App Store: Unterstützung von nicht gelisteten Apps über einen Direktlink

Neue Infos auf der Entwickler-Website

Im App Store gibt es einige Anwendungen, die nicht für die öffentliche Verteilung geeignet sind. Entwickler und Entwicklerinnen solcher Apps wird es laut Apples-Website nun einfacher gemacht, diese einzustellen. So berichtet das Magazin MacRumors.

„Entwickler mit Apps, die nicht für die öffentliche Verbreitung geeignet sind, können auf der Apple-Website einen Antrag auf Verbreitung nicht gelisteter Apps stellen, die nicht in den App Store-Kategorien, Empfehlungen, Tabellen, Suchergebnissen oder anderen Auflistungen erscheinen. Auf nicht gelistete Apps kann auch über den Apple Business Manager und den Apple School Manager zugegriffen werden.“

Im entsprechenden Info-Dokument auf der Apple-Website erklärt der Konzern, dass sich die ungelisteten Anwendungen unter anderem für „bestimmte Organisationen, besondere Veranstaltungen oder Forschungsstudien oder Apps, die als Mitarbeiterressourcen oder Verkaufstools verwendet werden“, eignen würden. Die nicht aufgeführten Apps werden in allen Ländern unterstützt, in denen der App Store verfügbar ist.


Keine TestFlight-Option bei nicht gelisteten Apps

Wer eine solche App einreichen möchte, kann ein Antragsformular von Apple verwenden. Dies gilt sowohl für neue, als auch für bestehende Apps. „Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, ändert sich die Vertriebsmethode Ihrer App im Abschnitt ‚Preise und Verfügbarkeit‘ des App-Datensatzes in ‚Nicht gelistete App‘ und gilt für alle zukünftigen Versionen der App“, so Apple. „Sie können dann mit dem üblichen Prozess der App-Veröffentlichung fortfahren.“

Die nicht aufgeführten Anwendungen können von jeder Person aufgerufen werden, die Zugriff auf den Link zur App hat. Sollte sie bereits im App Store verfügbar sein, bleibt ihr Link identisch. Eine Möglichkeit, Apps im Beta- oder Vorveröffentlichungsstatus auf diese Weise einzureichen, schließt Apple aus. Damit ist beispielsweise eine TestFlight-Option für die nicht gelistete App nicht möglich.

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