Neues zu Markenrechten bei X: Social Media-Startup will Marken von Twitter nutzen

Neues zu Markenrechten bei X: Social Media-Startup will Marken von Twitter nutzen

Nur "Twitter"-Name selbst darf nicht verwendet werden

Im Streit um die alten Twitter-Marken hat X einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Ein US-Richter kommt in seiner Urteilsbegründung vorläufig zu dem Schluss, dass der Konzern die Marke „Twitter“ nicht aufgegeben hat. Ein Konkurrent darf seinen neuen Kurznachrichtendienst deshalb nicht „Twitter“ nennen. Anders sieht die Lage allerdings bei zwei besonders bekannten Überbleibseln der alten Marke aus, nämlich dem Begriff „Tweet“ und dem wohlbekannten blauen Vogel.

Der Rechtsstreit geht auf das vergangene Jahr zurück. Das Start-Up hinter „Operation Bluebird“ wollte ein „neues Twitter“ aufbauen und argumentierte, X habe die entsprechenden Marken faktisch aufgegeben. Vor einem Bundesgericht in Delaware bekam das Unternehmen nun teilweise recht. Richter Colm Connolly hält es für wahrscheinlich, dass Bluebird nachweisen kann, dass X die ernsthafte Nutzung von „Tweet“ und dem alten Logo eingestellt hat, und auch nicht plant, diese Marken wieder einzusetzen.


Bei Bluebird dauerte es entsprechend nicht lange, bis man die Entscheidung in die Praxis umsetzte. Der Dienst tritt inzwischen unter dem Namen tweet.app auf und setzt auf ein Logo, das stark an den früheren Twitter-Vogel erinnert. Nach Angaben des Start-Ups haben bereits mehr als 170.000 Menschen einen Kontonamen reserviert. Wer sich einen Namen sichern möchte, muss dafür allerdings 20 US-Dollar bezahlen. Auf der Website wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Verbindung zu X besteht.

X wollte die Marken nicht kampflos aufgeben

Screenshot der Website tweet.app
Das ist die tweet.app-Website des neuen Social Media-Projekts.

Ganz überraschend kommt die Auseinandersetzung nicht. Nachdem Bluebird im vergangenen Dezember seinen Plan für einen neuen Kurznachrichtendienst angekündigt hatte, forderte das Unternehmen das US-Patent- und Markenamt auf, X die entsprechenden Markenrechte zu entziehen. Die Begründung: Der Konzern habe die alten Marken nicht mehr genutzt und offenbar auch kein Interesse daran, dies wieder zu ändern. X reagierte zunächst zögerlich, verteidigte seine Rechte dann aber vor Gericht.

Für Bluebird ist vor allem die Einschätzung des Richters zum Begriff „Tweet“ ein Erfolg. Das Unternehmen argumentiert, der Begriff sei längst Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs geworden und habe die Umbenennung von Twitter zu X praktisch überlebt. Man habe den „Tweet“ nicht ersetzen können, weil die Öffentlichkeit das Wort weiterhin benutze. Auch der alte Vogel soll nach Ansicht des Start-ups inzwischen wieder frei für einen neuen Dienst sein. Ob diese Einschätzung am Ende Bestand hat, muss allerdings noch geklärt werden.

Die Hintergründe reichen zurück bis zur Übernahme von Twitter durch Elon Musk im Herbst 2022 für 44 Milliarden US-Dollar. Kurz darauf wurde aus Twitter X, inklusive neuem Namen, Logo und einer Reihe weiterer Veränderungen. Viele Nutzer und Nutzerinnen wechselten daraufhin zu Alternativen, darunter Mastodon, Bluesky oder Metas Threads. Dennoch blieb X lange der mit Abstand prägendste Kurznachrichtendienst. Der aktuelle Markenstreit zeigt nun, dass auch Jahre nach der Umbenennung noch längst nicht alle rechtlichen Spuren des alten Twitter verschwunden sind. Wie es mit tweet.app weitergeht, bleibt abzuwarten: Immerhin ist der Social Media-Markt mit vielen Alternativen zu X bereits gut gefüllt.

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Mel
Ich bin seit 2011 Teil des appgefahren-Redaktionsteams und war schon immer an Innovationen im Tech-Bereich und Gadgets interessiert. Wann immer es praktisches Outdoor-Zubehör oder interessante Foto-Apps gibt, bin ich Feuer und Flamme, denn auch in meiner Freizeit bin ich gerne mit dem Rad oder der iPhone-Kamera unterwegs. Seit einiger Zeit nutze ich aktiv das Fediverse und berichte über neue Apps, Dienste und Entwicklungen.

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