Blitzer.de: Pro-Version liefert neue Funktionen

Über die kostenlose Blitzer.de-App haben wir bereits berichtet. Nun gibt es auch eine kostenpflichtige Pro-Version (App Store-Link).

Für 79 Cent kann man sich die völlig überarbeitete Blitzer.de Pro-App auf das iPhone laden. Dafür erhält man 14 Tage lang Zugriff auf alle Funktionen, danach muss man mobile Blitzer für einmalige 9,99 Euro freischalten. Wir haben uns natürlich gefragt, ob sich dieses Upgrade im Gegensatz zur Basis-Version lohnt.


Zu der größten Neuerung zählt eine Funktion, die Warnungen auf dem iPhone nur dann ausgibt, wenn man Blitzer auf der Fahrtstrecke mit maximal einem Abbiegevorgang erreichen kann. Das kann man sich ganz einfach vorstellen: Vor Blitzer im aktuell eingestellten Radius wird man nicht gewarnt, wenn man dafür zwei Mal abbiegen muss – etwa auf Parallelstraßen oder neben einer Autobahn.

Dazu setzt Blitzer.de Pro auf Kartenmaterial von OpenStreetMap, um genau erkennen zu können, auf welcher Straße ihr euch gerade befindet. Die Blitzer werden dann direkt auf der Karte eingezeichnet, bei zu hoher Geschwindigkeit wird man optisch und akustisch gewarnt.

Neben den über 47.000 festen Blitzern in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird man auch vor mobilen Kontrollen gewarnt. Hier verwenden die Entwickler ein ausgeklügeltes System, das von Nutzern mit Daten gefüllt wird. Durch verschiedene Wege kann aber auch festgestellt werden, wenn Falschmeldungen eingegangen sind. Wer zu oft fehlerhafte Daten meldet, wird vom System nicht mehr als Blitzer-Warner akzeptiert.

Insgesamt ist die Pro-Version von Blitzer.de gerade für Vielfahrer interessant. Letztlich sollte man sich aber unbedingt vor Augen führen, dass man eine solche App als rücksichtsvoller Autofahrer gar nicht braucht – solange man sich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Damit hatte ich bisher noch nie Probleme…

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Kommentare 103 Antworten

  1. Im Grunde ja nicht schlecht, aber was sich der/die Programierer hier denken, weiss ich nicht.
    Letztendlich stellen sie nicht mehr als eine Datenbank, welche von den Usern gefüllt wird.
    Einen Vergütung (0,79-2,39 EUR) für die App wäre ok, aber doch bitte nicht zu diesem m.E. hohen Preis.
    Unterm Strich wird der Preis viele davon abhalten die App zu kaufen und am System teilzunehmen, was im Umkehrschluss heisst, dass es weniger Update von den Usern gibt, was wiederum schlecht für das System ist.

    Weniger ist manchmal eben mehr.

    1. Ich nutze bereits sehr lange die kostenlose App und sie hat mich schon in einigen Fällen vor nem bösen Strafzettel bewahrt. Und in der PRO ist nun auch noch was hinzugekommen, was ich mir schon lange gewünscht habe: eine Karte!

      Deshalb ist es mir das wert, die Leute mit 10 EUR zu unterstützen!

      Ob die Datenbank nun von mir und/oder anderen Usern mit Daten gefüttert wird oder nicht – letztendlich muss das System jemand erfinden, entwickeln, betreiben und pflegen. Denn ohne DIE würd’s so’ne nützliche App nämlich nicht geben. Und das man sowas nicht aus Spass und Langeweile entwickelt, sollte ja wohl jedem klar sein, oder?

      Also warum lange meckern:
      Wem der Preis zu hoch ist, sollte bei der kostenlosen App bleiben!

      Es gibt ganz andere Firmen, die dich erst mit was Kostenlosem anfüttern und es danach nur noch für Geld anbieten! Da bin ich doch froh, dass ich mich bei Blitzer.de entscheiden kann! Denk mal drüber nach!

    2. Wer zwingt dich, die PRO-App zu kaufen? Nörgel nicht und bleibt dann halt bei der kostenlosen App.

      Ich halte 11 EUR für nicht zu teuer! Für den Kasten Bier meines Freundes geb ich mehr aus. 😀

      Für die festen Blitzer von SCDB.info hab ich damals immer 9,95 EUR für ein Jahr bezahlt. Und jetzt gibts für den gleichen Preis feste und mobile Blitzer lebenslang! Merkst du noch was?

