.

    Ein paar relevante Ausschnitte:

    „[…]Aufgrund der Einführung von RLAH besteht zwar ein Zusammenhang zwischen nationalen Entgelten und den Preisen für die Nutzung von Roamingdiensten. Die nationale Tarifgestaltung der Mobilfunkanbieter unterliegt jedoch grundsätzlich keinen speziellen gesetzlichen Regelungen, insbesondere nicht der Roaming Verordnung. Insoweit unterliegen die Endkundentarife der Mobilfunkanbieter auch nicht der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Das Preis- und Produktgestaltungsrecht sowie die Gestaltung der Leistungsangebote liegen insofern allein im unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung (Preis), Qualität und Service. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.“ […]

    „Aufgrund dessen kann eine zivilrechtliche Würdigung durch die Bundesnetzagentur mangels Zuständigkeit nicht getroffen werden. Zur Beurteilung und Bewertung der vertragsrechtlichen Aspekte können die Rechtsberatungen bei den Verbraucherverbänden Hilfestellung geben. Eine Übersicht über die Verbraucherzentralen finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale.de.

    Zum vorliegenden Sachverhalt ist abschließend festzustellen, dass die WinSIM im Zusammenhang mit der Preiserhöhung auf den Anstieg verschiedenster Kosten verweist, ohne diese konkret zu benennen. Aufgrund der gestiegenen Kostensituation macht die WinSIM eine Preiserhöhung zum 01.05.2017 geltend. Im Rahmen der Preissteigerung weist die WinSIM zuletzt daraufhin, dass ein Widerspruch durch die Kunden bis einschließlich 30.04.2017 geltend gemacht werden kann.

    Es ist den Kunden insofern freigestellt, die nationale Preiserhöhung zu akzeptieren, oder von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. […]“

  2. Das rote iPhone gab es heute in Berlin im Apple Store zu kaufen und zum angucken ? es sieht schon ziemlich gut aus aber mich stört etwas das das Display nicht schwarz ist…

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