ARD Audiothek: Neuer Dunkelmodus in Blau, CarPlay Optimierungen & mehr

Version 2.5.0 installieren

Was genau bietet eigentlich die ARD Audiothek (App Store-Link)? Bevor wir auf die Neuheiten eingehen, hier eine kurze Zusammenfassung: „Hören Sie, was Sie wollen, wann Sie es wollen: Dokumentationen, Hörspiele, Interviews und Comedy. Entdecken Sie neue Sendungen und hören Sie, was die Redaktion Ihnen empfiehlt“, heißt es von den Machern.

Die übersichtlich gestaltete Anwendung ist in vier Bereiche unterteilt, die über ein Menü am unteren Bildschirmrand erreicht werden können: Entdecken, Meins, Themen und Sender. Egal ob eine aktuelle Sendung oder eine Aufnahme aus dem Archiv, mit der ARD Audiothek soll man alle entsprechenden Inhalte finden können. Zudem gibt es täglich neue Empfehlungen aus der Redaktion, die Möglichkeit, Sendungen zu abonnieren und eigene Playlists zu erstellen. Für unterwegs können Inhalte auch offline gespeichert werden, und für den Hörgenuss am Abend steht ein Dunkelmodus bereit.


Neu in Version 2.5.0

  • Im Meins-Bereich und über die Senderseiten können Sie bis zu vier Livestreams speichern und so einfacher als bisher Radio hören.
  • Entdecken Sie einen neuen Darkmode in dunklem Blau.
  • Die Wiedergabe über Apple CarPlay funktioniert nun wieder absturzfrei.
  • Ein Problem mit Sortieroptionen in den Abos wurde behoben.
  • Performance-Optimierungen im Meins-Bereich.

Das Update auf Version 2.5.0 der ARD Audiothek steht ab sofort allen Nutzern und Nutzerinnen im deutschen App Store kostenlos zum Download zur Verfügung. Für welche Inhalte aus der ARD Audiothek könnt ihr euch am meisten begeistern?

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Bei Käufen über diese Links erhalten wir eine Provision, mit dem wir diesen Blog finanzieren. Der Kaufpreis bleibt für euch unverändert.

Anzeige

Kommentare 10 Antworten

    1. Problem geht ganz einfach zu lösen, TV, Radio und Internet fähige Geräte verkaufen sowie alle Internet Verträge kündigen. Schon kannst du dich von der GEZ befreien lassen (in der Theorie) denn du hast keinen Zugriff mehr auf die ÖR Sender/Kanäle, bist aber auch wieder im Mittelalter angekommen (Kommunikationstechnisch).

      1. Du liegst leider völlig falsch, Ichy:
        „Rundfunkbeitrag: Wer kann sich komplett befreien lassen?

        Eine komplette Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist aus gesundheitlichen und sozialen Gründen möglich. Folgende Personengruppen können die Befreiung vom Beitrag aus gesundheitlichen Gründen beantragen:

        taubblinde Menschen
        sonderfürsorgeberechtigte Menschen im Sinne des § 27e Bundesversorgungsgesetz (BVG)
        Empfänger von Blindenhilfe nach SGB XII oder Bundesversorgungsgesetz (BVG)
        Hinzu kommen einen Reihe von „sozialen Gründen“, aus denen man sich ebenfalls befreien lassen kann. Berechtigt sind:

        Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II)
        Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
        …“

        1. Mein Beitrag war auch weniger ernst gemeint, wenn man das alles verkauft und kündigt was ich aufgezählt habe. Hat man keine Geräte mehr oder die Möglichkeit daheim die ÖR zu nutzen (und generell keine Medien mehr). Theoretisch müsste man sich also befreien lassen können praktisch wird das vermutlich nicht klappen da niemand kontrollieren kann ob nicht doch wieder ein entsprechender Empfänger gekauft wird.

  1. Die App kostet nichts. Auch wenn ich diese nicht nutze, muss ich meinen Rundfunkbeitrag – was ich auch tats. mache.
    Insofern passt der Kontext hier nicht ganz. Aber egal. Und ja, ich bin auch nicht zufrieden, was mit den Beiträgen gemacht wird (Stichwort RBB-Affäre)

    1. Naja bis jetzt sprang ihr niemand von den Landesanstalten zur Seite, weil alle fürchteten, die Chefin des RBB könne die öffentliche Aufmerksamkeit auf ihre eigenen Gehälter und Privilegien lenken.

      Und das ist schon eine Ansage oder? 😜

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Copyright © 2024 appgefahren.de