Verbraucherzentrale klagt gegen Abnehm-App Fastic

Unzulässige Rechnung über 99 Euro

Bereits im Juni haben wir über die Abnehm-App Fastic berichtet. Sie lockt mit einer gefährlichen Gratis-Aktion, bei der eine Rechnung in Höhe von 99 Euro droht, wenn man nicht zwei Wochen lang regelmäßig alle Daten einträgt. Nur ein nicht eingetragenes Abendessen reicht aus, damit eine hohe Rechnung ins Haus flattert. Von den 99 Euro ist neben den vielen „Gratis“-Hinweisen natürlich nur im Kleingedruckten etwas zu sehen.

Genau dieses etwas dubiose Geschäftsmodell hat nun auch die Verbraucherzentrale auf dem Schirm. Wie jetzt bekannt wurde, hat sie bereits im Juni 2025 Klage gegen die Fastic GmbH eingereicht.


Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale im Detail

Die Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen von Fastic als unlautere Geschäftspraxis, insbesondere wegen irreführender Werbung. Beim sogenannten kostenlosen Präventionskurs sowie dem Versprechen „Fastic Plus für 12 Monate 100 % kostenlos“ werde den Nutzern im Buchungsprozess nicht klar und transparent vermittelt, dass bei Nichterfüllung der Challenge-Bedingungen ein kostenpflichtiges Abonnement droht. Besonders bemängelt die Verbraucherzentrale die Gestaltung des Buchungsablaufs – unter anderem fehlende Hinweise wie „zahlungspflichtig bestellen“. Dies stelle einen Verstoß gegen geltende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften dar.

Gegenüber dem ARD-Magazin Super.Markt hat Fastic mittlerweile eine Stellungnahme abgegeben. Man würde die Vorwürfe der Verbraucherzentrale ernst nehmen und eng mit den Behörden zusammenarbeiten, um Probleme aus dem Weg zu räumen. „Unser Ziel ist es, unseren Nutzern stets transparente und faire Angebote zu machen“, teilte ein Sprecher von Fastic mit. Angeblich sind bereits Anpassungen erfolgt, „um sicherzustellen, dass alle Aussagen klar und nicht irreführend sind“.

Das haben wir natürlich direkt überprüft: Das vermeintliche Gratis-Angebot war zumindest auf unserem iPhone nicht mehr zu entdecken. Das gilt hoffentlich auch für Geräte, auf denen Fastic bisher noch nicht installiert war.

Der Geschäftsführer von Fastic ist kein Unbekannter

Interessant ist in diesem ganzen Zusammenhang auch ein Blick in das Impressum der Fastic GmbH. Dort ist Benjamin Bak als Geschäftsführer gelistet. Ein Name, der in der App-Welt nicht unbekannt ist. Benjamin Bak war auch Gründer von Lovoo. Die Dating-App soll Nutzer mit gefälschten Profilen dazu verleitet haben, Geld für bestimmte Funktionen zu zahlen. Das Verfahren gegen die beiden Lovoo-Geschäftsführer Benjamin Bak und Alexander Friede wurde damals eingestellt, nachdem die Beschuldigten eine Summe von insgesamt 1,2 Millionen Euro gezahlt haben. Am Ende konnte er seine Dating-App dennoch für 65 Millionen Euro verkaufen, der Schmerz dürfte sich also in Grenzen gehalten haben.

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Ich bin seit dem Start dieses Blogs im Jahr 2010 dabei und schreibe weiterhin gerne informative Artikel über Apps und Gadgets. Besonders freue ich mich neben neuen Smart Home Geräten auch immer wieder über kleine Spiele für iPhone und iPad, mit denen man sich die Zeit vertreiben kann.

Kommentare 2 Antworten

  1. Unabhängig von den geschilderten Geschäftspraktiken: Ich habe die App mal genutzt. ich drücke es mal sehr vorsichtig aus: es gibt da wesentlich bessere Alternativen.

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