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Neue Entwickler-Kosten: Apple plant Gebühren für Käufe außerhalb des App Stores

Auch Spotify wäre betroffen

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Apple will künftig bis zu 15 Prozent Provision von Apps verlangen, die Nutzer und Nutzerinnen aus dem App Store zu einer Kaufmöglichkeit auf einer externen Website weiterleiten. Dafür hat der Konzern einen entsprechenden Vorschlag beim US-Bezirksgericht in Kalifornien eingereicht (via MacRumors). Die Höhe der Gebühr soll davon abhängen, welchem App Store-Modell eine App angehört.

Für gewöhnliche Apps sieht Apple eine Gebühr von 15 Prozent vor. Entwickler und Entwicklerinnen aus bestimmten Partnerprogrammen, etwa für News, Video oder Mini-Apps, sowie bei Abonnementverlängerungen sollen 10 Prozent zahlen. Für Teilnehmende des Small Business Programms, die normalerweise 15 Prozent App Store-Provision abführen, wären 5 Prozent vorgesehen.


Die Gebühr soll immer dann anfallen, wenn eine Person in einer App auf einen externen Kauf-Link tippt und anschließend auf der verlinkten Website etwas kauft. Ein Spotify-Abonnement, das nach einem Klick aus der Spotify-App auf der Spotify-Website abgeschlossen wird, würde Apple demnach mit 15 Prozent des Kaufwerts vergüten. Apple begründet die Höhe mit dem Wert seiner Plattform und verweist auf Expertenanalysen sowie die Gebühren, die Google im Verfahren „Epic gegen Google“ für sogenannte Link-Outs verlangt.

Streit mit Epic Games geht weiter

Epic Games-Banner auf einem iPad

Hinter dem Vorschlag steckt der jahrelange Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games. Apple wurde 2021 dazu verpflichtet, die eigenen Regeln so anzupassen, dass Entwickler und Entwicklerinnen auf externe Zahlungsangebote hinweisen dürfen. Nach mehreren Berufungsverfahren führte Apple schließlich ein komplexes Gebührenmodell mit Sätzen zwischen 12 und 27 Prozent ein. Dieses lag laut Kritik von Epic faktisch kaum unter den normalen App Store-Gebühren.

Im April 2025 zog Richterin Yvonne Gonzalez Rogers die Reißleine und untersagte Apple, Gebühren für externe Kauf-Links zu verlangen. Apple wurde zudem wegen Missachtung des Gerichts schuldig gesprochen. Ein Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung zwar, stellte aber gleichzeitig fest, dass Apple grundsätzlich eine Vergütung für sein geistiges Eigentum verlangen könne. Deshalb wurde die Frage nach einer angemessenen Gebühr zurück an das Bezirksgericht verwiesen.

Apple wollte die Gebührenfrage eigentlich bis zur Entscheidung des US Supreme Court aussetzen. Der Supreme Court wird den Fall in seiner im Oktober beginnenden Sitzungsperiode behandeln, lehnte Apples Versuche einer Aussetzung bislang aber ab. Nun muss das Bezirksgericht Apples neuen Vorschlag prüfen und auch Epic Games anhören. Am Ende entscheidet das Gericht, wie hoch die zulässige Gebühr tatsächlich sein darf, und Apple muss diese Vorgabe umsetzen.

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Mel
Ich bin seit 2011 Teil des appgefahren-Redaktionsteams und war schon immer an Innovationen im Tech-Bereich und Gadgets interessiert. Wann immer es praktisches Outdoor-Zubehör oder interessante Foto-Apps gibt, bin ich Feuer und Flamme, denn auch in meiner Freizeit bin ich gerne mit dem Rad oder der iPhone-Kamera unterwegs. Seit einiger Zeit nutze ich aktiv das Fediverse und berichte über neue Apps, Dienste und Entwicklungen.

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