WhatsApp Messenger: Mindestalter wird künftig auf 16 Jahre angehoben

Mit kommenden Änderungen wird der WhatsApp Messenger schon bald erst ab 16 Jahren nutzbar sein.

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WhatsApp bleibt unangefochten der beliebteste und meistbenutzte Messenger weltweit. Nach der Übernahme durch Facebook haben sich viele zwar abgewandt, allerdings wurde die Entwicklung deutlich beschleunigt. Wie nun WABetaInfo erfahren haben will, wird das Mindestalter zur Nutzung vom WhatsApp Messenger von 13 auf 16 Jahren angehoben.


In einem Tweet nennen die Beta-Experten zudem ein konkretes Datum – und zwar den 25. Mai 2018. An diesem Stichtag sollen neue AGBs vorgelegt werden. Dieser Tag stimmt mit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung überein, die besagt, dass alle Nutzer ihre Zustimmung über die Verbreitung der personenbezogenen Daten abgeben müssen. Des Weiteren dürfen laut kommender DSGVO die Daten von Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht werden, nicht verarbeitet werden.

Alterskontrolle erfolgt wohl nur über das Geburtsdatum

Demnach darf der WhatsApp Messenger von Personen unter 16 Jahren nur nach Einverständnis der Erziehungsberechtigten genutzt werden. Eine echte Kontrolle wird es wohl nicht geben. Es ist davon auszugehen, dass sich die Entwickler juristisch absichern und die Kontrolle über das Geburtsdatum abfertigen, wobei dieses ja schnell um ein paar Jahre angepasst werden kann.

Auch wenn das Mindestalter angehoben wird, ist davon auszugehen, dass weiterhin auch Jugendliche unter 16 Jahren den WhatsApp Messenger nutzen können und werden. Natürlich wird das nicht nur den WhatsApp Messenger betreffen, sondern am Ende des Tages auch weitere (Messenger)-Dienste, die personenbezogene Daten verarbeiten.

‎WhatsApp Messenger
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Entwickler: WhatsApp Inc.
Preis: Kostenlos
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Kommentare 45 Antworten

    1. @misterbandit

      Also ich gebe ihm Recht und er hat meine volle Unterstützung

      What’sApp sollte nicht für unter 16 Jährige sondern direkt komplett verboten werden!!!

    2. Kennst Du jemanden der WhatsApp nutzt und Dich und Deine Telefonnummer in seinem Smartphone gespeichert hat?
      Dann kannst Du davon ausgehen das diese Daten bereits bei WhatsApp/Facebook sind und verwendet werden mit allen weiteren Daten, die zum Beispiel über Leute die Dich kennen und Facebook nutzen, verknüpft werden.
      Du KANNST Deine Daten nicht für Dich behalten, das ist schlechterdings unmöglich.

      Nicht das ich das gut finde, oder mir es egal wäre (wobei ja, mittlerweile habe ich resigniert) dennoch ist es so.

      Selbst die Kommunen und Gemeinden verkaufen Deine Daten, und das nicht nur seit kurzem wie es der Vorschlag das Bürgerdaten zu verkaufen vermuten lässt.
      Die Einwohnermeldeämter haben schon immer Adressdaten an Werbefirmen verkauft. Nur soll jetzt halt das komplette Paket verkauft werden, auch an Datenauswerter wie Google und Facebook.

      Deine Daten, im Prinzip hast Du recht, vollkommen, sind schon lange nicht mehr Deine Daten.

      1. Du kannst der Weitergabe deiner Adressdaten durch das Einwohnermeldeamt widersprechen. Allerdings weiß ich gerade nicht, ob sich das Gesetz mittlerweile geändert hat und man nur noch widersprechen kann, wenn man einen guten Grund vorlegt, wie z.B. das man Opfer von Stalking ist. Ich meine da mal etwas gelesen zu haben. Früher, also vor mehr als 5 Jahren, da ging das noch ohne die Angabe eines Grundes. Und diverse Internetseiten (z.B. selbstauskunft.net/meldebehoerde-widerspruch) bieten auch heute noch diese Möglichkeit an, kostenlos. Inwieweit diese Seite (noch) seriös ist, kann ich nicht sagen. 2012 gab es jedenfalls einen Artikel zu dieser Seite auf netzpolitik.org (netzpolitik.org/2012/selbstauskunfte-leicht-gemacht).

