Apple passt die eigenen Regeln für die sogenannte „App Tracking Transparency“, kurz ATT, in Teilen Europas an. Hintergrund ist eine mehrjährige kartellrechtliche Untersuchung, an der unter anderem die deutsche Bundeskartellbehörde beteiligt war. Die Kritik der Wettbewerbsbehörden: Apples Datenschutzsystem könnte Drittanbieter-Apps benachteiligen, während Apple selbst bestimmte Daten aus seinem Ökosystem nutzen kann, ohne Nutzern und Nutzerinnen denselben Einwilligungsdialog anzuzeigen.
Für Apps, die in der EU angeboten werden, soll künftig eine alternative Gestaltung des ATT-Einwilligungsbildschirms möglich sein. Die grundsätzliche Pflicht, User um Erlaubnis für das Tracking zu bitten, bleibt bestehen. Entwickler und Entwicklerinnen bekommen aber mehr Spielraum bei Sprache, Layout und Formulierung. Auch ein Link zu zusätzlichen Informationen darüber, warum die App die Berechtigung benötigt und wie die Daten verwendet werden, ist vorgesehen.
Apple verändert dabei gleich mehrere Details der bisherigen Abfrage. Bei der Entwicklung kann man den Dialog beispielsweise als ganzseitigen Bildschirm statt als Pop-up darstellen. Außerdem soll das Wort „track“ aus der Formulierung verschwinden. Auch die Schaltflächen werden angepasst: Statt „Zulassen“ und „App bitten, nicht zu tracken“ soll es künftig schlicht „Zulassen“ und „Ablehnen“ heißen. Farben und weitere Elemente der Darstellung lassen sich ebenfalls verändern.
Nur in fünf EU-Ländern

Die neue Variante gilt allerdings nicht automatisch für alle EU-Länder. Apple erklärt, dass die alternative Systemabfrage aufgrund gesetzlicher Vorgaben zunächst nur für Apps verfügbar sein wird, die in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien vertrieben werden. Für Entwickler und Entwicklerinnen bedeutet das zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, allerdings nur innerhalb dieses geografisch begrenzten Rahmens.
Hinter der eher unscheinbaren Änderung steckt ein wichtiger Streit um das mobile Werbegeschäft. Apps fragen die ATT-Erlaubnis vor allem dann ab, wenn sie Nutzeraktivitäten über verschiedene Apps und Websites hinweg auswerten möchten. Solche Daten können für personalisierte Werbung wertvoll sein. Unternehmen wie Meta haben deshalb kritisiert, dass die ATT-Regeln ihre Möglichkeiten zur Datennutzung und damit potenziell ihre Werbeeinnahmen einschränken.
Apple betont dagegen den Datenschutzgedanken hinter ATT. Gleichzeitig darf das Unternehmen eigene Apps unter bestimmten Bedingungen anders behandeln und Daten innerhalb seines Ökosystems für personalisierte Werbung nutzen. Mit den neuen Vereinbarungen kommen nun weitere Änderungen hinzu: Entwickler, deren Apps in der EU vertrieben werden, dürfen User künftig ein Jahr nach ihrer letzten Entscheidung erneut um eine Tracking-Einwilligung bitten.
Tracking ist die Seuche des Internets. Man stelle sich vor, am Eingang des Supermarktes steht eine Person, die fragt, woher man kommt und wohin man geht. Ohne die Fragen zu beantworten, käme man nicht in den Supermarkt rein, um seine Lebensmittel einzukaufen. Da würde man doch nur den Kopf schütteln.
Im Internet ist das andesr. Man wird verfolgt bis auf den letzten Quadratzentimeter/Bit. Unglaublich, dass die EU so etwas auch als berechtigtes Interesse zulässt.
Mein berechtigtes Interesse besteht darin, möglichst anonym zu bleiben. Es geht niemanden etwas an, wie ich mein Leben führe, wofür ich Geld ausgebe und mit wem ich Kontakt habe.
Man nennt das Privatsphäre, und auch das gehört zu einer Demokratie dazu. Mein Leben ist mein Leben. Niemand hat es auszuspionieren!
Million von Menschen aller Welt müssen heute schon davon leben, dass ihre autoritäre Regierung sie ausspioniert und kontrolliert. Ist es das, was wir wollen?
Wenn ich die Wahlergebnisse der Landtagswahlen in den letzten Wochen sehe, scheint es so zu sein.
Einfach nur traurig und gruselig.