Apple Karten: Mit iOS 14.5 Unfälle, Baustellen & Blitzer melden

Mehr Daten und mehr Sicherheit

In der kostenlosen Karten-App von Waze kann man schon lange Gefahrenstellen, Blitzer, Unfälle und mehr einfach in der App melden. Mit iOS 14.5 gibt es solch eine Funktion auch in Apples Karten-App.

Ist eine Routenführung aktiv, können Nutzer über einen neuen Knopf einen Report absetzen und so Gefahrenstellen melden. Diese Informationen werden dann auf der Karte für andere Nutzer bereitgestellt, wobei Blitzer aktuell nicht angezeigt werden. Damit man während der Fahrt nicht das iPhone bedient, kann man auch über Siri die Meldungen abgeben: „Ein Unfall voraus“, „Hier steht ein Blitzer“. Ebenso können gemeldete Gefahrenstellen aktualisiert werden: „Der Unfall ist geräumt“.


Die neuen Funktionen sind aktuell nur in der Beta-Version von iOS 14.5 verfügbar, die von Entwicklern sowie freiwilligen Testern geladen werden kann. Die neue Version bringt aber auch ein paar Probleme mit CarPlay mit. Außerdem testet Apple die neuen Features bisher nur in den USA.

(via Techcrunch)
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Kommentare 41 Antworten

      1. Es geht im glaube ich eher darum, dass im Artikel das erwähnt aber dann nicht ausreichend erklärt wurde. Ich bin auch darüber gestolpert. Dann lieber ganz weglassen.

  1. Das mit den Blitzern melden ist ja interessant. Damit werden dann die rücksichtslosen Raser, die andere gefähren, gewarnt. Sehr sinnvoll. Den gleichen Quatsch errlebt man bei einigen Radiosendern. Da werden die Radiohörer auch vor Blitzern gewarnt. Was soll das?

    1. Woher kommt eigentlich diese unfassbare Überheblichkeit? Als wären alle anderen schlecht, nur man selbst nicht. Und du bist wohl jemand, der an einer roten Ampel, die ständig Rot zeigt, verdursten würde.

      1. @kaixx
        Jeder fährt mal zu schnell. Und jeder hat schon mal die Blitzermeldungen im Radio gehört oder sogar eine Blitzer App benutzt. Muss ich mir deswegen vormachen dass das ne gute Sache ist? Sicher nicht. Versuch mal ehrlich zu dir selbst zu sein. Es ist völlig offensichtlich dass Blitzerwarner keinen anderen Sinn haben als Menschen, die Regeln brechen, vor der Bestrafung zu bewahren.

        1. Du solltest aber auch ehrlich zu dir selbst sein. Denn es ist ebenfalls offensichtlich, dass viele Blitzer eben nicht nur an Gefahrenschwerpunkten aufgestellt werden. Obrigkeitshörig nennt man es übrigens, wenn man alles ungefragt hinnimmt, was von einer „höheren Stelle“ ausgeht. Und um dir mal ein Beispiel zu nennen, ich bin früher öfter auf der A57 Richtung Köln durch Krefeld gefahren. An 99% der Tage war dort durchgängig 100, wenn ich da vorbeigekommen bin. Einmal stand an einem kurzen Teilstück von vllt. 2-3 Kilometern 80 an der Leichttafel, was mich sofort verwundert hat. Und was soll ich sagen? Natürlich stand genau in diesem Bereich ein Blitzer. Am nächsten Tag, selbe Uhrzeit, die gleiche Verkehrsdichte, Höchstgeschwindigkeit wie immer durchgängig bei 100 km/h und kein Blitzer. Also erzähl mir nicht das Blitzerwarner nur für Raser sind. Ich möchte nicht wissen wie viele Pendler gedankenverloren an diesem Tag von diesem Blitzer geblitzt worden sind.

          1. Der letzte Satz lässt aufhorchen. Genau dafür macht man diese Aktionen. Sorry ich möchte nicht mit meiner Familie unterwegs sein und ein Raser kommt „Gedankenverloren“ um die Kurve gebrettert. Immer schön achtsam fahren und Rücksicht auf andere nehmen. Dann wirst du weder abgezockt noch bekommst ein „Obrigkeitsgefühl“. Dieser ständige Verfolgungswahn…..

          2. Achso, nur um die Aufmerksamkeit der Pendler zu testen, reduziert man also für einen gewissen Teilabschnitt die Geschwindigkeit, ohne dass es andere objektive Gründe hierfür gibt. Monetäre Absichten stecken natürlich nicht dahinter. Träum weiter. Und es ist auch wieder typisch, dass du genau auf ein Wort anspringst das ich geschrieben habe und damit alles andere außer Acht lässt. Mit „gedankenverloren“ meinte ich auch vielmehr, dass man an diesem Tag nicht unbedingt davon ausgehen musste, dass sich plötzlich die Geschwindigkeitsbegrenzung ändert, denn es gab einfach keine Gründe hierfür. Keine schlechte Wetterlage, kein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Wäre auch nicht das erste Mal, dass „Raser“ gegen genau solche Blitzer gerichtlich vorgegangen sind und Recht bekommen haben. Das alleine sollte schon zeigen, dass es eben nicht nur Schwarz und Weiß gibt.