  2. Die Diskussion hatten wir zwar schon, dennoch:
    In Deutschland ist die Benutzung solcher Warngeräte verboten!

    Über das Für und Wider kann man dikutieren,- der Fakt bleibt.
    Aber ich stimme meinem Vortipper zu. Ich halte den Preis auch für übertrieben.

    1. Die Frage mit dem Verbot habe ich den Entwicklern natürlich auch gestellt. Sie sagten, dass es nicht verboten sei.

      Ich bin kein Anwalt auf diesem Gebiet, aber angeblich sei es eine Grauzone und es gibt keine entsprechenden Urteile. Wie gesagt, diese Information wurde mir so gegeben.

      Persönlich halte ich mich immer ans Tempolimit und habe damit wohl am wenigsten Stress. Trotzdem scheint es ja Interesse an solchen Apps/Webseiten zu geben.

          1. Ist die erste Quelle, die so argumentiert, die ich kenne. Und dazu nicht zitierfähig 😉 Im ernst, ein iPhone ist kein Gerät, dass dazu bestimmt ist Radarfallen (ich kürz das mal ab^^) anzuzeigen. Es ist dazu bestimmt um zu telefonieren (und ein paar andere Sachen). Ein Navigationsgerät ist zum Navigieren bestimmt.
            Mir ist KEIN Urteil eines OLG bekannt, dass anders lautet. Wenn es eins gibt (gibt ja viele OLGs) bitte posten…
            So viel zur Theorie. Dass es in der Praxis überhaupt nicht möglich ist, zu prüfen, ob so eine App installiert ist und die ganze Diskussion somit eh rein wissenschaftlich ist, ist noch was anderes.

            Des Weiteren wird das auch nie abschließend geklärt werden, da eine bindende Rechtsinstanz (wie das BGH) im Verkehrsrecht existiert …man wird sich also höchstens an dem Tenor der OLGs orientieren können.

            Habe leider gerade keinen Zugriff auf juris.de, daher ist der Hinweis, Urteile zu posten ernst gemeint!

          2. Soweit mir bekannt ist, ist die Nutzung in Deutschland untersagt. Da reicht es schon, wenn auch nur so ein Blitzer-Warner installiert ist. Ich habe gelesen, dass wenn die Verkehrshüter einen kontrollieren sollten und es ist so etwas vorhanden, kann es Ärger geben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Warner aktiv ist oder nicht.

            In Deutschland bist du verpflichtet solche Lösungen zu entfernen. Aus diesem Grund gibt es in Navigon auch die Möglichkeit diese Funktion zu deinstallieren.

            Wie das jedoch alles verfolgt wird ist eine andere Frage. Ich wurde bisher noch nie kontrolliert und folglich auch nicht auf mein Navigon angesprochen.

            Ich nutze weiterhin nur das Material von Navigon ohne den käuflichen Zusatz mobiler Blitzer. Benötige keine weitere App.

          3. Ja, wird auch gerne mal so verbreitet, ist aber trotzdem falsch. Ein Link, der das Chaos einigermaßen gut erklärt findet sich weiter unten, bei Gollum-Allein (oder so ähnlich) …solche aussagen wie: „Das Mitführen ist verboten!“ sind unseriös, weil (so wie mir bekannt) kein einziges Urteil darüber besteht und der Gesetzestext nun mal sehr schwammig ist.
            Überwiegende Meinung der Juristen ist, dass solche Navis nicht verboten sind… Handys mit entsprechender App wohl noch weniger 😉

          4. Ja, wird auch gerne mal so geschrieben, allerdings ohne jede Grundlage. Wie in einem Link unten gut geschildert(von GollumAllein oder so), herrscht hier ein ziemliches Chaos. Wir haben hier also eine Grauzone… Es gibt kein Gerichtsurteil und der Gesetzestext ist nun mal sehr schwammig.
            Aussagen wie: „so ein Gerät ist verboten!“ Sind einfach unseriös und nicht haltbar.

          5. Tja diese „Behauptungen“ beruhen zumeist auf Äusserungen von sogenannten Juristen, die sich in irgendeiner Form diesbezüglich äusserten. Wenn die unsere „schwammigen“ Gesetzestexte nicht verstehen, wie sollen wir Bürger das dann bitte?

            Das Gesetz verbietet aber glasklar das Mitführen solcher funktionsbereiter Geräte. Ergo ist es verboten und da bedarf es nicht erst eines Urteils.

