Nest Hello: Neue smarte Türklingel startet in Deutschland durch

Die Ring Video Doorbell und ihre Verwandten bekommen Konkurrenz. Ab sofort ist die smarte Türklingel Nest Hello in Deutschland erhältlich.

Nest Hello Lifestyle

Wer steht vor der Tür? Genau diese Frage wird man ab Juni auch mit der Nest Hello beantworten können. Die smarte Türklingel des Google Tochterunternehmens ist Anfang des Jahres bereits in den USA gestartet und kann ab sofort auf der Hersteller-Webseite zum Preis von 279 Euro bestellt werden. Ab Juni ist das Gadget dann auch bei anderen Händlern wie Amazon, Tink oder Cyberport verfügbar. Einige Hinweise wollen wir euch in diesem Artikel aber auf jeden Fall mit auf den Weg geben.


Zunächst einmal funktioniert Nest Hello wie jede andere Türklingel auch: Steht jemand vor der Tür und drückt auf den Knopf, schellt es im Haus über den klassischen Türgong. Gleichzeitig erhalten alle mit der Nest Hello verbundenen Nutzer eine Benachrichtigung auf ihr Smartphone und können von dort aus nicht nur auf das aktuelle Kamerabild zugreifen, sondern auch mit der Person vor der Haustür kommunizieren.

Nest Hello kann auch Personen erkennen

„Dank Echo- und Rauschunterdrückung sind Besucher auch bei Straßenlärm gut hörbar. Und wenn der Nutzer nicht an die Tür gehen kann, lässt sich mittels App aus vorher aufgenommenen Kurznachrichten wählen, wie beispielsweise ‚Noch einen Moment, wir sind gleich da‘ oder ‚Stellen Sie es einfach vor der Tür ab'“, heißt es in einer Pressemitteilung von Nest.

Nest Hello Lifestyle

Ebenfalls praktisch: Über die Nest-App kann der Türgong im Haus abgestellt werden, so dass man während der Mittagsruhe oder in der Nacht nicht vom lauten Schellen abgelenkt wird. Gleichzeitig bleiben die Benachrichtigungen auf dem iPhone und iPad aktiv, so dass man im Zweifel keine Person vor der Tür verpasst. Dank der lückenlosen Aufnahmefunktion kann man zudem jederzeit sehen, was sich in den vergangene drei Stunden vor der eigenen Haustür abgespielt hat.

Noch interessanter wird die ganze Geschichte mit dem optionalen Nest Aware Abonnement, das es ab 5 Euro pro Monat oder 50 Euro pro jähr gibt. Dann nämlich bekommt man nicht nur einen 5-tägigen Videoverlauf, sondern auch Alarmbereiche und intelligente Warnungen. Nest Hello erkennt dann sogar Gesichter und teilt euch direkt in der Push-Mitteilung mit, wer denn dort vor der Tür steht: Der Nachbar, der Paketbote, der nervige Vertreter oder doch eine unbekannte Person.

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Kommentare 16 Antworten

  1. „Dank der lückenlosen Aufnahmefunktion kann man zudem jederzeit sehen, was sich in den vergangene drei Stunden vor der eigenen Haustür abgespielt hat.“

    Ich hoffe, ich bin nicht alleine, der das etwas seltsam findet.
    Gesichtserkennung mit Abgleich bei einer Firma in den USA? Wow, das wird ja immer seltsamer.

    Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Das Recht am eigenen Bild?

    1. Genau das und Ausserdem wird man, wie bei den meisten Gesichtserkennungssystemen, dazu auf gefordert andere Personen zu benennen… Damit auch die, die sich nicht selbst identifizieren wollen, erfasst werden können. Für diese ‚Privileg’ darf man dann auch noch 5€ im Monat zahlen…

    2. @Gurkenglas: Recht hast Du mit Deinen Fragen. Als ich übrigens vor einigen Monaten hier bei einem Artikel über ein Konkurrenzprodukt (Namen vergessen) genau die selben Bedenken geäußert habe, hat das noch niemanden interessiert. Die DSGVO hat also viele gute Seiten ?

      1. Habe den Beitrag nun gefunden. Es war die Ring Video Doorbell und zum Thema Datenschutz hatte niemand irgendwelche Bedenken, auch appgefahren nicht:

        appgefahren.de/ring-video-doorbell-pro-im-test-213252.html

  2. Selbst ohne die permanente Aufzeichnung wäre es mit Blick auf die DSGVO bedenklich, diese Teile in der EU einzusetzen

    1. Eine Privatperson ohne kommerzielle Interessen trifft die DSGVO doch gar nicht. Und was man letztlich auf seinem eigenen Grundstück tut, darf jeder frei entscheiden. Auf öffentlichen Raum sieht es natürlich anders aus.

