ARD, ZDF und Deutschlandradio: Neue Regeln für Online-Inhalte in Mediatheken und Co.

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Streit um die Online-Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegeben. Dieser wurde nun beigelegt.

Tagesschau

Auch gerade in diesen Tagen der Fussball-WM werden wohl viele appgefahren-Leser auf das Online-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen zurückgreifen und deren Livestreams und Berichterstattung online verfolgen. Seit längerem schwelt aber ein größerer Streit im Hinblick auf den sogenannten neuen Telemedienauftrag, nach dem die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Inhalte nicht mehr „presseähnlich“ gestalten, sondern „im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton“ gestalten müssen. So berichtet das Newsportal von tagesschau.de.


Wie nun auf einer Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder in Berlin beschlossen wurde, wird der Rundfunkstaatsvertrag in dieser Hinsicht geändert werden. „Texte sollen ausdrücklich nicht im Vordergrund stehen“, heißt es bei tagesschau.de weiter. „Die Angebote müssen also auf den ersten Blick wie Mediatheken anmuten.“

Trotzdem soll es dank eines geschlossenen Kompromisses auch weiterhin möglich sein, textlastige Beiträge in der Online-Präsenz von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu veröffentlichen.  Dies können „Manuskripte ihrer Beiträge aus Radio und TV, aber auch Aktualisierungen und Hintergründe zu den Themen, die in den klassischen Sendungen Thema sind“, sein. „Audio und Video sollen dabei ‚nach Möglichkeit‘ eingebunden werden. Dabei bleibt aktuelle Berichterstattung auch in Textform möglich.“

Außereuropäische Produktionen sind weiter tabu

Auch wenn dieser neue Telemedienauftrag nach vielen Einschränkungen klingt: Die Mediatheken bekommen in Zukunft mehr Möglichkeiten geboten. So können sie in Zukunft auch sogenannte Lizenzware auf Abruf bereitstellen. Dazu zählen unter anderem Filme, Serien und Dokus, „die sie nicht selbst produziert oder in Auftrag gegeben, sondern nachträglich von anderen Sendern oder Studios eingekauft haben“, wie die Tagesschau berichtet. Restriktionen gibt es aber trotzdem: Außereuropäische Produktionen, wie etwa Filme und Serien aus den USA, sind tabu.

Den Sendern soll darüber hinaus künftig mehr Entscheidungsfreiheit gegeben werden, wie lange sie ihre Angebote online oder in den entsprechenden Apps für die Nutzer zur Verfügung stellen wollen. Die bisher geltende Sieben-Tage-Regelung soll aus dem Rundfunkstaatsvertrag entfernt werden, zudem wollen die Verantwortlichen der Länder die Sender beauftragen, „zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten anzubieten“. In diesem Fall könnten die Inhalte auch länger im Netz verbleiben. 

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