        1. Wenn Du das weißt kannst Du widersprechen das ist richtig. Wissen muss man das erst.
          Und dann geh mal von den Einwohnermelde Ämtern zu Verkehrazulassungabehörden.
          Auch da musst Du widersprechen…. warum eigentlich? Sollten die nicht zuerst um Erlaubnis fragen? ^* ;-€

      2. Beim Bürgeramt durfte man früher ein Formular unterschreiben, wo man das Ok für die Datenweitergabe gab. Das ist lange vorbei. Vater-Stadt macht wat er will und fragt nicht mehr. Soviel zur DSGVO usw. .

      3. Alle schimpfen ja über die Datenauswertung von Tesla Autos – aber habt ihr schon mal versucht einem Auslesen und Weiterleiten der Chipdaten von relativ alten VWs zu widersprechen ;).

        Da gibts eine berühmte Antwort und die geht „Ihre Daten gehören mir!“.

        Als Kunde im Nutzernetzwerk sollte man seine utopischen Vorstellungen mal überdenken.

  1. Der entscheidende Satz steht im Artikel: „Demnach darf der WhatsApp Messenger von Personen unter 16 Jahren nur nach Einverständnis der Erziehungsberechtigten genutzt werden.“
    Es wird sich also nichts ändern, da die meisten Eltern einfach zustimmen werden (oder wie vorher sich eh nicht drum scheren, was die Kids mit den Smartphone machen).

    1. Und auch da liegt WhatsApp falsch (zumindest in Deutschland), denn auch bei Jugendlichen mit 16 und 17 Jahren ist (wäre) selbstverständlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig.

    1. @Thraciel: In der Tat ist die Ohnmacht hinsichtlich der erodierenden Selbstbestimmung bei der Verarbeitung unserer personenbezogenen Daten durch weltweit agierende Konzerne mit das größte Problem im IT-Kontext.
      Oder meintest du das eher globalgalaktisch im Sinne von „woanders auf der Welt wird immer noch gehungert und deswegen legen wir uns jetzt alle hin, schämen uns und tun nichts mehr“?

      1. Nö ich meinte einfach, dass sich um eine konsequenzlose Änderung von AGB handelt die an Banalität kaum zu unterbieten ist.
        Mit irgendwelchem Datenschutz hat das nix zu tun.

        1. @Thraciel: Deine Äußerungen zeigen, dass du den Sachverhalt insgesamt nicht verstehst. Wie Tom hier im Thread auch schon mehrmals schrieb: bei Minderjährigen braucht es die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, das verlangt das bisherige BDSG genau wie die kommende DSGVO, völlig egal welcher Anbieter und völlig egal was in irgendwelchen AGB steht.
          Der einzige Unterschied ist, dass die DSGVO eine konkrete Altersgrenze nennt, die die Mitgliedsländer dank einer sog. Öffnungsklausel anders definieren können. Für die Anbieter ist das mit Mehraufwand verbunden, weil die Altersgrenze je nach Land schwankt.
          Egal welche Altersgrenze vorliegt: Bewährte Methoden zur Altersüberprüfung bzw. zur Einholung der Einwilligung der Erziehungsberechtigten gibt es schon seit Jahren. Eine echte Überprüfung bedeutet natürlich mehr Aufwand als einen Mausklick. WhatsApp hat lediglich keine Lust auf diesen Aufwand und schreiben in ihren AGB jetzt 16 Jahre rein.
          Ob WhatsAppes sich so einfach machen kann, ohne zu einer richtigen Altersüberprüfung gezwungen zu werden wird sich aber noch zeigen.
          Jetzt klarer?
          Gruß, zeroG

          1. Nö es war auch nichts unklar, das war eine haltlose Unterstellung deinerseits.
            Du hast mich ja sogar bestätigt. Die Änderung ist vollkommen irrelevant und ich hoffe es kommt nicht seitens der EU irgendeine sinnfreie Vorgabe hier etwas überprüfen zu müssen. Die Verantwortung was die Kiddies treiben sollte hübsch bei den Eltern bleiben.

