Fokus in iOS 15: Profile sollen für mehr Konzentration sorgen

Immer auf das Wesentliche fokussieren

Eine spannende Neuerungen in iOS 15 ist die Fokus-Funktion. Hierbei handelt es sich um ein Werkzeug für eine bessere Konzentration. So soll man sich besser konzentrieren und weniger ablenken lassen. Und so funktioniert Fokus.

Für jeden Fokus könnt ihr Personen und Apps auswählen, die Mitteilungen senden dürfen. Gleichzeitig könnt ihr für einen Fokus manuell festlegen, welche Homescreen-Seiten angezeigt werden sollen. Mitteilungen, die nicht zugestellt werden, können verspätet ausgeliefert werden und landen automatisch diskret in der Mitteilungszentrale. Gleichzeitig könnt ihr für einen Fokus auch alle Mitteilungsbadges (kleine rote Zahlen am App-Icon) komplett deaktivieren.


Des Weiteren kann ein Fokus auch terminiert werden. Ihr könnt einen Zeitplan anlegen oder auch einen Ort bestimmen:  „Wenn ich im Büro ankomme, aktiviere den Fokus Arbeiten“.

Mit der Fokus-Funktion könnt ihr euch immer auf das Wesentliche konzentrieren und werdet so nicht von anderen Mitteilungen oder ähnliches abgelenkt. So könnt ihr mehrere Fokus-Profile anlegen, zum Beispiel für Privat, Büro, Urlaub, Lesen, Entspannen und mehr.

Wenn ein Fokus nicht automatisch aktiviert wird, könnt ihr über das Kontrollzentrum den entsprechenden Fokus auswählen. Hier stehen auch Schnelloptionen wie „Für 1 Stunde aktivieren“ zur Auswahl bereit. Ist ein Fokus aktiv, wird das entsprechende Icon neben der Uhrzeit oder im Sperrbildschirm angezeigt. Neben eigenen Fokus-Profilen könnt ihr auch intelligente Profile nutzen, die Apple vorschlägt (Fahren, Fitness, Lesen, Spielen).

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Kommentare 6 Antworten

  1. Die sollen lieber richtige Userprofile zulassen.

    Dann mischt man nicht Privat mit Beruflich.

    Davon träumen alle iPad User

      1. Falsch ! 🙁

        Denn – egal ob virtuelles Teilen, zweiter Speicher, oder oder – wird es ausschließlich hier geregelt und das ist von Firma zu Firma, logischerweise, unterschiedlich:

        „In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, sind generelle Verhaltensregelungen zur Smartphone-Nutzung gemäß § 87 Abs.1 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig, da sie das Ordnungsverhalten der Mitarbeiter betreffen. Der Arbeitgeber will mit verbindlichen Nutzungsregelungen ein einheitliches Verhalten erreichen. Daran muss der Betriebsrat beteiligt werden und seine Zustimmung erteilen.“

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