Stiftung Warentest überprüft Banking-Apps auf Sicherheit & Komfort

Wie sicher ist eigentlich Online-Banking mit dem iPhone oder iPad? Die Stiftung Warentest hat zahlreiche Apps getestet.

Mobile Banking On Smartphone

37 Millionen Deutsche nutzen laut Angaben des Digitalverbands Bitkom einen Online-Banking-Account, immerhin 5 Millionen davon haben sich bereits eine App auf ihr Smartphone geladen. Selbstverständlich gibt es auch in Apples App Store eine große Auswahl an Banking-Apps. Welche ist in Sachen Sicherheit aber die beste App? Und um welche App sollte man lieber einen großen Bogen machen?


Die Stiftung Warentest hat 20 Apps für das iPhone und iPad genauer unter die Lupe genommen und am Ende zwei Favoriten ausmachen können. In Sachen Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit haben OutBank DE (App Store-Link) und die Sparkasse (App Store-Link) die Nase vorn. Auch die Apps VR-Banking (App Store-Link) und ING-DiBa Banking (App Store-Link) wurden als gut befunden.

Zwei besonders interessante Punkte gleich vorweg: „iOS-Apps sind oft nutzerfreundlicher als die Apps für Android“, konnte die Stiftung Warentest festhalten. Zudem heißt es: „Mobile­banking per App ist genauso sicher wie Online­banking. Manche Experten halten es derzeit sogar für noch sicherer. Banking-Apps seien tech­nisch verschieden und relativ gering verbreitet.“

Nur eine Banking-App ist mangelhaft

Neben der Nutzerfreundlichkeit haben die Experten von Stiftung Warentest die Passwort- und Datenschutzbestimmungen sowie das Datensendungsverhalten genauer unter die Lupe genommen.

Nur im Mittelfeld ist mein persönlicher Favorit Banking 4i gelandet. Insbesondere den Funktionsumfang haben die Tester von Stiftung Warentest nur befriedigend bewertet, ebenso die Passwort- und Datenschutzbeschtimmungen. Allerdings: Eine Bewertung des Datensendungsverhalten war nicht möglich, da ein Knacken der Verschlüsselung nicht möglich war. Die bei vielen Nutzern beliebte Alternative Finanzblick ist mit einem schwachen „Befriedigend“ nur im hinteren Mittelfeld gelandet. Scharf kritisiert wurde hier vor allem die Nutzerfreundlichkeit, genauere Details werden allerdings nicht genannt.

Einen großen Bogen sollte man um die aus der TV-Werbung bei ProSieben bekannte App Numbrs machen – sie wurde als mangelhaft bewertet. „Die multi­bank­fähige App ist tech­nisch so konstruiert, dass der Hersteller alle Zugangs­daten und Tans über­tragen bekommt und speichern kann. Centralway könnte dadurch den gesamten Zahlungs­verkehr des Nutzers durch­leuchten“, heißt es in dem Bericht.

Der Rat der Stiftung Warentest lautet: „Wenn Sie nur ein Konto mit dem Smartphone verwalten wollen, machen Sie mit einer Banking-App Ihrer Bank meist nichts falsch.“ Wer Konten bei mehreren Banken verwalten möchte, ist in Sachen Sicherheit und Funktionen mit OutBank DE am besten aufgestellt, zahlt dort mit 8,99 Euro pro Jahr aber auch am meisten. (Foto: Depositphotos/bloomua)

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Kommentare 30 Antworten

  1. Was jetzt bei Finanzblick nicht Nutzerfreundlich sein soll, weiß ich nicht. Seit ich darauf von iControl her gewechselt bin, möchte ich eigentlich nichts anderes mehr.