            Eher typisch deutsch bzw maximal bürokratisch hier solche Sachen aufzufahren…mich nervt das immer mehr wie viel Geld durch öffentliche Stellen und ihre Ineffizienz (kombiniert mit der Angst vor diesen komischen Computern) verprasst wird. Jetzt sollen auch noch Firmen dafür büssen

          2. @Thraciel: „Typisch Deutsch“, „maximal bürokratisch“, „sinnfreie Vorgaben“ – was auch immer du von mir angeblich bestätigt sehen willst, du verstehst es einfach nicht. Die DSGVO-Vorgaben sind sinnvoll, die Anbieter müssen sie umsetzen und die Eltern müssen ihre Verantwortung tragen und sich damit befassen, was ihre Kinder so treiben.
            Aber bemitleide du mal ruhig weiter die ganzen armen Weltkonzerne wie Facebook, die Milliarden verdienen und sich dabei von Gesetzen nicht stören lassen.

          3. Bestätigt hast du die völlige Irrelevanz der Änderung – es war ja nach deiner Aussage vorher schon so.

            Was an irgendeiner AGB Anpassung sinnvoll in wichtig ist versteht wohl nur ein Paragraphenreiter ich bin dafür zu pragmatisch veranlagt tut mir leid.

            Für die Verantwortung braucht’s keine AGB – nur versucht man zuletzt in vielen Bereichen diese Verantwortung für das Individuum zu übernehmen und schert alles über einen Kamm.

          4. @Thraciel: Die AGB-Anpassung ist in der Tat irrelevant in Deutschland. Dennoch: ob WA sich so leicht aus der Affäre stehlen kann steht noch nicht fest.

          5. Ich sehe da kein „aus der Affäre stehlen“ – warum sollte plötzlich WA für die Einhaltung eines Gesetzes sorgen müssen? Klar manch ein Politiker hätte das gerne. In anderen Lebensbereichen ist das doch auch nicht so – oder welcher PKW Hersteller verhindert die Nutzung durch Minderjährige? Oder die Verantwortung für Tempoverstösse?

            Selbst beim Verkauf von Alkohol überwacht die Einhaltung der Staat. Da bekommt noch nichtmal der Hersteller eine auf den Deckel sondern nur der Verkäufer. Demnach müssten Apple und Google sicherstellen, dass nur berechtigte die App erhalten. Das werden die bestimmt tun…
            Realistische Vorschläge wie solch eine Überwachung aussehen kann hast du bestimmt?
            Welcher Nutzen entsteht daraus denn?

          6. @Thraciel: Aus der Affäre stehlen deshalb, weil sie einfach in den AGB von 13 auf 16 erhöhen (anstatt sich die Einverständnis der Eltern einzuholen und zu dokumentieren), wobei jedem klar ist, dass daraufhin nicht plötzlich alle unter 16-Jährigen ihr Konto löschen werden bzw. von der Neuregistrierung absehen werden.
            Damit steht WA aber nicht allein. Apple bspw. erlaubt die Nutzung ab 13 Jahren:
            apple.com/legal/privacy/en-ww/parent-disclosure/#consent
            D. h. Apple MUSS das tun. Aber wer sagt denn, dass der Prozess jetzt schon umgestellt ist? Und dass er dann nicht von den Aufsichtsbehörden beanstandet wird?
            Bewährte Methoden zur Online- und Offline-Identifizierung gibt es. Postident, Videoident, etc.
            Noch nie ein Konto bei DriveNow, Car2Go, Emmy oder dergleichen eröffnet? Wie lösen die das?
            Hast du schon mal mit Aufsichtsbehörden zu tun gehabt? Und wie sieht DEIN konstruktiver Vorschlag aus wie man eine informierte Einwilligung herbeiführt und nicht nur den Datenschutz, sondern auch die Informationssicherheit gewährleistet? Rummeckern und alles blöd finden kann jeder. Das bringt jedoch nicht weiter.

            Gruß, zeroG

          7. Postident für jede zweite App hast du nicht ernsthaft vorgeschlagen? Was kommt als nächstes? Termin beim Einwohnermeldeamt? In anderen Ländern wird mehr und mehr digitalisiert um schneller und effizienter zu werden, wir gehen in die andere Richtung.

