SkyRecorder: Aufnahme-App für Skype-Gespräche

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Mit der Applikation SkyRecorder kann man ganz einfach Skype-Gespäche am iPhone aufzeichnen.

Bisher habe ich noch keine App gesehen, die Skype-Gespräche aufzeichnen kann. Mit dem 1,59 Euro teuren SkyRecorder (App Store-Link) stellt diese Aufgabe kein Problem mehr da.


Mit dem SkyRecorder kann man jedoch nicht nur Skype-Konversationen aufnhemen, sondern auch Gespräche aus anderen VoIP-Apps. Dazu gibt es genau zwei Möglichkeiten: Man startet SkyRecorder zuerst, drückt den „Record“-Button, wechselt dann in Skype und beginnt einen Anruf oder stellt bei einem schon aktiven Gespräch auf Lautsprecher, wechselt dann zur SkyRecorder-App und wählt dann „Record“ aus.

Die Aufnahmen werden natürlich gespeichert und können via iTunes exportiert werden, allerdings nur im .wav Format – hier wäre eine Möglichkeit zur Datenkomprimierung wünschenswert. Die Aufnahmedauer ist unbegrenzt und die Bedienung wirklich einfach. Natürlich kann man mit dem Rekorder nicht nur Skype-Gespräche aufnehmen, sondern auch ganz normale Konversationen, wie man es aus der Sprachmemos-App kennt – nur richtige Telefonate sind noch nicht möglich. Denkt bitte in jedem Fall daran, dass ihr euren Gegenüber um Erlaubnis bitten müsst.

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Freddy
Seit 2010 als (Mit)-Gründer dabei, habe ich die zahlreichen Gerüchte rund um neue Apple-Produkte immer im Blick. Im Bereich Smart Home teste ich liebend gerne Saug- und Wischroboter, schaue mir HomeKit- und Matter-Gadgets an und fülle unsere Social Media-Kanäle bei Instagram, TikTok und Threads mit Leben.

Kommentare 4 Antworten

      1. Gespräche ohne das Wissen des/der anderen aufnehmen (egal ob über Telefon oder nicht), ist generell verboten. Solche Aufnahmen verletzen die Persönlichkeitsrechte und können auch vor Gericht nicht verwendet werden.
        Nur bei sehr schweren Strafdelikten würde ein Richter das Interesse zur Aufklärung der Straftat höher werten und die Aufnahme zulassen. Spielt man so eine Aufnahme einem Gesprächspartner vor, um eine gewisse Aussage zu beweisen, könnte das leicht vor Gericht enden (und man selbst muss Strafe zahlen)!
        Wenn man bei laufendem Gerät den anderen um Erlaubnis zur Aufzeichnung ersucht und dieser zusagt, ist es aber OK (und man hat den Beweis gleich dabei). ;0)

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