  2. Da die meisten, zumindest in Deutschland über Google Maps oder andere Navis fahren bin ich mal gespannt ob das was bringen wird. Apple Maps leitet einen halt auch manchmal einfach über Feldwege oder mitten durch den Wald…

    1. Jain. Der Fahrer/Mitfahrer darf sich gerne über Blitzer vor der Fahrt informieren. Auch der Mitfahrer hat kein Recht den Fahrer zeitnah vor Blitzern zu warnen. Ein eingeschaltetes Warngerät/App wird stets dem Fahrer angelastet (auch wenn es in Fällen auf der Rückbank selten verfolgt wird).
      Das Verhalten des Fahrers ist hier ausschlaggebend.

      1. @reg: Hast Du da mal eine Quelle für diese Aussage?
        Sowohl der obige Link von brronco als auch die beiden darin referenzierten OLG-Urteile stellen stets allein auf den Fahrer ab. Mitfahrer spielen keine Rolle. Höchstinstanzlich ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

        1. Im Grunde geht es um die Beeinflussung des Fahrverhaltens. Dabei ist es egal, ob der Fahrer selbst die App bedient, oder eine gesetzwidrige Einflussnahme seitens des Beifahrers zulässt – in beiden Fällen macht sich der Fahrer schuldig.

          Es ist etwas tricky und ja es gibt Raum für Interpretation und Abwägung. Aber im Grunde geht es im den ganzen Innenraum des Fahrzeugs (wie schon bei analogen Blitzerwarngeräten in der Vergangenheit geurteilt wurde).

          Diese Grenzfälle haben schon mehrere Anwälte genau untersucht – der prominenteste wäre wohl Herr Solmecke, der es regelmäßig aktualisiert.

          Bußgeldkatalog hat dies nochmal schön zusammengefasst:

          „Der Beifahrer darf Radarwarner nutzen und auch nach Blitzerstandorten suchen. Er darf den Fahrer jedoch nicht vor Blitzern warnen.“

          Es geht hier um die Zeitnahe und präzise Warnung vor Kontrollmaßnahmen, weswegen regionale Durchsagen im Radio in den meisten Fällen nicht darunter fallen.

          1. Das ist natürlich korrekt. Deswegen geht es hier ja auch um das Fahrverhalten.

            Bremst plötzlich ein Auto, welches vor einer Zivilstreife stärker vor einer Radarfalle ab, werden angehalten und der Beifahrer sitzt (zugegeben enorm leichtsinnig) mit einer geöffneten Blitzerapp rum, wird im hier das Ermessen den Polizisten erlauben das Gesetz anzuwenden.

            Würden alle mit gesperrten und weggesteckten Handys dasitzen, sehe ich es eher problematisch. Denn wirklich Auffordern das Handy zu entsperren ist meines Wissens nicht drin.

          2. @reg: Das ist deswegen nicht vergleichbar, da Smartphones, im Gegensatz zu Radarwarner, nicht „ausschließlich für den Zweck“ als Blitzerwarner konzipiert sind. Alle Formulierungen sind in der Form „ein Fahrzeugführer darf nicht… mitführen“ oder sinngemäß. Das Smartphone des Beifahrers ist nicht erfasst. Also verbleibt das nicht nachweisbare Gespräch zwischen Fahrer und Beifahrer, in den der Beifahrer den Fahrer warnt.

          3. Seit dem letzten Jahr wurden Geräte mit vergleichbaren Optionen ja gleichgestellt:

            „Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden“

            Viele Anwälte entnehmen daraus, dass bereits das reine Wissen über die proxy Verwendung einer Zustimmung gleichkommt (deswegen muss der Fahrer jegliches Warnen aktiv unterbinden und darf nichts über die Verwendung wissen).
            ____
            Das Gespräch nachzuweisen, ist i.d.R. nicht möglich. Aber das Fahrverhalten und die Lagebeurteilung bei der Kontrolle, kann es trotzdem in seltenen Fällen erlauben.
            Wie gesagt, hier ist man im Ermessensspielraum.
            _____
            Im Grunde wollte ich hier nur die Leute warnen dem Polizisten feuchtfröhlich herauszuposaunen, dass man ja nichts falsch gemacht hat, weil es das Handy des Beifahrers ist ?.
            Wenn schon, dann ist das Schweigen Gold wert.

          4. @reg: Da hast Du Recht, Schweigen IST Gold.
            Allerdings, so wie ich unser Rechtssystem kennen gelernt habe, kann man die Reaktion oder Nichtreaktion juristisch in keinster Weise auslegen, schon gar nicht zum Nachteil des Beschuldigten. Genauso wie das Nichtreagieren weder als Zustimmung noch als Ablehnung gewertet werden darf, sehe ich auch das von Dir geschilderte Abbremsen.
            Im Zweifel war da halt eine Taube die man nicht überfahren wollte ?