            Keine Ahnung wie es bei Carsharing aussieht – nutze ich nicht. Wie dort allerdings Führerscheine kontrolliert werden (regelmäßig) würde mich interessieren. Ein Vergleich mit kostenpflichtigen Diensten ist aber immer schwierig, häufig reichen Kreditkartendaten. Mir fallen spontan keine Dienste ein, die ich trotz Sicherungsmechanismen nicht einfach so als Minderjähriger abschließen könnte. Ausnahme wäre Postident.

            Meine Idee? Gar nichts tun. Vernünftige Eltern wissen was die Kiddies auf den Handys haben und reden mit Ihnen. Da erfolgt die Genehmigung auf mündlichen Wege oder konkludent. Ich sehe keinerlei Handlungsbedarf.

            Dem Unterscheid Offline zu Online bist du elegant ausgewichen ebenso wie der Nutzenfrage…

          8. @thraciel: Bitte Sinn entnehmend lesen und verstehen. Ich habe gar nichts konkret vorgeschlagen, ich habe lediglich auf deine Frage geantwortet, welche bewährte Methoden existieren. Da stand übrigens noch mehr als Postident. Warum gehst du darauf nicht ein und stürzt dich stattdessen auf die vermeintlich ungeeignetste Lösung? Das ist immer das Problem mit Leuten, die vieles nicht kennen, aber zu allem eine Meinung haben.
            Solltest du mal deinen Horizont erweitern und ein Konto bei den genannten Diensten eröffnen, wirst du sehen wie das gehen kann. Kurzer Videochat (ca. 1 Minute), bei dem du einen Lichtbildausweis kurz vor die Kamera hältst. Alters- und Identitätsüberprüfung, das Ganze sauber dokumentiert. Das wäre (potzblitz) eine Online-Methode, nach der du (warum auch immer) extra nochmal gefragt hast.
            Dein Vorschlag ist also auf die „freiwillige Selbstregulierung“ bei den Anbietern bzw. auf den „gesunden Menschenverstand“ bei den Erziehungsberechtigten zu setzen. Wir sehen ja aktuell, wie gut es insgesamt funktioniert. ??‍♂️

          9. Oh wow Videoident ist ja so viel besser für jede zweite App. ? Vor allem wenns die Eltern dafür dann noch braucht.
            Eine rechtsverbindliche Unterschrift bekommst du damit aber auch nicht hin.

            (Warum es meinen Horizont erweitern sollte einen für mich völlig nutzlosen Carsharing Dienst zu nutzen entzieht sich mir)

            Sag doch mal konkret(!) an wie es Firmen wie Facebook und Co in der Praxis umsetzen sollen und wo der Mehrwert zum Status Quo liegt.

            Ich weis nicht welche freiwillige Selbstregulierung du meinst? Soll FB alle unter 16 selbstständig rauswerfen?
            Woran machst du fest, dass Eigenverantwortung bei Erziehungsberechtigten generell nicht funktioniert? Ich sehe nur einen bedenklichen Trend diese Verantwortung mehr und mehr zu ersetzen.

          10. @Thraciel: O je, wo soll ich bloß anfangen? Bei einem Online-Vertrag braucht es keine Unterschrift. Gar nichts tun = auf freiwillige Selbstkontrolle oder auf Menschenverstand setzen.
            Weißt du, meine Zeit wäre sinnvoller investiert würde ich mit ner Parkuhr statt mit dir reden. Also hast du ? Recht und ich meine Ruhe. Das Leben ist zu kurz für so einen Blödsinn.

          11. Das ist so bis zum ersten Rechtsstreit…

            Schön dass du den Troll bestätigst – nix konkretes liefern können aber rumlabern und auf wichtig tun ?

          12. @Thraciel: „Nichts konkretes“ – jedenfalls wohl nichts, was du mit deinem Horizont mit dem Radius Null erkennen und gebrauchen könntest ?