    1. Ach so Arbeitslos und keine 9 € im Jahr für eine anständige Banking App. Obwohl die hätte man selbst als Arbeitsloser…

      1. Lerne du erstmal Interpunktion, dann unterhalten wir beide uns über meine konsequente Haltung Outbank gegenüber.

  2. Ich bin mit StarMoney, was es auch als S-Edition gratis für Sparkassen-Kunden gibt, sehr zufrieden. Premium-App aber kein Abo-Modell.
    Nur dass die Daten nicht länger als ein Jahr in der App bleiben stört mich etwas.

  3. Outbank kann man nicht unter Auswertung sehen was genau Abgaben und Gutschrift sind. Bei Banking 4i wird es in Kategorie gezeigt und finde es persönlich besser.

  4. Ich nutze die „Premium“-App der Sparkasse und bin rundum zufrieden. Einziges Manko ist die fehlende Touch-ID-Unterstützung aufm iPad Air 2 sowie das Problem, dass man keine Zahlungen mehr vornehmen kann, wenn ein TAN-Verfahren ausgewählt wird, welches von der App nicht unterstützt wird. So geschehen beim Foto-TAN-Verfahren der Comdirect Bank. Ich musste es erst wieder komplett deaktivieren, bevor ich Zahlungen mit der App durchführen kann.

    Sonst bin ich damit super zufrieden!

    1. Dann ist nicht die App scheiße, sondern die Bank. Jede Bank, die kein iTAN mehr anbietet, kann mich mal. Sicher, gut und zuverlässig. Es sei denn, man ist zu doof, seinen PC virenfrei zu halten.

  5. Was mich an Banking4i ein bisschen stört, ist das teilweise Konten/Karten nicht unterstützt werden. Eine Anfrage bei banking4i zum Thema Lufthansa Miles and More Kreditkarte wurde damit beantwortet, dass man diese nicht besitze und deswegen auch nicht umsetzt.
    Da dieses bei mir zum Beispiel meine Hauptkreditkarte ist und ich diese gern tracke, nutze ich Outbank.

  6. Ich komme leider nicht von Outbank (2) weg. Bei den Alternativen kann man entweder keine eigenen Kategorien anlegen oder diese Kategorien nicht gleichzeitig mit von Zahlungsein- oder -ausgängen versehen.

    1. iFinance erledigt dies, ist allerdings mehr Haushaltsbuch, als Banking-App. Na, vielleicht gelingt es mit der neuen Version auch da zu punkten.

  7. Kritik an der Nutzerfreundlichkeit von Finanzblick (, die noch nicht mal begründet wurde)?

    Damit verliert diese Studie jegliche Kredibilität.

    1. Habe Finanzblick fast ein Jahr benutzt und bin fast vor Gericht gezogen. Ich hatte einen Dauerauftrag eingestellt bei der Sparkasse, was von Finanzblick erst einmal kein Problem war. Wurde alles übernommen. Doch als der Dauerauftrag endete hatte ich einen Monat später 500,00 Euro Minus. Nach langem Suchen fand ich heraus, das der Dauerauftrag in „Finanzblick“ weiter lief. Es stellte sich nach einem Blick durch neutrales Fachpersonal heraus das „Finanzblick“ das Enddatum zwar kannte aber ignorierte.

      Also Anruf bei der Buhl Data Service GmbH. Antwort nur, das ich das hätte überprüfen müssen und das das mein Problem sei.

      Nach einem Beratungsgespräch beim Anwalt wusste ich dann, das ich das Geld für Anwalt usw. vorstrecken muss bis gerichtlich geklärt sei, wer Schuld sei.

      Ergebnis: Wer in Deutschland Recht hat, benötigt erst einmal das Kleingeld um überhaupt Recht zu bekommen.

      Soviel zur Benutzer- und Kundenfreundlichkeit.

      1. Ob Sie Recht haben entscheidet erst das Gericht. Geld vorstrecken muss übrigens auch der Beklagte, insofern ist es für mich OK, dass auch der Kläger erstmal in Vorlage tritt. Bei einem Streitwert von 500€ (war das wirklich der Verlust?) sind die Kosten aber eher gering. Wenn Sie das nicht aufbringen kann, sollte Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

      2. Wenn ich das lese kann ich nur mit den Augen rollen. Zum einen, wer prüft nicht regelmäßig seinen Geldverkehr und zum anderen, wer Ihrer Meinung nach hätte die Anwaltkosten tragen sollen, wenn nicht Sie?

