Nachdem zuletzt der bekannte Zubehör-Hersteller Anker einige Akku-Produkte zurückrufen musste, geht der Reigen munter weiter. Nun meldet sich das Unternehmen ESR, dessen Powerbanks aus der Reihe „HaloLock Wireless Powerbank“ aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
Im Rahmen einer Rückrufaktion, die in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Verbraucherschutzbehörde CSPC, der kanadischen Gesundheitsbehörde sowie dem ESR-Mutterkonzern Waymeet Limited aus Hongkong koordiniert wird, werden Besitzer und Besitzerinnen der drei Modelle mit den Bezeichnungen 2G520, 2G505B und 2G512B gebeten, den Gebrauch der Powerbanks sofort einzustellen und sich an den Wayfleet-Kundenservice zu wenden.
Die drei betroffenen Powerbanks können vergleichsweise einfach an fünf runden LEDs auf der einen Seite und der Modellnummer am Gehäuserand erkannt werden. Die „HaloLock Wireless Powerbank“-Reihe ist in mehreren Farben wie Weiß, Grau, Blau und Schwarz verfügbar gemacht und zwischen September 2023 und Juli 2025 unter anderem über Amazon und den ESR-Webshop verkauft worden.
Wie auf der Website der US-Behörde zu lesen ist, ist der Rückruf seit gestern gestartet und betrifft allein in den USA rund 24.000 Exemplare, weitere 9.900 sollen in Kanada verkauft worden sein. Die Gefahr bei den drei getroffenen Geräten besteht darin, dass sich der Lithium-Ionen-Akku in den zurückgerufenen Powerbanks überhitzen und sich entzünden kann, wodurch eine Brand- und Verbrennungsgefahr für Verbraucher besteht.
ESR hat im Vorfeld neun Meldungen über Brände und Explosionen von Lithium-Ionen-Akkus erhalten, die zu Sachschäden in Höhe von etwa 20.000 US-Dollar geführt haben. Verletzte wurden nicht gemeldet.
Besitzer und Besitzerinnen der drei betroffenen Produkte werden gebeten, ihre Bestellnummer (nicht erforderlich) und ein Foto der zurückgerufenen Powerbank, auf dem die Modellnummer mit dem Wort „Recalled“ (zurückgerufen) in Permanentmarker geschrieben zu sehen ist, an support@esrtech.com zu senden. Zudem sollte man die Powerbanks gemäß den örtlichen und staatlichen Vorschriften im Sondermüll, und nicht im üblichen Hausmüll entsorgen.