Telekom StreamOn ab sofort in der EU nutzbar

Telekom informiert per SMS

16 Kommentare zu Telekom StreamOn ab sofort in der EU nutzbar

Anfang August hat die Telekom angekündigt, dass StreamOn ab September auch in der EU genutzt werden kann. Kurz vorher informiert die Telekom per SMS, dass StreamOn nun ohne weitere Kosten in allen EU-Ländern verfügbar ist.

Die Telekom kommt dem gerichtlichen Urteil nach und setzt so alle Anforderungen um. Die Bandbreitenoptimierung wurde bereits aufgehoben, nun lässt sich der Service auch bequem im EU-Ausland nutzen. Demnach wird das verbrauchte Datenvolumen der Partnerdienste nicht angerechnet.


Ob schon alle Kunden für die EU-Nutzung freigeschaltet wurden, ist nicht ganz klar. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auf jeden Fall die Info-SMS abwarten.

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Kommentare 16 Antworten

  1. Man beachte folgendes in den AGB

    5.7 Sonstiges zu StreamOn
    5.7.1 Nutzung im In- und Ausland
    Die Option wird grundsätzlich für die Nutzung innerhalb Deutschlands zur Verfügung gestellt.
    Die Option kann bei einem vorübergehenden Aufenthalt (z.B. Urlaubs-/ Geschäftsreise, Lernmobilität) auch in einem anderen EU-Land (Ländergruppe 11))
    und in der Schweiz bis zu einer nach Ziffer 4 „Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen“ des Anhangs der Preisliste Mobilfunknutzung im Ausland (Privatkun- den) berechneten Datenvolumengrenze genutzt werden.
    Ab Erreichen dieser Datenvolumengrenze können die Partnerdienste unter Anrechnung auf das im jeweiligen Tarif vereinbarte Inklusivvolumen genutzt wer- den. Sofern dieses verbraucht ist und die Bandbreite auf max. 64 KBit/s im Download und 16 KBit/s im Upload beschränkt wurde, gilt die Bandbreitenbe- schränkung auch für StreamOn. Sofern der Kunde nach Bandbreitenbeschränkung im laufenden Monat die Partnerdienste online nutzen möchte, setzt dies die Aufhebung der Bandbreitenbeschränkung durch Buchung eines entgeltlichen SpeedOn (Ziffer 2.1) voraus; hierbei wird die Nutzung auf das SpeedOn- Datenvolumen angerechnet.
    Vorbehalt: Die Telekom behält sich vor und kann die Nutzung der Option (wieder) auf Deutschland beschränken, sofern dies den rechtlichen Regelungen entspricht.
    StreamOn ist nicht in Ländern der Ländergruppen 2 und 3 nutzbar; eine Nutzung der Partnerdienste erfolgt zu den Konditionen der jeweils vereinbarten Roaming-Option für die Datennutzung in Ländergruppe 2 und 3.

    1. Naja,ich bin jetzt nicht wg StreamOn bei der Telekom, aber würde es „mitnehmen“ ohne gleich als „Systemschaf“ betitelt werden zu wollen.. #Mitnahmementalität

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