UK-Sammelklage: Apple verlangt überhöhte Preise für Apps

Provisionen sollen gegen Wettbewerbsrecht verstoßen

Apple kommt einfach nicht zur Ruhe: Nachdem man aktuell in einen größeren Gerichtsstreit mit Epic Games um die Provisionen im App Store verwickelt ist und selbiges Thema auch Gegenstand einer Untersuchung der EU-Kommission mit zu erwartenden Sanktionen ist, hebt nun auch Großbritannien die Hand und wirft Apple eine Sammelklage auf den Tisch.

Diese wurde beim britischen Competition Appeal Tribunal eingereicht und wirft Apple vor, durch überhöhte Preise für Käufe im App Store bei fast 20 Millionen Kunden gegen das geltende Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Die von Apple erhobene 30-prozentige Provision für App-Verkäufe und die erzwungene Nutzung des eigenen Bezahlsystems durch die App Store-Kunden würde „unrechtmäßig exzessive Gewinne“ generieren, wie die Kollegen von MacRumors berichten. Gefordert wird eine Entschädigung der Kunden für die jahrelange Überteuerung mit Schadensersatzsummen von bis zu 1,5 Milliarden Pfund (ca. 1,74 Milliarden Euro).


Eingereicht wurde die Sammelklage von Dr. Rachael Kent, einer Expertin für digitale Wirtschaft und Dozentin am King’s College in London. Zum Team hinter der Klage gehören auch die Anwaltskanzleien Hausfeld and Co. sowie Vannin Capital. Kent behauptet, dass der App Store wie ein Monopol agiere, weil er die einzige Möglichkeit sei, Apps auf ein iPhone oder iPad zu bekommen.

„Der App Store war eine brillante Option für eine Reihe interessanter und innovativer Dienste, die Millionen von uns nützlich finden, mich eingeschlossen“, sagte sie. „Aber 13 Jahre nach seinem Start ist er für Millionen von Verbrauchern die einzige Option geworden. Apple hütet den Zugang zur Welt der Apps eifersüchtig und verlangt Eintritts- und Nutzungsgebühren, die völlig ungerechtfertigt sind. Das ist das Verhalten eines Monopolisten und inakzeptabel.“

Die Sammelklage muss jedoch vom Gericht genehmigt werden, bevor sie fortgesetzt werden kann. Apple selbst hat sich mittlerweile in einer Stellungnahme zu diesen Anschuldigungen geäußert und bezeichnet diese als „haltlos“.

„Wir glauben, dass diese Klage unbegründet ist und begrüßen die Gelegenheit, mit dem Gericht über unser unerschütterliches Engagement für die Verbraucher und die vielen Vorteile, die der App Store der britischen Innovationswirtschaft gebracht hat, zu diskutieren. Die vom App Store erhobene Provision liegt im Rahmen der von allen anderen digitalen Marktplätzen erhobenen Gebühren. In der Tat sind 84% der Apps im App Store kostenlos und Entwickler zahlen Apple nichts. Und für die große Mehrheit der Entwickler, die Apple eine Provision zahlen, weil sie eine digitale Ware oder Dienstleistung verkaufen, gilt ein Provisionssatz von 15%.“

Ob der Sammelklage überhaupt stattgegeben wird, ist fraglich. Die von Apple im App Store geforderten 30 Prozent Provision ist, wie schon in der Stellungnahme erklärt, auch in Software-Stores der Konkurrenz üblich, beispielsweise von Google oder Microsoft. Zudem zahlen kleinere Entwickler, die weniger als eine Million USD Umsatz im Jahr machen, den reduzierten Anteil von 15 Prozent.

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Bei Käufen über diese Links erhalten wir eine Provision, mit dem wir diesen Blog finanzieren. Der Kaufpreis bleibt für euch unverändert.

Anzeige

Kommentare 10 Antworten

  1. Ich finde es auch eine Unverschämtheit dass fast 50% meines Gehalts in Form von Steuern und Sozialversicherungen einbehalten werden. Das ist ein Monopol und sollte auch verklagt werden…

    Man man man sind die Affeninsulaner so verzweifelt und Pleite dass die auf den Zug aufspringen…

    1. Denk nach bevor du vergleichst. Wählst du im September falsch werden es mehr als 50% sein. Merkste was? Du hast eine Wahl. Hier nicht. Muss man aber erst einmal verstehen (wollen)

    2. Nana, mal ruhig mit die jungen Pferde.
      Es kann doch nicht schaden, auch Apple mal auf die Finger zu hauen. Apple ist kein altruistischer Verein, sondern eine, bislang wenig gehinderte, Gelddruckmaschine. Und seien wir ehrlich, mit den Fuseln an der Spitze der EU käme sowas nie zustande.

      1. Die EU ist doch schon längst aktiv geworden. Steht sogar im Artikel. So schlecht scheinen die Fusel ja nicht zu sein. Und vor ein paar Tagen haben hier sogar einige der EU vorgeworfen, das nur zu tun, um damit Kohle zu machen ??‍♂️

  2.  verfährt nach dem „Mein Haus, meine Regeln!“-Prinzip, was aus deren Sicht verständlich ist. Wem das nicht passt, kann sich ein Android-, Google- oder sonst-für-ein-Smartphone zulegen…
    Keiner ist darauf angewiesen, an der Apple-Welt teilzunehmen, weswegen m.E.n. kein Monopol vorliegt…

  3. Dafür gibt es in der EU (und auch in der USA und GB) ein Wettbewerbsrecht. Wenn Apple sich daran hält, haben sie nichts zu befürchten. Ansonsten müssen sie sich halt anpassen. Der Streit wird sicher noch Jahre dauern.

  4. Habe unter anderem Apple, gerade weil die Richtlinien im Store so streng sind. Wem das nicht gefällt, der entscheidet sich für ein anderes System. Soll Apple doch einfach die Apps aus dem Store entfernen, die meinen sie zahlen zu viel. … scheint sich doch für die Entwickler auch zu lohnen, sonst würden sie ihre Apps selbst aus den Store nehmen.

  5. Man muss schon mal ehrlich fragen wo der Mehrwert für die Entwickler ist, dass sie ganze 30% (15% bei Kleinen) ihres Gewinns an Apple abdrücken müssen. Apple gibt ja nicht mal mehr Provision an „Downloadvermittler“ wie Appgefahren weiter. So hätte man ja früher wenigstens noch begründen können, dass die 30% auch ein Teil des Marketingbudgets sind.
    30% würde kein Entwickler für Hosting und Zahlungsabwicklung ausgegeben. Und die Kosten die Apple entstehen scheinen ja sehr klar gedeckt zu sein ?

    Wenn jemand hier Appgefahren über einen In-App-Kauf etwas Geld gibt, welchen Anteil hat Apple da geleistet dafür 15 oder 30 Prozent zu kassieren?

    Und zum Thema Google macht es doch auch so: ja aber Apple macht den doppelten Umsatz im Store, also nimmt man sich natürlich zuerst den großen Fisch vor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Copyright © 2024 appgefahren.de