Es war ein ewiges hin und her, nun ist es erstes Urteil gesprochen. Die Tagesschau-App verstößt gegen den Rundfunkvertrag.
Bereits vor mehr als einem Jahr hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger gegen die Tagesschau-App geklagt – und nun einen Teilsieg errungen. In der Version vom Juni 2011 sei die Tagesschau-App ein „nicht-sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot“, entschied das Landgericht Köln in einem überraschenden Urteil.
Das Urteil ist allerdings alles andere als leicht durchschaubar. Laut Informationen von meedia.de hat der Richter nur über die Version der App geurteilt, die am 15. Juni 2011 im App Store verfügbar war. Es gibt dagegen keine „allgemeine Aussage zur nach dem Rundfunkstaatsvertrag zulässigen Länge oder Ausführlichkeit von Texten“, heißt es weiter – genau hier scheint aber der Knackpunkt zu liegen.
Laut den Verlegern und privaten Anbietern befindet sich innerhalb der App zu viele Textbeiträge mit einem zu großen Umfang. Stattdessen soll sich die Tagesschau auf ihr Kerngebiet, nämlich auf Informationen in Bild und Ton, konzentrieren.