  2. Wo ist der Unterschied ob ich WhatsApp nutze oder ob ich SMS, Fotos und Telefonate über Apple laufen lasse es ist nur ein andere Konzern. Ja er wirbt mit mehr Sicherheit aber kontrollieren tut das auch keiner. WA jetzt in dieser Hinsicht zu verändern hilft auch nicht mehr

    1. @Nathanel: Völlig egal welches Unternehmen – um die Daten verarbeiten zu dürfen braucht es eine Rechtsgrundlage. Bei Diensten wie WA ist das typischerweise über Einwilligung (Art. 7 DSGVO). Auch bisher, also vor der DSGVO, war bei Kindern die „Einsichtsfähigkeit“ über die Tragweite erforderlich, damit die Einwilligung wirksam ist. Im BDSG-Kontext ist keine konkrete Altersgrenze genannt, im DSGVO-Kontext schon. Ohne diese Einsichtsfähigkeit (die bei unter 18 Jahren getrost vergessen werden kann) braucht es also eigentlich auch schon bisher die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Insofern wird weder bei WA noch sonst wo was verändert. Diese Dienste müssen lediglich eine gültige Einwilligung einholen und dokumentieren. Dann dürfen sie den Dienst auch in Deutschland auch an unter 16-Jährige anbieten.
      Näheres siehe hier:
      datenschutzbeauftragter-info.de/anforderungen-an-die-einwilligung-von-kindern-nach-der-dsgvo/

  3. Also in der VWL gliedern wir Entwicklungsländer, Schwellenländer, OECD-Staaten, Industrieländer und Dienstleistungsstaaten. Die meisten von uns haben heimlich unbemerkt den Wandel von einem Industrie- zu einem Dienstleistungsstaat hier in Deutschland erlebt. So ca zur Zeit von Google und Co wurde für die USA der Begriff Plattformstaat implementiert, was die USA in den bilateralen Abkommen (Angefangen mit GATT [General Agreement on Tariffs and Trade und folgende; wo manche zurecht heftig demonstrieren gehen] ihre Stärke gibt.
    Dies ist wiederum nur möglich weil die Bürger der USA jene Freiheit haben sich wirtschaftlich zu entwickeln. Daraus folgt letztendlich ein Wettbewerbsvorteil. Was wiederum im armseligen verschlafen Deutschland zu Handelsbarrieren führt, und wir diesen Wettbewerbsvorteil frühestens in 500 Jahren gerecht werden können. Siehe ’sich selbständig machen können‘, Firma gründen, Ausbau Infrastruktur und digitales Netz und und; hinten und vorne Behinderung durch Bürokratie, Normen, Patente, etc; was zu Zeitverlust führt und Innovationshemmnissen, letztendlich zzügl dem eigenwilligen Verhalten der Banken. [Ein Schufa-Eintrag und das war’s!]
    Und jetzt will man Kindern unter 16 verbieten an dem teilhabe zu haben, was man Zeitgemäß nennen kann. Es war Keynes der sagte: „Unsere Kinder sind das höchste Gut einer Gesellschaft.“ Wir alten Säcke haben da weniger Innovation. Wir sind Exportweltmeister (wenn auch unter Dumpinglöhnen), aber die meisten Patente weltweit aus den letzten 200 Jahren kommen aus Deutschland und an Position 1 unseren Exports steht Transfer von Knowledge – worauf wir uns einerseits ausruhen und nur einzelne verdienen und andererseits political correctness bedingt wir uns selbst behindern, wie durch so ein Schwachsinn.
    Leider führt die amerikanische Mentalität „erst schießen und dann reden“ zu mehr Gesamterfolg. Und alle Stars im Sport und Musik, in der Technik, in der Wirtschaft hatten tolle Eltern die es ermöglichten und die, damals Kinder, standen mit 3 Jahren bereits auf der Matte!

    Kinder müssen ihren Weg mit den uns gängigen Mitteln in die Zukunft finden!

    1. Viel Gelaber um nichts. Tatsache ist, Deutschland geht es gut, hier muss niemand verhungern und wir haben einen funktionierenden Staat sowie eine funktionierende Wirtschaft. Die Finanzkrisen haben wir auch glimpflich überstanden.
      Wo steht hier die geliebte USA mit ihrer Mentalität?

