NFC-Chiptechnologie: Apple steht EU-Kartellklage ins Haus

Hohe Geldbuße möglich

Die Anwälte von Apple haben in letzter Zeit einiges zu tun: Neben dem großen Gerichtsprozess zwischen Apple und Epic Games gibt es immer wieder auch Kartellvorwürfe von Seiten der Europäischen Union. Bereits seit dem letzten Jahr steht der Konzern aus Cupertino im Fadenkreuz der EU-Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager, als sie eine Untersuchung zu Apples Zahlungssystem Apple Pay einleitete.

Nun hat sich die EU-Behörde auf die mit Apple Pay verbundene NFC-Chiptechnologie konzentriert, die Apple mit einer EU-Kartellklage konfrontieren könnte. „Damit riskiert das Unternehmen eine hohe Geldstrafe und könnte gezwungen sein, sein mobiles Zahlungssystem für Rivalen zu öffnen“, berichtet dazu Reuters.


„Die ersten Bedenken betrafen Apples NFC-Chip, der das Bezahlen per Fingertipp auf dem iPhone ermöglicht, die Bedingungen für die Nutzung des mobilen Bezahldienstes Apple Pay in den Apps und auf den Websites von Händlern sowie die Weigerung des Unternehmens, Konkurrenten Zugang zum Bezahlsystem zu gewähren.“

Die Europäische Kommission habe laut Reuters ihren Fokus inzwischen auf den NFC-Chip eingegrenzt, auf den nur Apple Pay zugreifen kann. Die EU-Kommission bereite nun eine Auflistung der Beschwerdepunkte vor, die Apple im nächsten Jahr zugestellt werden könne. „In solchen Dokumenten werden üblicherweise Praktiken dargelegt, die von der Regulierungsbehörde als wettbewerbswidrig angesehen werden“, so Reuters.

Auch andere Regulierungsbehörden haben Apple im Fokus

Sollten sich die Vorwürfe gegen Apple erhärten, da man gegen EU-Vorschriften verstoße, sind Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes möglich. Auf der Grundlage von Apples Umsätzen im Jahr 2020 könnten sich diese dann auf 27,4 Milliarden US-Dollar belaufen.

Apple Pay steht auch bei anderen Regulierungsbehörden im Fokus, darunter in Südkorea. Das Land verabschiedete im vergangenen Monat ein Gesetz, welches es großen Betreibern von App Stores verbietet, Software-Entwickler zu zwingen, ihre Zahlungssysteme zu verwenden. Auch in Deutschland gibt es seit 2019 ein Gesetz, das Apple verpflichtet, sein mobiles Zahlungssystem gegen eine angemessene Gebühr auch für Konkurrenten zu öffnen.

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Kommentare 5 Antworten

  1. Da ist diesmal die EU ja reichlich spät dran.

    In D ist das schon seit Anfang 2020 Gesetz und zwar in § 58a Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) – der spezielle § auch genannt Lex Apple Pay.

    Das Ganze geschah damals Ende 2019 auf Druck der Sparkassenverbände. Kurioserweise waren dann die Sparkassen diejenigen, die diese neue Freiheit gar nicht genutzt haben und dann ein gutes halbes Jahr später die Girocard Apple Pay-fähig gemacht haben.

    In D hat es bislang allerdings niemand geschafft, Zugriff auf Apples NFC-Schnittstelle auch wirklich umzusetzen. Das wiederum hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber § 58a ZAG noch mal verschärft hat. Ab 1.1.22 sind die Bestimmungen, die den Zugriff auf die NFC-Schnittstelle regeln, deutlich vereinfacht worden bzw. machen es Apple deutlich schwerer, ein Verlangen auf den Zugriff abzuwehren.

  2. Na klar, all das passiert natürlich nur zum Wohle des Verbrauchers. Es sieht wohl eher so aus das praktisch alle Nationen dieser Welt soviele Schulden angehäuft haben das denen kein Mittel der Welt zu schlecht wäre um von erfolgreichen Konzernen Megakohle für praktisch nichts abzuzocken. Geht es nicht auf dem Wege der Steuereintreiberei dann wird eben irgendwas reguliert. Es geht nur um die Kohle und garantiert nicht um etwas zum Wohle des Verbrauchers zu tun.

  3. @ Bernd M: Die EU verfolgt das Ziel einen Zahlungsmechanismus für andere Anbieter zu öffnen. Das führt (theoretisch) zu einem Wettbewerb, da dann verschiedene Anbieter die Zahlungsabwicklung via iPhone anbieten können. Dies führt (theoretisch) zu unterschiedlichen Gebühren für diesen Service und daraus zu unterschiedlichen Kosten für zB einem Lebensmittelhändler wie EDEKA. Wenn EDEKA den Preisunterschied weiterreicht, würde dann sogar ein Endverbraucher an der Kasse einen unterschiedlichen Endpreis bezahlen müssen.
    Ich kann an dem Ziel „Wettbewerb“ kein Eigeninteresse von Staaten zur Erhöhung von Einnahmen erkennen. Das ist mE schlicht gute Arbeit im Interesse der Allgemeinheit.

    Wenn Sie Apple Geld schenken wollen, machen Sie das doch bitte direkt und verschonen die Allgemeinheit damit.

  4. @Henning -> danke für den wirklich guten Kommentar. Endlich mal jemand der es kapiert hat und nicht auf das Marketing und Sicherheitsgelaber von Apple hereinfällt.

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