Apple HomePod für eBay-Plus-Mitglieder erstmals unter 300 Euro

Den Apple HomePod gibt es heute zum ersten Mal deutlich günstiger. Teuer ist der Lautsprecher aber immer noch.

Apple HomePod

Der Apple HomePod liefert einen vorzüglichen Klang und kann locker mit bewährten Geräten wie dem Sonos Play:1 oder Sonos One mithalten. Das große Problem des Lautsprechers aus Cupertino ist allerdings: Er kostet mit einem regulären Preis von 349 Euro eine ganze Ecke mehr als die Konkurrenz.


Heute könnt ihr den HomePod zum ersten Mal günstiger kaufen. Der smarte Lautsprecher in der Farbe Spacegrau wird heute von Cyberport auf eBay für 333 Euro angeboten. Das wäre noch kein grandioser Deal, dafür sorgt erst eBay selbst.

  • Apple HomePod in Spacegrau für 299,70 Euro (zum Angebot)
  • für eBay-Plus-Mitglieder mit Gutscheincode PLUSDEAL

Mit eBay Plus, das ist die Premium-Mitgliedschaft von eBay, bekommt ihr den HomePod heute noch einmal 10 Prozent günstiger. Für den Rabatt müsst ihr an der Kasse einfach den Gutscheincode PLUSDEAL eingeben. So kommt ihr am Ende auf einen Preis von 299,70 Euro, was die bisherige Bestmarke für den HomePod ist.

eBay-Plus-Mitglied kann im Prinzip jeder werden. Ähnlich wie bei anderen Diensten dieser Art kann auch eBay Plus 30 Tage lang kostenlos ausprobiert und per Mausklick wieder storniert werden, bevor es kostenpflichtig wird. Wenn ihr also noch einen etwas günstigeren HomePod sucht, solltet ihr euch dieses Angebot nicht entgehen lassen.

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Bei Käufen über diese Links erhalten wir eine Provision, mit dem wir diesen Blog finanzieren. Der Kaufpreis bleibt für euch unverändert.

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Kommentare 1 Antwort

  1. Alles schön und gut.

    Allerdings ist Gewährleistung (2 Jahre) bei Apple direkt einfach „günstiger“, kombiniert mit einem Apple Care … manchmal spart man da am falschen Ende … und in den ersten 6 Monaten der GWL ist Apple in der Abwicklung immer lockerer als ein Zwischenhändler – der immer erst einschicken möchte und deutsches Recht nach BGB einfach ignoriert…

    Es gilt das Recht auf Nacherfüllung, diese muss man dem Verkäufer zugestehen, zwei Mal, ehe man rückabwickeln kann.

    Allerdings wählt der Käufer wie die Nacherfüllung stattfindet:

    Als Nachbesserung
    – hier Reparatur

    Als Nachlieferung
    – neuwertiger Ersatz

    Fast immer diskutiert man dann mit dem Händler oder darf seinen Anwalt losschicken… weil der meist nicht den Unterschied zwischen den drei Begriffen kann.

    Dann rechnet man sich aus wievielte Zeit das kostet und wieviel man „gespart“ hat und wieviel Lebenszeit dafür drauf ging … kurz:

    Lohnt nicht. Ab 25% je nach Preishöhe „kann“ sich das lohnen – meist jedoch erst ab 40%.

    Alles andere, naja viel Glück.

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