      1. Hey Tom,
        das sind nur Fakten, und alle nachzulesen.

        Einigen geht es gut, ja. Siehe Verteilung der Geldmengen M1-M5. Bedingt funktioniert der Staat, wie auch immer wie wir Demokratie definieren. Bez. der Finanzkrise ist die nächste Blase eine Frage der Zeit. Lieben muss man die USA nicht, es geht um Gesetze und deren Wirkung!
        (…letztendlich leider nur um Ranking und Kohle, Ressourcen, Geo-politics)

        Solange wir alle keine bessere Idee haben für eine bessere Welt und nicht New World Order haben!

        Gelaber ist das was nicht untermauerbar ist.

        Gruß

        1. Du kannst in der Theorie viel „untermauern“ oder „beweisen“, die Praxis zeigt eben gerade das Gegenteil, da beißt die Maus keinen Faden ab.

          1. Scheinbar ist der Sinn oder größere Zusammenhang und deren Folgen aus solchen Entscheidungen entgangen. Wir reden lediglich darüber warum sollten Kinder unter 16 nicht die neuen Medien für sich und unter sich, im Sinne der Förderung, unter Einverständnis der Eltern nutzen dürfen. Willst Du Deine Kinder dumm halten? Willst Du sie davon ausgrenzen?

    2. @deepsea: Du unterliegst einem Massen-Irrtum. Es wird nichts verboten. Es muss lediglich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden, weil die DSGVO davon ausgeht, dass unter 16-Jährige noch nicht die Kompetenz haben eine „informierte Einwilligung“ abzugeben über die äußerst umfangreichen Verarbeitungen, die Facebook, Google et al. durchführen. Meines Erachtens liegt die DSGVO damit richtig, denn auch die meisten Erwachsenen können das nicht, aber das ist ein anderes Thema.

      Auch bzgl. Schufa irrst Du. Ein Eintrag und das wars stimmt einfach nicht. Wenn der Eintrag berechtigt ist, dann ist er halt berechtigt und dann gehört er da hin, zum Schutz der Geschäftspartner. Wenn er unberechtigt ist, kann man ihn innerhalb eines Tages entfernen lassen (selbst durchführbar über Schufa Online). Been there, done that ?

        1. @deepsea: Kein Problem.
          Hatte selber nämlich den Fall mit der Schufa. Obwohl meine Bonität beim Schufa-Score seit mindestens 20 Jahren lediglich an der zweiten Nachkommastelle hinter der 99% schwankt, habe ich vor 2 Jahren eine Lufthansa-Kreditkarte beantragt und wurde wegen negativem Schufaeintrag abgelehnt. Reingeschaut und tatsächlich: der bekannte und äußerst seriöse Stromanbieter Flexstrom hatte wegen einer strittigen Forderung über 50 Euro einen unberechtigten Eintrag vornehmen lassen. Habe den Eintrag über Schufa Online entfernt und bei Lufthansa angerufen: „Probiert es nochmal ?“
          Ging natürlich problemlos durch.

    1. Wie oben bereits geschrieben, in Deutschland immer nur mit Einverständnis des Erziehungsberechtigen, egal welches (minderjährige) Alter man hat und auch völlig egal, was in den AGB steht.

  4. Interessant. Wenn man bedenkt, dass heute alles über WhatsApp läuft. Fußballverein, Schwimmverein, Reitverein und sogar die Klassengruppe der Kids. Und meine Tochter ist 14. Plötzlich sollen die Kommunikationsmöglichkeiten wieder eingeschränkt werden. Das ist in der Tat ein Rückschritt und führt wieder zur alten Telefonkette der Eltern, die sowieso nie funktioniert. Und auch selten wirklich zeitnah. Also sollen wir den Kindern das Lügen über das Alter jetzt erlauben, wenn die Kontrolle allein über das Geburtsdatum erfolgt?

    1. Auch WhatsApp-Gruppen Nachrichten funktionieren nicht immer. Das gute alte Gespräch funktioniert immer.

      Das immer mehr Eltern nicht mal mehr dafür Zeit zu meinen haben sagt sehr viel aus.

      Tatsächlich kann man Kinder von WhatsApp Eltern schon sehr deutlich unterscheiden, bzw. erkennen – wenn man denn noch „non-WhatsApp“ Familien in seinem Kreis hat.

