Jony Ive und OpenAI dürfen ihr geplantes KI-Gerät nicht „io“ nennen. Das entschied ein US-Berufungsgericht und bestätigte damit die einstweilige Verfügung, die das KI-Audio-Startup iyO gegen OpenAI angestrebt hatte, nachdem die Partnerschaft zwischen OpenAI und Jony Ive bekannt geworden war. Das geplante Branding als „io“ sei zu nah am Namen „iyO“ und könne iyO, das ebenfalls an einer KI-Hardware arbeitet, daher nachträglich schädigen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Jony Ive: OpenAI-KI-Gerät darf nicht „io“ heißen Anhängiges Verfahren könnte sich noch bis 2028 ziehen
Anhängiges Verfahren könnte sich noch bis 2028 ziehen