          6. Ein iPhone ist ein Gerät, genauer gesagt ein iGerät 😉 Zählt meiner Meinung wie jedes andere Smartphone, Navi und sonstiger Elektroschrott dazu.

            Oder wie definierst du Gerät?

          7. Das kann man jetzt natürlich auslegen wie man möchte und das ließe sich sicherlich so auch auf alle andere Gesetze anwenden. Im Endeffekt ist doch eh alles Interpretationssache, weshalb ich die hochgestochenen und unverständlichen Gesetzestexte allgemein als „Dummfaselei“ abtu. Die sollte alle schön verständlich formuliert werden, ohne dass ich persönlich ein Jurastudium zum Verstehen benötige. Aber naja, das ist ja nur mein Wunsch…

            Um auf die Formulierung zurückzukommen:

            Wird es durch die App nicht dafür „bestimmt“? Wenn wir schon Korinthenkacker spielen wollen 😉

            Wie du siehst, es wird hineininterpretiert… -> Gesetzestext unverständlich -> Ab in den Müll damit 😀 ( Hausaufgabe für die Politiker: nachbessern!)

          8. Das der Text schlecht formuliert ist, ist ja was anderes… Er ist nun mal so, wie er ist und wird meist so interpretiert, dass ein Gerät, was nur nebenbei eine solche Funktion besitzt nicht dazu bestimmt ist.
            Ein navi ist zum navigieren bestimmt ein Handy zum telefonieren / Surfen oder so.
            Ist nun mal so. Und wird auch so bleiben, bis mehrere OLGs anders urteilen und das wird wohl nicht passieren… Denn in der Praxis ist so was ja eh kaum zu überprüfen 😉

          9. Da steht „dürfte“. Bitte richtig lesen, bevor du hier Halbwahrheiten und irrelevante Quellen verbreitest. Zudem: Wo ist der Bus?

        1. Nein, die Grauzone ist, ob so ein Gerät überhaupt unter die Norm fällt oder nicht… Wie gesagt, herrschende Meinung in der Literatur nein, Gerichtsurteile gibt’s nicht.
          Es ist nicht leicht… ^^

          1. Stimmt. Die Diskussion ist besser, wenn nur Leute dran teilnehmen, die von der Materie keine Ahnung haben… ‚tschuldigung! Unglaublich die Leute in diesem Internet… ^^

    2. Soweit ich weiß, ist folgendes nicht erlaubt: der Fahrer hat diesen Warner!
      Erlaubt ist hingegen, wenn der Beifahrer diesen hat.

        1. Ach und die Begründung?
          Hier wurde sogar ein Link gepostet – gelesen?
          Nö, wozu, wa? Hauptsache Senf abgeben.

          „Interessant wird es spätestens dann, wenn blitzer.de auf dem Smartphone des Beifahrers installiert ist. Hier ist die Straßenverkehrsordnung keineswegs eindeutig. Dem Wortlaut nach nimmt sie nur den Fahrer in die Pflicht.“

          1. Ja, den Link habe ich gelesen… Und sogar kommentiert! Ich habe auch mehrfach geschrieben, dass so ein Gerät nicht verboten ist, wie sich aus dem Gesetzestext meiner Meinung nach ablesen lässt. Dazu kommt, dass noch kein Gericht ein Urteil gefällt hat, welches besagt, dass diese Geräte von der Norm betroffen sind. Diese Norm verbietet explizit nur solche Geräte, die aus schließlich über diese Funktion verfügen.

            Mein Post war trotzdem etwas verwirrend. Tut mir leid… Ich meinte, dass es irrelevant ist wer das Gerät hat, weil- wie oben aufgeführt -diese Geräte nicht verboten sind. Von der Norm ist explizit nur der Fahrzeugführer betroffen. Der Beifahrer also nicht, wie du beschrieben hast!

    3. Jegliche Form von Geräten, die dich während deiner Fahrt auf direkt vor dir liegende Blitzer warnt, ist in Deutschland verboten. Was erlaubt ist, sind die allseits bekannten Radioansagen, da dadurch der Zuhörer nicht direkt auf seiner Route gewarnt wird, sondern lediglich damit „planen“ kann.

      1. Nein. Das ist explizit so nicht geregelt. Von der Norm definitiv betroffen sind solche Geräte, die nur dafür bestimmt sind vor Radarfallen zu warnen. Ob andere Geräte darunter fallen, wie Navigations Geräte oder Handys mit der entsprechenden App, ist nicht geklärt!

