Netflix: Plötzliche Preisanpassungen nach Gerichtsbeschluss ungültig

Verbraucherzentrale hatte geklagt

In den letzten Wochen machten einige Streaming-Dienste mit unangenehmen Ankündigungen auf sich aufmerksam. Das wohl bekannteste Beispiel war der Sportstreaming-Service DAZN, der seine Abo-Preise mal eben verdoppelt hat – sehr zum Unmut der bisherigen Nutzer und Nutzerinnen. Auch Netflix (App Store-Link) setzte in den USA zu Beginn dieses Jahres Preiserhöhungen um.

Netflix hat nun vor Gericht aber eine Schlappe bezüglich gestiegener Abokosten erlitten. Verbraucherschützer und -schützerinnen von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) haben gegen die niederländische Netflix International B.V. vor dem Landgericht Berlin geklagt und Recht bekommen. Eine Vertragsklausel von Netflix, die eine willkürliche Änderung der Preise gerechtfertigt hätte, erklärte das Gericht für ungültig (Az. 52 O 157/21). Wichtig zu wissen: Auch das deutsche Geschäft von Netflix wird über die niederländische Gesellschaft abgewickelt.


In den Netflix-Nutzungsbedingungen, die vom VZBV moniert wurde, heißt es:

„Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“

Die Verbraucherzentrale beklagte vor allem die mangelnde Transparenz der Bedingungen für die Preisänderungen. Das Landgericht Berlin gab der Beschwerde der Verbraucherzentrale recht. Jana Brockfeld, Rechtsreferentin der VZBV, erklärt dazu:

„Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen. Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten.“

Die Begründung des Gerichts im Urteil fußt unter anderem darauf, dass nicht klargestellt würde, „welche Kosten für den Betrieb von Netflix die Preise in Deutschland beeinflussen würden. Ein konkreter Bezug darauf sei zur Anhebung der Abo-Gebühren hierzulande aber notwendig“, berichtet dazu stern.de. Auch eine fehlende Ausgewogenheit der Klausel wurde vom Berliner Landgericht bemängelt. Netflix würde die Klausel nur für Preiserhöhungen, aber nicht für Preissenkungen, beispielsweise bei ausgelaufenen Lizenzen, verwenden.

Der Netflix-Konzern hat erwartungsgemäß gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

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