App Store-Änderungen: „Reader“-Apps können auf eigene Website verlinken

Kindle, Netflix, Spotify und Co.

Um die Regularien in Apples App Store gab es in den vergangenen Monaten viele Diskussionen. Neben der von vielen Entwickelnden gewünschten Möglichkeit, auch Zahlungsmethoden von Drittanbietern anzubieten, forderten einige von ihnen auch eine Option, aus ihren Apps heraus auf ihre eigenen Websites zu verlinken. Apple versprach, sich um Verbesserungen zu kümmern – und hat nun offenbar geliefert, wie ein Artikel von The Verge aufzeigt.

„Die neuen Regeln, die heute in Kraft treten, erlauben es den Entwicklern von „Reader-Apps“ (Apps, die in erster Linie den Zugang zu digitalen Inhalten ermöglichen, wie Netflix, Kindle oder Spotify), Links zu ihren Websites zu erstellen, um beispielsweise Konten zu verwalten oder zu erstellen.“

In der Vergangenheit hatte dieses fehlende Feature für schlechte Nutzererfahrungen in den Apps gesorgt. Als Beispiel dafür nennt The Verge den Videostreaming-Dienst Netflix.


„Wenn man früher die Netflix-App heruntergeladen hatte, aber noch kein Konto besaß, durfte Netflix keinen Link zur Anmeldung angeben oder mitteilen, wo man ein Konto erstellen konnte. Das machte Apps für Nutzer ohne Konto frustrierend und zwang Entwickler, die Apples In-App-Zahlungssystem nicht nutzen (und auf 30 Prozent ihrer Einnahmen verzichten) wollten, zu einer schlechteren Erfahrung für potenzielle Kunden. Jetzt sollten Entwickler zumindest eine Schaltfläche einbauen können, die zu ihrer Website führt.“

Zahlreiche Hürden für die Beantragung von externen Links

Einfach einen Link zur Website einbauen dürfen Entwickler und Entwicklerinnen allerdings nicht. Apple gibt auf der Developer-Support-Seite an, dass man zunächst eine Berechtigung für das Einfügen von externen Links über ein Formular beantragen müsse. Dort gibt man auch an, welche Apps das Einfügen solcher Links beantragen können. Dazu zählen die oben bereits genannten „Reader-Apps“, die lediglich digitale Inhalte zur Verfügung stellen, beispielsweise Magazine, Zeitungen, Bücher, Audio, Musik oder Video.

Auch für den Link selbst gibt es entsprechende Vorgaben. So darf sich dieser nicht in einer In-App-Ansicht öffnen, sondern muss in einem Browser geöffnet werden. Auch Preisinformationen dürfen darüber nicht geteilt werden, ebenso dürfen keine weiteren Daten oder Parameter an die Website übergeben werden. Abschließend muss die Anwendung natürlich wie gewohnt bei Apple zur Prüfung eingereicht werden.

Bedingt durch die hohen Hürden und Einschränkungen seitens Apple dürfte diese neue Regelung nur für sehr wenige Anwendungen im App Store zum Tragen kommen. Immerhin macht es die Erstellung eines Kontos für einige Apps im App Store in Zukunft wohl etwas leichter.

Fotos: Apple.
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