          1. Ja, wenn du es aufnimmst oder hältst, ist jede Benutzung (selbst auf die Uhr gucken verboten). Ist aber eine andere Norm, andere Baustelle 😉

          2. Aktenzeichen vom OLG Hamm: 2 Ss owi 177/05 vom 06.07.2005

            Nimmt Bezug auf ein Urteil aus 2002, wo auch so entschieden wurde: 2 Ss owi 1005/02

            Klar so weit!?

          3. Funkomat bist du so verbohrt und verstört? Ich hatte Dich nie gemeint, sondern Deinen Vorredner. Bleib mal locker und halte den Ball flach.

          4. Also ich halte den Ball denke ich sehr flach… Benutze ja keine Worte wie verbohrt oder verstört, sondern tue – trotz der nicht gerade freundlichen Nachfrage – was für die Disskusion und suche Aktenzeichen raus.

            In wie fern dein Kommentar (Falsch!) sich auf meinen Vorredner beziehen soll, ist mir schleierhaft. Es hat niemand außer uns beiden hier kommentiert seit einiger Zeit… Kann da nicht erkennen, dass sich der auf den vorherigen oder auf den ursprünglichen Kommentar beziehen soll.
            Vielleicht liegt das auch ein bisschen an deiner sehr kurzen Ausdrucksweise. Ist manchmal missverständlich 😉

  3. Dieser Pseudo-Hinweis am Ende ist ja gut gemeint, aber faktisch sind solche Apps in der Bundesrepublik Deutschland verboten und das auch aus gutem Grund. Ich fürchte, es ist weniger schön, wenn die Polizei das 630€-iPhone einzieht.

    Eventuell hat man in solchen Fällen auch als Webseitenbetreiber die moralische Pflicht den Scheiß nicht noch zu unterstützen und lustig zu verlinken..

    1. Woher hast Du denn diese Info? Wurde irgendwem in Deutschland schon einmal sein iPhone von der Polizei beschlagnahmt wegen einer App? Würde mich echt interessieren, ob Du Quellen hast.

    2. Fakt ist: so eine App ist in Deutschland NICHT verboten! Wo bitte steht das? Geräte die dazu dienen, solche Fallen anzuzeigen, sind verboten. D.h. die NUR dazu bestimmt sind.
      Auch Navigationsgeräte mit eingebautem Warner sind NICHT verboten.

      Das ist zumindest Stand jetzt, da überwiegende Meinung der Juristen. Urteile gibt es dazu nicht… Also bitte nicht immer so viel Halbwissen 😉

      1. Lass ihn doch Käse erzählen, er hat ja anscheinend sonst nichts zu tun. Gibt halt Leute, die einfach mal was erzählen wollen, auch wenn es komplett falsch ist.

        Es gibt noch kein Urteil dazu, also ist es eine Grauzone. Natürlich könnte es passieren, dass ein Polizist auf die Idee kommt bei der Nutzung ein Bußgeld zu vergebenen, da der hier gemeinte Paragraph nicht eindeutig ist. Er darf aber nicht das iPhone nehmen und munter gucken, was du da alles drauf hast. Also wirst du das iPhone nie abgeben müssen.

        Aber nach der Moralkeule müsste unser Holger auch das Radio hassen. 😀

      2. die geräte sind nicht verboten, ja. aber die aktivierung der funktion, wenn sie dafür bestimmt ist, während der fahrt auf der strecke vor einem liegende blitzer zu warnen

    3. Die Polizei darf Geräte einziehen und zerstören. Aber nur Geräte die ausschließlich vor Radarfallen warnen.

      Beim iPhone ist das natürlich anders. Eine höfliche Aufforderung die App zu löschen tut es dann auch. Ob’s dann noch ein Bußgeld und Punkte gibt, überlassen wir der Polizei.

    4. …. Um das iPhone beschlagnahmen zu können müssen sie dich ja genau dann anhalten und bei dir am Fenster stehen wenn du be Blitzer Warnung rein bekommst. Und ohne triftigen Grund darf auch ein Polizist dein Telefon keinesfalls berühren oder gar nur hin Schielen. Meine Blitzer App. Ist invisible und im Hintergrund aktiviert

  4. Ich bin mit der kostenlosen Variante bisher ganz gut gefahren. Finde die PRO App aber deutlich schicker und sie sieht wie eine echte Navigations-App aus…

    Ob 3, 5 oder 9 EUR, fast egal. Habe durch die App 2 Tickets im letzten halben Jahr gespart, also rund 100 EUR. Ich werde die neue App zumindest einmal ausprobieren.