          5. Wie gesagt – liegt im Ermessen (und wahrscheinlich Laune und Umgang mit dem Beamten). Da müssen dann mehrere Dinge stimmen, dass man diese Ordnungswidrigkeit (mit)verfolgt. Natürlich wird ein Beamter einen Teufel tun und unnötige Bürokratie auf sich nehmen, wenn er es nicht hinreichend begründen kann.

            Relativ scharfes Abbremsen vor Radarkontrolle kann durchaus zum Rauswinken führen (gibt halt Präzedenzfälle). Unglückliches Verhalten der Insassen erledigt den Rest.
            _______
            Es ist aber tatsächlich der Fall, dass es in der Verantwortung des Fahrers ist die Aktionen der Mitfahrer zu kontrollieren und das Fahrzeug verkehrsfähig zu halten – genaue Blitzerwarnungen sind nunmal während der Fahrt unzulässig. Würde unter §8 Begehen durch Unterlassen fallen. Dadurch entsteht die Pflicht des Fahrers dem Beifahrer den Mund zu stopfen bis er anhalten kann ;)).

            (Ausnahme Anschnallgurt – da haftet jeder Erwachsene für sich selbst.)

          6. @reg: Nun, meinen und ermessen kann ein Beamter ganz viel, am Ende entscheidet ein Richter. Rauswinken schön und gut, die Interpretation für das Abbremsen würde ich eher als nette Unterhaltung für zwischendurch halten ?

          7. Die Gerichte haben da einen recht weit gefassten Leitsatz bei Warnungen im Verkehr, welchen Beamte in dem Moment nutzen können:

            „Warnungen unbefugter Dritter vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen beeinträchtigen die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 Abs 1 Po1G NW dar.“
            5 B 2601/96
            ____
            Aber ja, da muss man sich die blutige Nase schon beim Beamten selbst bestellen ;).

          8. @reg: Wir haben hier zwei verschiedene Diskussionspunkte, bitte nicht durcheinander bringen ? Bei Warnungen Unbefugter ist es unstrittig, da bleibt das nicht unerhebliche Problem der Beweisbarkeit. Es sei denn man stellt sich so dämlich an wie in Deinem Beispielszenario mit dem Beifahrer mit der geöffneten Blitzerapp beim Angehalten-Werden. Da gilt dann selbst schuld.
            In meiner letzten Antwort bezog ich mich auf die juristische Unmöglichkeit der Interpretation des Abbremsens.

    2. @brronco: Den „Blitzer“ hast Du durchgegendert, die „App“ nicht. Ist das nicht etwas inkonsequent? ???
      Ansonsten, nette Vorführung wo der ganze Genderquatsch uns hinführt.

      1. Finde ich nicht ganz so sinnlos. Viele Sachen die in den USA an den Start gehen kommen hier nicht an. So ein Artikel schürt dann Erwartungen die nicht eintreten. Siehe auch Funktionen der Amazon Echos die bislang nie ankamen. Mich interessieren eher Artikel über Funktionen die ich auch in absehbarer Zeit hier habe.

    1. @fusselchen: Donnerwetter! Gleich eine Straftat? Mit wievielen Jahren Knast muss man da so rechnen?
      Oder kann es sein, dass Du eigentlich Ordnungswidrigkeit meintest? ?

      1. Punkte ins Flensburg und Geldstrafe sind beides für mich eine Strafe für ein Vergehen. Also eine Straftat. Ordnungswidrigkeit wäre für mich eher eine Verwarnung als Resultat.

        1. @fussel: Naja, klar darfst Du für das eigene Handeln strengere Maßstäbe ansetzen als es die Außenwelt tut. Aber wie Du siehst, erzeugt es Irritationen und Missverständnisse, wenn Du legaldefinierte Begriffe nach eigenem Empfinden umdeutest und anders verwendest.

          Tust Du das, worum es in diesem Artikel hier geht, und wirst dabei erwischt, handelt es sich eben um eine Ordnungswidrigkeit und gerade nicht um eine Straftat. Und das was Du dann zu zahlen hast, ist ein Bußgeld und keine Geldstrafe. Diese Begriffe sind nicht zufällig entstanden, sondern wurden bewusst so definiert, damit man unterschiedliche Dinge damit zuverlässig voneinander unterscheiden kann. Wie heißt es so schön, Gedanken sind frei. ? Aber für die Kommunikation mit anderen ist es schon sinnvoll, etablierte Begriffe zu verwenden und nicht persönlich nach eigenem Empfinden umgedeutete.

  3. Ich nutze die Karten-App sehr gerne, weil sie mir über meine Apple Watch Navigationshinweise übermittelt. Man kann sie sogar so einrichten, dass man durch unterschiedliche Vibrationen am Handgelenk informiert wird. Dies funktioniert hervorragend.
    Ich würde die neue Funktion nutzen, vielleicht wird‘s über meine amerikanische Apple ID möglich.
    Danke für den Beitrag.

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