      1. Falsch. Als Privatperson darf ich auch auf meinem Grundstück keinesfalls Videos von Fremden aufzeichnen und dann noch an fremde Server laden.

      2. Jein, vermutlich wird in den meisten Fällen die „Hello“ oder generell Videoüberwachungssysteme nicht nur das eigene Privatgrundstück überwachen sondern auch öffentliche Bereiche. Und selbst wenn nur das eigene Grundstück überwacht wird, darf man mit den aufgenommenen Bildern/Videos auch noch lange nicht alles machen was möchte.

        Die DSGVO ist für Firmen gedacht, das ist richtig. Aber hier geht es ja in erster Linie nicht darum, was du als Privatperson mit den gesammelten Daten machst, sondern was Nest mit diesen macht.

        Nest hat seine Datenschutzrichtlinie allerdings auch hinsichtlich DSGVO überarbeitet und weist sogar explizit darauf hin, welche Daten mit welcher hlardware erfasst und wie sie verarbeitet werden. https://nest.com/de/legal/privacy-statement-for-nest-products-and-services/

        Wenn ich das richtig verstanden habe, wird für die Gesichtserkennung ein „Referenzfoto“ von der zu erkennenden Person benötigt. Nest weist sogar darauf hin, dass, je nach Einsatzgebiet (Land), man von dieser Person eine Einverständniserklärung benötigt.

        Was allerdings fehlt (zumindest habe ich nichts finden können), wie die Daten hinsichtlich Nest Aware behandelt werden.

  3. @Fabian: Grundsätzlich betrifft die DSGVO jede Privatperson, denn diese werden in darin nicht explizit ausgeschlossen. Aber wir sind uns natürlich einig, dass Privatpersonen in der Regel weniger davon betroffen sind. Sobald man eine derartige Klingel einsetzt fällt man voll rein.

    1. @AppleBastian: Doch, genau die werden explizit ausgeschlossen. Art. 2 Abs. 2 c)

      Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

      Würde man nur für sich filmen, würde die DSGVO (im Übrigen genau wie das BDSG auch) keine Anwendung finden. Das Problem ist das Hochladen in die Cloud.

  4. @Fabian

    Und natürlich hast Du von all deinen Kontakten die Erlaubnis deren Details an WhatsApp & Co. ungefragt und ohne Erlaubnis weiterzugeben….

    Die DSGVO betrifft „personenbezogene Daten“ und damit rechtlich betrachtet alle „Personen“, juristische wie natürliche Personen. Und mit dem „GDPR“, wie es englisch gennant wird, ist die Haftung nun deutlich erhöht worden und betrifft Jeden – der gegen die Bestimmung verstößt.

    Klingelingeling. Big Business.

    WhatsApp war vorher schon ein No-Go. Jetzt wird es spannend wann die ersten Privatklagen kommen.

    Viel Spaß.

    1. @Nemios: Nein, explizit nur natürliche Personen!
      Art. 1 Abs. 1 und 2 DSGVO:

      1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
      2. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

      Bzgl. WhatsApp gebe ich Dir Recht.

      Gruß, zeroG

      1. Steht doch da. Die Daten von natürlichen Personen werden geschützt.

        „…enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen…“

        „…schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen….deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.“

        Schon mal personenbezogene Daten einer juristischen Person gesehen …. wie auch, sind ja keine Lebewesen.

        Juristische Personen, aka Firmen, müssen die DSGVO anwenden und die persbzg. Daten von natürlichen Personen entsprechend der DSGVO schützen.

        Was ist daran unklar?

        1. @Nemios: MIR ist nichts von alledem unklar ?
          Ich beschäftige mich seit über 2 Jahren intensiv mit der GDPR und habe bereits in 2016 einen Änderungsvorschlag für eine äußerst unglücklich übersetzte Passage in der deutschen Fassung des Art. 30 Abs. 5 eingereicht, die inkl. Punkt und Komma von der EU 1:1 übernommen wurde.

          Ich hatte Dich zunächst so verstanden, dass die GDPR auch Daten juristischer Personen schützt, aber das hast Du nach nochmaligem Lesen gar nicht geschrieben. Sorry, mea culpa.
          Übrigens, fun fact: die GDPR schützt nur Daten lebender natürlicher Personen. Wer schon tot ist, den schützt auch die GDPR nicht mehr.

  5. Für 279,- € hätten sie der Klingel auch einen SD Slot spendieren können, um die Videos lokal aufzuzeichen. Aber nein… es muß ja wieder ein ABO Modell sein… zwischen 5 und 30 € im Monat. Schade, hätte ich vieleicht gekauft, aber nicht bei diesen Folgekosten.

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