  5. Ich habe die App bereits gestern entdeckt. Gibt ja immer welche, die etwas zu nörgeln haben. Als Vielfahrer weiß ich den Dienst zu schätzen, man fährt natürlich mit App nicht schneller, aber irgendwie entspannter. 😉

    1. Also der Artikel von T-Online ist ja nett… Aber inhaltlich falsch. Alleinender Ausdruck „eindeutige Regelung“ zeigt, viel der Redakteur von der Materie versteht. Sorry…

  6. Gut zu gebrauchen gegen die heimtueckischen Hinterhalt Wegelagerer. Prima, so das erwischt werden Risiko erheblich mindern zu können.

  7. Navis mit Blitzerwarner sind verboten

    uch wer sein Auto nicht mit ganz klar verbotener Technik aufrüstet, kann mit dem Gesetz Ärger kriegen. Denn fast alle derzeit verkauften normalen Navigationsgeräte bieten Radarwarnfunktionen. Im Gesetz heißt es: Geräte, die vor Blitzern warnen sind verboten. Aber gehören Navis, die nur sowieso bekannte, festinstallierte Blitzer-Standorte auflisten, auch dazu? Manche Juristen sagen nein, das Verkehrsministerium aber meint: ja. Es drohen vier Punkte, 75 Euro, und Beschlagnahme, Einziehung und Vernichtung der Navis.

    In der Praxis freilich kommt das nicht vor, gezielt kontrolliert wird bisher nicht. Und viele Juristen meinen auch, für eine Bestrafung der Autofahrer fehlt sowieso eine klare Rechtsgrundlage. “Man könnte das Gesetz eindeutiger formulieren, dass man das mit reinnimmt in diesen Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung, oder wir werden frühestens eine Klärung bekommen, wenn wir obergerichtliche Entscheidungen haben, das ist aber bisher nicht der Fall, so dass das nach wie vor sehr unklar ist. Und bis dahin sind Autofahrer im Unsicheren”, sagt Hans-Jürgen Gebhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

    1. Danke. Fundiert und darunter sogar mit Quelle! Vielleicht nächstes mal als Antwort auf die Diskussion, die bereits besteht? so hätte ich das fast übersehen… Oder hat die Antwortfunktion nicht funktioniert!? Soll ja auch schon vorgekommen sein ^^

    2. Danke für die einzig wahre Quellenangabe. Ich zitiere gerne nochmal den entsprechenden Absatz:

      (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

      Es stimmt also, vom Beifahrer ist hier keine Rede. Interessant wären noch Quellenangabe für Österreich und die Schweiz, denn hier sollen „Radarwarner“ noch stärker reglementiert sein (Achtung, Quellenangabe fehlt… Artikel von (BILD-)Redakteuren sollte man kein zu großes Vertrauen schenken ) 🙂

    3. Danke!
      Ähnliches wollte ich auch schreiben.
      Ich hab mich heute zusätzlich mal etwas umgehört ( Einige Polizeibeamten in der Familie).
      Bisher werden Navis nicht kontrolliert, da es keine genaue/eindeutige Gesetzgrundlage gibt und sie dafür auch „keine Zeit“ hätten.
      Anders bei den eindeutigen Radarwarner, diese werden eingezogen als Beweisstück und dort droht es ein Bußgeld etc.

    4. Ein Fachanwalt der sich als Oberlehrer aufspielt ist kein Richter. Immer diese Verbreitung von irgendwelchen nichtamtlichen Quellen Regen mich auf.

  8. Fahrt doch einfach alle rechtzeitig los, dann müßt ihr auch nicht zu schnell fahren.
    Spart Geld, denn
    – keine Kosten für die App
    – keine Kosten für Bußgelder
    – weniger Kosten für Benzin

    Dann ist es auch egal, ob die Nutzung der App während der Fahrt erlaubt ist oder nicht.

      1. Dieser bissige Kommentar macht wenig Sinn.
        Der Grundgedanke ist nämlich absolut richtig.
        Finde es okay wenn man die App oder sonstiges nutzt um sich unterwegs zu schützen, das Rasen sollte sie aber nicht unterstützen. Leider übschätzen sich da einige, habe es gestern am eigenen Leib spüren müssen.
        Das manche in Termin Stress sind, ist ihr eigenes Problem. Deshalb für mich auch irrelevant.