      An unserer Schule sind die Familie mit WhatsApp in der Minderheit und WhatsApp wurde mit Hinweis auf Datenschutz untersagt.

      Als EV betone ich immer wieder das jeder meine Nummer sofort löschen darf wenn er WA auf seinem Smartphone nutzt.

      „Meine Daten“ waren schon lange vor WA und FB nicht „meine“. Erst WA Und FB haben die Aufmerksamkeit auf ein generelles Problem von Computersystemen gelenkt.

      Deutschland ist wegen seiner Sensibilität hier tatsächlich an der Grenze und der geeignete Boden um neue und zeitgemäße Computer von Grund auf zu entwickeln, tatsächlich werden sie an unseren Hochschule erforscht.

      Insofern ist die DSVGO ein Fortschritt, auch wenn dadurch Standards gesenkt werden, dafür aber Haftung erhöht wird. Wenn die Ersten zahlen für ihre Verantwortungslosigkeit wird WA so schnell ein Ende finden wie es begonnen hat.

      1. Du bist ja auch nen ganz cleverer? „Tatsächlich kann man Kinder von WhatsApp Eltern schon sehr deutlich unterscheiden?!?
        Was soll der Stuss denn heißen? Im Freundes/Bekanntenkreis haben wir von Ärzten über Anwälten bis zu Ingenieuren alles vertreten und jeder nutzt WhatsApp. Selbst IT affine Menschen nutzen WhatsApp und du meinst hier du hättest die Weisheit mit Löffeln gefressen? Leute direkt zu diskrimineren und Ihnen die Intelligenz abzusprechen nur weil sie WhatsApp nutzen geht ja mal garnicht! Und zum Thema direkt die Nummer löschen….niemanden interessiert deine verdammte Telefonnummer. Selbst wenn die inklusive Name auf die Server übertragen wird, bringt Facebook das ja noch nichts. Achja dann erkläre uns doch bitte mal dieses generelle Probleme von Computersystemen und welche zeitgemäßen Computer da gerade entwickelt werden sollen? ja Datenschutz ist wichtig aber wenn sich da solche Pfosten mit ihrem Halbwissen in die Debatte einmischen und sich dann auch noch für extrem clever halten bekomme ich echt das kotzen ?? nur so am Rande, getrackt wirst du so oder so im Netz und um sich wirklich anonym zu bewegen ist wesentlich mehr Aufwand nötig, als WhatsApp nicht zu verwenden. Dazu wäre aber kein normaler User bereit und man müsste erheblich auf komfort verzichten!

        1. @robin: Mit deiner Ausdrucksweise disqualifizierst du dich schon selbst.
          Nur so viel: Weder Sicherheit noch Anonym sind digital, also entweder 1 oder 0, alles oder nichts. Sie sind graduell. Und nur weil man nicht 100% anonym unterwegs sein kann heißt es nicht, dass es sinnvoll ist von vornherein zu kapitulieren und Konzernen wie Facebook und Google bereitwillig die Daten zuzuschaufeln.
          Nur weil du weißt dass der Profi-Einbrecher und der Schlüsseldienst immer reinkommen könnten schließt du deine Haustür doch trotzdem ab bevor du gehst. Weil eben alle anderen außer Schlüsseldienst und Profi-Einbrecher abgehalten werden.

    2. Ganz genau erkannt!
      Dann könnte den Eltern noch eine strafbare Handlung unterstellt werden?! Und mit 21 sollen jene Kinder dann mit MB und 2 Fremdsprachen sich auf den internationalen Markt behaupten.
      Zzügl ein Rückschritt für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung , w.o. bereits beschrieben. @Tom …. wir reden doch nicht von Alk, Drugs, Porno sondern vom Stark machen, auch Stark gg dieses; ein lernen zum Umgang mit den neuen Medien. Und da helfen keine Verbote!

      Schönen Tag & Gruß

    3. @Cuttingsoul: Es wird nichts verboten. Es muss lediglich die Zustimmung eingeholt werden, weil Jugendliche die Tragweite noch nicht erkennen können. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten geht es genauso weiter wie bisher.

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