Gewinnspiel: Das Gameloft-Quiz

42 Kommentare zu Gewinnspiel: Das Gameloft-Quiz

Am heutigen Sonntag gibt es eine kleine Premiere . Zum ersten Mal unterstützt uns Gameloft bei einem Gewinnspiel. Und etwas Beschäftigung für euch sollte auch drin sein.

Und das beste an der Kooperation: Ihr dürft euch aussuchen, was ihr gewinnen wollt. Löst ihr alle Fragen aus unsere kleinen Gamelof-Quiz-Reihe richtig, dürft ihr euch ein Spiel aus der Gameloft-Schmiede wählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine App für das iPhone oder iPad ist, auch der Preis interessiert uns nicht die Bohne.


Die folgenden vier Fragen müsst ihr natürlich richtig beantworten und uns die Antworten sowie eure Wunsch-App per E-Mail an contest [at] appgefahren.de schicken – bis zum kommenden Mittwoch, den 26. Januar 2011, um 12:00 Uhr. Eure Betreff soll dann zum Beispiel so aussehen: „ABCD – Let’s Golf 2 HD„. Insgesamt werden fünf Gewinner gesucht.

Welche Blogger sind im deutschen Gameloft-Blog aktiv?
A) Mike, Jochen und Oliver
B) Gregory, Marko und Susanne
C) Jochen, Gregory und Marco
D) Marco, Andreas und Maike

Welches iPhone-Spiel von Gameloft gibt es wirklich?
A) Mein Küchenchef
B) Siberian Strike
C) Real Bowling 2011
D) Gehirntraining: Denken ist Macht

Welches Gameloft-Spiel ist bereits angekündigt?
A) Zelda: Ocarina of Time
B) N.O.V.A. 4
C) Sacred Odyssey: Rise of Ayden
D) World of Warcraft

Wie viele Entwickler arbeiten direkt bei Gameloft?
A) 1 – 300
B) 301 – 900
C) 901 – 1.500
D) über 2.400

Wie immer bitte wir euch (in eurem eigenen Interesse) keine Hinweise auf die Antworten in den Kommentaren zu hinterlassen. Die richtigen Antworten haben wir nach besten Gewissen überprüft, der Rechtsweg ist aber wie immer ausgeschlossen. Auch bei diesem Gewinnspiel ist Apple nicht als Sponsor tätig.

 

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Kommentare 42 Antworten

    1. Ich muss kurz sagen, dass hier eine Menge Müll abgeladen wird!

      Die Lösung ist echt leicht! Bis auf 4.

      Ach ja, Dich mit dem Gewinnspiel meine ich noch nicht, aber so ziemlich der ganze Rest!

      Ich schreibe das nur ganz oben hin, damit damit aufgehört wird!

  1. Leute…Lasst den Müll doch mit irgendwelchen falschen Lösungen… Sowas is sinnlos…-,-
    Aber allzu schwierig ist es echt nicht 😉

  2. Die Eröffnung des Rechtsweges ist verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgeschrieben. Der gelegentlich zu lesende Hinweis „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ bedeutet deshalb lediglich, dass derjenige, der diese Formulierung verwendet, eine rechtliche Verantwortlichkeit ablehnt, bzw. dass er einen Anspruch nicht anerkennt. Allerdings ist dies bloß ein deklaratorischer Hinweis, der in einer Sache den Zugang zu den Gerichten nicht ausschließen kann.

    1. Alle, die in ihrer Mail die richtige Antwort eingeben, haben die selben Chancen. Egal ob sie ihre Mail heute oder am Mittwochvormittag absenden.

  3. Hab alles locker beantworten können, bis auf 4. Kann mir da mal wer helfen bitte. (hab schon überall nachgeguckt auch im Gameloft Blog usw. Aber find nichts)

    1. Klar wir helfen dir u wir haben dann weniger Gewinnchancen.schon klar.. Wenn de willst kannst meine ec Karte mit Pin haben.

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