      3. Naja, da hat Buhl Data wohl auch recht…

        Der Dauerauftrag wird von der jeweiligen Zahlungsverkehrs-Software in die Zahlungsverkehrssysteme des jeweiligen Instituts übertragen und wird dort unabhängig von der Zahlungsverkehrs-Software ausgeführt. Und zwar solange, bis das letzte Ausführungsdatum des Dauerauftrags erreicht, bzw. der Dispo erschöpft ist.

        Somit ist es absolut egal, ob der Dauerauftrag in der jeweiligen Software „weiterläuft“.

        Falls natürlich anstelle des Dauerauftrags eine wiederkehrende Zahlung in der Software angelegt wurde, so wird bei den Fälligkeiten der Zahlung stets eine neue TAN angefordert, die dann auch in der Software erfasst werden muss.

        Merken Sie was…? Ich an Ihrer Stelle wäre froh, dass mir diese Niederlage vor Gericht erspart geblieben ist…

      4. Ich stimme hier mit den anderen Kommentaren überein – Buhl Data hatte hier (auf den ersten Blick) keine Schuld getragen. Und wenn doch, hätten Sie es eigentlich bereits einen Monat später merken müssen.

        Wichtige Dauerverträge sollte man stets bei Ihrer eigenen Bank unter Online Banking kontrollieren (solche Änderungen kommen schließlich recht selten vor?). Alle Drittanbieter übernehmen keine volle Verantwortung für ihre Angaben.

      5. Also, der Dauerauftrag wurde für 6 Monate direkt im Onlinebanking bei der Sparkasse erstellt. Wurde auch bei Buhl Das a Service GmbH so übernommen in Finanzblick.
        Danach habe ich nur noch die App verwendet. Und wenn ich solch eine App verwende und da steht, das der Dauerauftrag in 6 Monaten endet, dann muss man sich darauf verlassen können. Sonst braucht man so etwas nicht.

        Sicher hätte ich Prozesskostenhilfe beantragen können. Da muss man dann aber auch erst einmal einen Anwalt finden der sich für diesen Minilohn einsetzt.
        Und sehen wir es doch mal so. Wenn man es auf freundliche Art versucht zu klären und die Buhl Data Service GmbH einen dann immer wieder arogant abspeist, dann weiß man was passiert.
        Ein Rechtsstreit der darauf abzielt das ganze so lang laufen zu lassen, bis der Kläger einknickt aus Geldmangel.
        Ich habe zwar mein Geld auf Kulanz wieder von dem Empfänger nach langem hin und her wieder erhalten. Abe der Stress der dahinter steht….

        Nun ja, ist auch jetzt alles hier im Artikel ausgeufert.
        Aber mein Fazit: Buhl Data Service GmbH nie nie wieder und wenn möglich andere Aufklären in welche degenerierten Hände sie ihre Finanzverwaltung geben.

        1. Einzelschicksale sind traurig, etwas unglücklich und vor allem eins: Selten. Hier andere Menschen wegen einer Panne abzuschrecken, die privattechnisch nicht korrekt gehandhabt wurde, ist einfach nur egoistisch.

  8. Finanzblick ist seit Jahren auch schon mein Favorit – läuft nicht nur als Smartphone-App, sondern plattformunabhängig als WebApp auf jedem PC. Und das ganze immer schön synchron.

    Das einzige, was mich stört, ist eine fehlende Export-Funktion – zB nach Excel. Man kann zwar PDFs erzeugen, aber die kann man nicht weiterverarbeiten. Wenn man eigene Statistiken und Tabellen erstellen möchte, muss man Daten filtern und auslesen können. Das kann Finanzblick leider nicht! Schade

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