          1. Provoziere nicht, bin nur genervt von den ganzen Oberlehrern hier 😉 Sicher ist die Grundidee richtig immer Strich 30, 50, 70 oder 100 zu fahren. Am besten noch 5 h/km drunter. Und geblitzt zu werden hat doch nichts mit Rasen zu tun. Nach ADAC sind 95% der Geblitzten max. 15 h / km zu schnell gefahren. Das ist für mich kein Rasen. Achja die ADAC-Ausgabe kann ich jetzt nicht benennen. Das Leben ist zu kurz um da jetzt nach zu forschen.

          2. Keine Sorge, meinetwegen musst du das nicht mit Artikeln untermauern.
            Ich sag ja nichts zu 10-15km zu schnell. Bei uns gibt es Straßen wenn du da nicht bis zu 20km schneller fährst bist eine Verkehrsbehinderung,
            Nur Blitzer werden in einer 50er Zone nicht auf 50 eingestellt sondern ab 55-57.

            Ist ja jetzt wurscht, ich reg mich darüber nicht auf. Hoffe einfach weiterhin niemals zusammengefahren zu werden. 😉

    1. Fazit

      Bis heute gibt es nicht eine gerichtliche Entscheidung über die Verwendung eines Navigationsgeräts mit eingebautem Blitzerwarner. Es ist nicht mal ein Fall bekannt, dass jemand einen Bußgeldbescheid und die vier Flensburger Sammelpunkte für die Verwendung eines Navis mit Blitzerwarner erhalten hätte. Verschiedene Ministerien innerhalb des gleichen Bundeslands sind sich nicht einmal einig, ob das nun überhaupt verboten ist und wie man ein Verbot durchsetzen kann.

    1. Habe ich auch schon überlegt. Nur da muss man für mobile Warnungen monatlich zahlen. 🙁 Außerdem können die nicht aktuell sein, da aufgrund der App zB die TomTom-User ausgeschlossen werden.

      Die navi-Apps müssten alle ein und die selbe Datenbank haben.

  9. Um jetzt endlich mal etwas Licht in’s Dunkel zu bringen: Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung:
    „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

    Edit: Sry hab den Post weiter oben übersehen.

    1. Ja, danke. Is bekannt… Um den geht es die ganze Zeit 😉
      Und durch die Formulierung „dafür bestimmt“ ist es eben schwammig und die herrschende Meinung in der Lehre sagt nun mal, dass Navis nicht betroffen sind.

      Gerichtsurteile fehlen aber, daher Grauzone. Immer noch!

      1. Eindeutig JA!
        Auch der Kauf von Regionalzeitungen ist verboten, denn diese warnen ebenfalls vor Blitzern (oft stammen die Informationen direkt von der Polizei). Von Abos & Anrufen von Freunden gar nicht erst zu sprechen…
        😉

    2. Wenn du auf deinem iPhone eine solche App laufen lässt, dann ist es in dem moment „dafür bestimmt“.

      Wie eindeutig sollen solche Paragraphen denn noch verfasst werden?

        1. Als der Paragraph verfasst wurde hatte wahrscheinlich noch nicht jeder 2. deutsche (ja, übertrieben, ich weiß) ein Smartphone mit diesen Möglichkeiten.
          Sich mit irgendwelchen sinnfreien Argumenten um Tatsachen herumzuwickeln ist naiv und fehl am Platz. Die Absicht dieses Paragraphen ist klar ersichtlich, ob du nun dein iPhone oder ein selbst zusammengelötetes Bauteil anbringst, dass dich vor Blitzern warnt, BEIDES sind Geräte, die gegen diesen Paragraphen verstoßen und somit im Straßenverkehr NICHT ERLAUBT sind.

          1. Herr Gott. Bestimmt heißt in der Juristerei nach Art der Herstellung dafür vorgesehen. Und das sind nun mal Navis nicht (die gab es zum Zeitpunkt des Gesetztes), gleiches gilt jetzt für Smartphones.
            Nimm es doch einfach so hin, oder kauf dir ein Fachbuch über Verkehrsrecht. Die Regelung ist bei weitem nicht so eindeutig wie du es gerne hättest.

