App Store: Preiserhöhung für In-App-Abos künftig automatisch möglich

Ohne Zustimmung

Wir haben uns sicher alle dran gewöhnt: Das Abonnement ist das aktuelle Bezahlmodell, das fast überall zum Einsatz kommt. Gegen eine monatliche oder jährliche Bezahlung bekommt man Zugriff auf alle Funktionen, sei es für einen Streamingdienst wie Netflix oder Spotify oder aber auch für Apps, die alle Premium-Funktionen nur im Abo anbieten.

Sollte das Entwicklerteam eine Preisänderung für das Abo machen, wird man aktuell per Push und E-Mail informiert. Sollte man nicht reagieren, läuft das bestehende Abo aus und verlängert sich nicht zum neuen Preis. Hier muss man als Nutzer und Nutzerin aktiv dem neuen Preis zustimmen, um das Abo fortzuführen.


Künftig sieht das wohl anders aus, denn Apple testet neue Optionen. Wird ein Preis erhöht, wird man zwar weiterhin per Push und E-Mail darüber informiert, allerdings verlängert sich das Abo jetzt automatisch zum neuen Preis – ohne erneute Zustimmung. Wenn man den neuen Preis nicht zahlen möchte, muss man das Abo manuell kündigen.

Gegenüber TechCrunch bestätigt Apple:

Wir testen gerade eine neue Handelsfunktion, die wir bald einführen wollen. An dem Pilotprojekt nehmen Entwickler aus verschiedenen App-Kategorien, Unternehmensgrößen und Regionen teil, um eine bevorstehende Verbesserung zu testen, von der wir glauben, dass sie sowohl für Entwickler als auch für Nutzer großartig sein wird, und wir werden in den kommenden Wochen weitere Details bekannt geben.

Gut möglich, dass Apple auf der anstehenden WWDC weitere Details teilen wird.

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Kommentare 17 Antworten

  1. Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass das mit deutschem bzw. mit EU-Verbraucherrecht vereinbar ist.
    Beim Klick auf „Kaufen“ muss einem klar sein, worauf man sich einlässt und welche Kosten genau entstehen. Und genau das würde damit ausgehebelt. No way!

    1. Bei Netflix wurden erst kürzlich alle Preiserhöhungen für rechtswidrig erklärt, allerdings weiß ich nicht, ob die Richter sich an der stillschweigenden Zustimmung gestört haben oder weil die Begründung von Netflix für die Preiserhöhungen nicht ausgereicht haben.

      Ich kann mir daher auch vorstellen, dass Apple sich damit mindestens auf sehr dünnes Eis begibt.

  2. Nach deutschem Recht MUSS der Anbieter einen Kunden VOR der Preiserhöhung informieren und ihm ein 30tägiges Sonderkündigungsrecht einräumen. Dann kann er Preise auch ohne explizite Zustimmung erhöhen.

  3. Das ist leider in Deutschland rechtens.

    Erinnert euch nur an die jährlichen mitteilungen zur erhöhung der krankenkassenbeiträge, hausrat- und haftpflicht etc.
    Es aber so darzustellen, dass es großartig für den nutzer/verbraucher ist, ist eine frechheit und sollte an Apple auch so von den nutzern mitgeteilt werden ❗️‼️

    Im übrigen sollte sich jeder überlegen, ob er apps im abo wirklich nutzen will 💰

    1. Jetzt darfst Du aber Deine freiwillige Versicherung (Hausrat) und gleich gar nicht staatliche Abgaben (Kranken- u. Pflegeversicherung) nicht mit Kauf- oder Leasingverträgen vermischen. Das ist ein rechtlicher Unterschied! Letzteres unterliegt mindestens dem Handelsrecht.
      Was Apple in Amerika macht, kann dort rechtens sein, heißt aber nicht, dass das hier abgenickt werden wird.
      Aber die Begründung ist göttlich:
      „… um eine…Verbesserung zu testen, von der wir glauben, dass sie sowohl für Entwickler ALS AUCH FÜR NUTZER großartig sein wird…“ 🥴
      Na klar wollen sie alle nur das Beste von… äh… für… uns… 🤣

    2. Die Tarifierung einer Versicherung mit kalkulierten Risiko auf Basis des Alters, Wohnort usw. ist etwas anderes als ein Handyvertrag oder Abo was einfach teurer wird. So oder so gibt es ein Sonderkündigungsrecht und wer halbwegs bei Verstand ist sollte seine monatlichen Ausgaben im Blick haben und eventuell Maßnahmen ergreifen.

  4. Durch Preiserhöhung hat man Möglichkeit, den Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechts für die nächste Abrechnungsperiode zu kündigen.

    1. Wird gar nicht benötigt. Du hast das Recht den alten Preis des abgeschlossenen Vertrags zu zahlen und die volle Leistung zu verlangen.
      Abweichungen davon können von dir abgemahnt werden.

      Wenn der Vertragspartner gute Gründe hat, kann er natürlich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt von sich aus aufkündigen und dir eventuell andere Konditionen anbieten.

  5. Da schwingt immer die Angst mit „schlafende Hunde zu wecken“. Je weniger Aktivität ich dem Abonnenten abverlange, desto länger halte ich ihn. Sehr schwaches Argument und holt mich spätestens zum nächsten rechtmäßigen Kündigungstermin sowieso wieder ein. Und dann vermutlich endgültig, da sich inzwischen Enttäuschung und Vertrauensmißbrauch beim Abonnenten breit gemacht hat.

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