Apple: Facebook darf 30%-Provision für Online-Events bis Jahresende umgehen

Facebook darf eigenes Bezahlsystem verwenden

Um Apples App Store-Provisionen gab es in der Vergangenheit einige Differenzen. Erst kürzlich schlossen sich einige namhafte Entwickler wie Spotify, Deezer und Epic Games zu einem Bündnis zusammen, um Apples Geschäftsmethoden im App Store anzuprangern. In der Kritik steht dabei vor allem die 30-prozentige Provision, die Apple von allen Verkäufen von Entwicklern im eigenen App Store verlangt, selbst wenn es sich um Abonnements oder andere indirekte Zahlungen handelt.

Wie nun aus einem Bericht des Magazins Bloomberg hervorgeht, hat Apple Facebook erlaubt, die 30-prozentige Provision voraussichtlich bis zum Ende des Jahres außer Kraft zu setzen und Einnahmen von Facebook-Online Events über das eigene Zahlungssystem abzuwickeln. Damit möchte man Unternehmen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie entgegenkommen.


Ähnliche Ausnahmeregelungen auch für Airbnb und ClassPass

Nach Ende dieses Jahres wird Facebook dann auch für die Online-Events entsprechende In-App-Käufe einbauen müssen, sollte man die Events weiter in der Facebook-App für iOS vermarkten. Diese Ausnahme habe Apple auch schon bei Anbietern wie Airbnb und ClassPass gelten lassen, wie im Artikel von Bloomberg zu lesen ist.

Im August hatte Facebook erstmals Online-Events vorgestellt, mit denen Unternehmen Videostreams vermarkten können. Interessierte Kunden zahlen für das Ansehen der Streams eine Gebühr, beispielsweise für Fitnesskurse. Dies war im Zuge der Coronavirus-Pandemie geschehen, um Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, auch ohne physische Geschäfte weiterhin Umsätze generieren zu können. Ganz zufrieden zeigte sich Facebook trotz Apples Aktion nicht. „Apple hat sich bereit erklärt, eine kurze, dreimonatige Atempause einzuräumen, nach der angeschlagene Unternehmen wieder einmal die vollen 30% App Store-Steuer an Apple zahlen müssen“, so der Wortlaut von Joe Osborne, einem Facebook-Sprecher, in einer Erklärung. Man darf gespannt sein, wie andere Entwickler auf diese Ausnahmeregelung reagieren werden.

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