  10. Die juristische Auslegung bzgl. solcher Apps & anderer Hilfsmittel kann man getrost vernachlässigen.
    In der Praxis ist mein iPhone mit einem Handgriff verriegelt (und evtl. sogar in der Hosentasche verschwunden) und bevor ich, durch Eingabe meines alphanumerischen Passworts, einem Staatsdiener Zugang zu meinem Gerät und somit evtl. hochsensiblen Daten gewähre, möge er mir doch eine entsprechende richterliche Befugnis präsentieren.

    Unethisch sind solche Hilfmittel ebenfalls nicht, schließlich dienen Blitzer & Co. nicht der Verkehrssicherheit, sondern der Aufbesserung der klammen Komunalkassen, die Erlöse sind fest eingeplant; auch die Amortisation wurde im Vorfeld berechnet.

    Und da sowohl unsere Legislative, als auch unsere Exekutive ganz gerne Gesetze zu Ihren Gunsten auslegen und unsere Judikative des Öfteren recht merkwürdige Urteile fällt, darf ich auf jeden Fall mit kleinen Tricks & modernster Technik für ein wenig Chancengleichheit sorgen.

    Es stellt sich daher nicht die Frage, ob es legal ist, sondern wie hoch das Risiko ist!
    Und dieses ist bei Navis & Apps sehr gering!

    PS: Und alle die locker flockig nach dem Motto „Ich halte mich immer an die Regel“ daher reden, müssen wohl noch Studenten sein!?
    Tja, das waren noch Zeiten, da wurde das Auto höchsten einmal in der Woche für einen Einkauf, am Wochenende oder für Heimfahrten genutzt. Und man hatte noch Zeit, viel Zeit…

    1. Also ich stimme dir in dem Punkt zu, dass es in der Praxis nicht oder nur kaum zu überprüfen ist. Wie irgendwo oben steht, ist es eine theoretische Diskussion… 😉
      Eine richterliche Bestätigung ist aber bei einer Beschlagnahme als Beweismittel erst nach drei Tagen erforderlich 😉 …nur einen Anfangsverdacht zu begründen ist schon schwierig, wenn ich lediglich ein verriegeltes Handy habe 🙂

      1. Die Polizei mag es von mir aus beschlagnahmen, aber wie wollen sie sich legal einen Zugriff verschaffen? Ich glaube nicht, dass man via Exploit mein iPhone mal eben jailbreaken darf, sofern „Wachtmeister Schulze“ dazu überhaupt in der Lage ist. Und wie du bereits sagtest, möge die Polizei erst mal einen Anfangsverdacht formulieren, 2-3 meiner Verwandten (Fachanwälte u.a. für Straf- & Verkehrsrecht) dürften dann aber schon vor der zuständigen Polizeiwache warten 😉

        1. Die können zu Hause bleiben 😉
          Wir reden hier ja – wenn überhaupt – von einer Ordnungswidrigkeit. Für Handyauswertung brauchen wir eine Straftat von erheblicher Bedeutung 😉

          1. Schon klar, ich wollte damit auch nur sagen, dass wenn ein Polizist wirklich solche Maßnahmen ergreifen würde (die Wahrscheinlichkeit tendiert wohl gegen Null), dürfte er seine Beweggründe danach juristisch fachkundigen Personen darlegen. Oder darf ich in diesem Fall (auch unter Einsatz meiner physischen Kräfte) um mein iPhone kämpfen, immerhin handelt es sich um ein i-P-h-o-n-e? 😉

  11. Das ist wieder typisch Deutsch: Anstatt die Blitzer-Apps zu erlauben, und somit zu erreichen das die PKW-Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren, wird man „genötigt“ in eine Radarfalle zu rasen ( gefährdet sich und andere ) nur damit „Vater Staat“ Kasse machen kann…. 🙂

  12. Ganz ehrlich, mir ist das sowas von egal. Man muss auch an Stop Schildern halten, (manche sind einfach absolut deplatziert), und was ist? Fast keiner hält dort, nicht mal der Polizei Wagen.
    Jeder muss für sich selber wissen was er tut, die meisten Laden sich Lieder runter oder schauen Kino Filme auf Streams an, das ist auch verboten.
    Man muss halt mit dn Konsequenzen seiner Taten leben.
    Die Polizei macht auch nur das was Ihnen vorgeschrieben wird. Wenn wieder Geld fließen soll, dann „bedienen“ sie sich halt. 😉
    Also Leute bleibt locker 😉

    1. Lieder runterladen ist grundsätzlich nicht verboten, kommt drauf an von wo. 😉 Filme auf Streams anschauen ist nicht legal, ja, aber die Filmeindustrie fordert es ja geradezu heraus. Wenn ich überlege, dass ich für jeden Film, den ich mir im Kino ansehe, mit Anfahrt, Karte und Popcorn/Cola locker 15€ bezahlen muss, verstoße ich in diesem Fall wirklich gerne gegen das Gesetz.

      Hast schon Recht, jeder muss für sich selbst entscheiden was er tut und im Ernstfall mit den Konsequenzen leben.

      1. Das nächste mal werde ich mich explizierter Ausdrücken.
        Natürlich gibt es Methoden Musik halbwegs legal zu laden, die Masse dieser „Sauger-zumindest hat man diese früher so genannt“
        beziehen ihre Musik aber illegal.
        Bzgl. des Kinos gebe ich dir recht, finde die Preise teilweise auch ziemlich heftig, deshalb schaue ich auch Stream.

        Zurück zum Topic;
        Ich verstehe es ja wenn man mal zügig fahren muss, weil irgendwas wichtiges ist.
        Wir hatten sowohl in USA als auch hier in Deutschland einen Radarwarner, finde ich absolut in Ordnung. Leider wird dieses und solche Apps oft missbraucht- zum Rasen.

  13. Check ich da was nicht?:

    – die Mobilen Blitzer werden durch Meldungen der Nutzer erfasst, nicht durch eine eindeutige physikalische Ortung der Appbetreiber oder meines Gerätes.

    Und das soll mir irgendwie helfen? Wofür? Wenn ich mich auf die App. Verlasse und rasen würde ( ich rede jetzt mal nicht davon, wie ich mich fühlen würde, wenn als Folge davon wer zu Schaden kommt ), dann wäre das genauso russisches Roulette wie ohne diese App, denn:
    – der Melder könnte sich in der genauen Ortsangabe vertan haben
    – die mobile Radarfalle könnte noch nicht gemeldet worden sein.
    – usw.
    Sich mit dieser App. Also in falscher Sicherheit wiegen, und Geldstrafen oder gar Punkte in Flensburg riskieren? Würde dieses Risiko jemand von euch eingehen?
    Also doch nur eine Spielerei. Damit ich beim vorbeifahren an einer Radarkontrolle mit korrekter Geschwindigkeit zu mir sagen kann: „Ihr habt mich nicht überrascht, ich hab’s vorher gewusst!“

    1. Absolut richtig!
      Wenn nur einige davon so denken würden wie du, dann hätte dem Kerl, der gestern gerast und die Vorfahrt missachtet hat wenigstens etwas Leid getan was er mir und dem Auto „angetan“ hat.

      So, nun bin ich weg. Wir drehen uns hier ja sowieso nur im Kreis 😉

  14. Die Nutzung für die Warnung vor FESTEN Blitzern ist in DE erlaubt!
    Nicht erlaubt ist ein Gerät, welches vor mobielen Blitzern warnt.

  15. Ich hatte bisher schon die kostenlose App und war damit super zufrieden. Die PRO-App sieht nun mit der Karte deutlich schicker aus.
    Durch die App hab ich mir im letzten Jahr bestimmt 3 Fotos erspart. Die wären allesamt teurer als einmal 10 EUR für die App auszugeben. Schon deswegen ist mir der Preis egal.

    Also klasse App…Macht weiter so!

  16. Von der Pro Version kann i h nur abraten. Die zusätzlichen Funktionen sehen wirklich klasse aus und sind nett, aber eine zusätzliche Funktion zur normalen Version ist, dass Blitzer nicht mehr angezeigt werden. Zumindest bei längeren Fahrten sind mir so schon uralte Blitzer nicht angezeigt worden. Die normale Version hat dieses Problem nicht.

  17. Also ich sage euch das sie meinen Kollegen angehalten haben und der hatte in seinem Navi nen Zusatzprogramm das Blitzer anzeigt ^^^^ 35€ Bußgeld hat er bezahl und das gerät wurde eingezogen ! Trotzdem finde ich die App top ! für temposünder echt ein muss 😀

  18. ich bin gehorlose kann nicht hören Radiowo ist blitzer?leute sagt dir darf blitzer mit smartphone.polizei sagt dir muß 75€ trotzedem straft.ich kann icht horen war Radio mist geholose. ich habe muß smarthphone muß sehen zeigt blitzermuß muß .uberrall wahl spinnen spielen verboten

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