App Tracking Transparency: Kartellrechtliche Verfolgung in Frankreich und Deutschland

Wettbewerbswidriges Verhalten von Apple

Konzerne wie Meta mit ihrem sozialen Netzwerken Facebook und Instagram, oder auch andere Werbetreibende haben sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch gegenüber Apples App Tracking-Vorgehen geäußert. Nun bekommen die Kritiker Rückenwind in zwei europäischen Ländern, nämlich aus Deutschland und Frankreich: Dort wurden kartellrechtliche Untersuchungen zu diesem Thema eingeleitet. Das berichtet 9to5Mac.

Früher erlaubte Apple den Apps aus dem eigenen App Store, anonymisierte Tracking-IDs frei zu verwenden, um die Auslieferung von Werbung mit dem Besuch einer Website zu verknüpfen. Dies ermöglichte es den Entwickelnden, personalisierte Werbung innerhalb ihrer Apps zu verkaufen, die mehr Umsatz bringt als allgemeine Werbung. Dies änderte sich mit der Einführung des App-Tracking-Transparency-Features (ATT). Jetzt müssen App-Entwickler vorab fragen, ob man das Tracking zulassen möchte. Wenn man dies im entsprechenden Pop-Up-Fenster ablehnt – was die meisten Menschen tun – dürfen die Apps dieses System nicht nutzen.


Vor allem Facebook- und Instagram-Eigentümer Meta war darüber besonders verärgert und sagte voraus, dass die Änderung der Richtlinien den Konzern jährlich Milliarden von Dollar kosten würden. Das Unternehmen beanstandet vor allem, dass Apples eigene Apps nicht um Erlaubnis für das Tracking bitten müssen, was dem iPhone-Hersteller ermöglicht, wertvolle Daten zu sammeln, die Drittentwicklern nicht zur Verfügung stehen. Insbesondere wird Apple vorgeworfen, konkurrierende Werbeplattformen zu schädigen, um das Geschäft mit seinen eigenen App Store-Werbeangeboten anzukurbeln.

Kartellrechtliches Vorgehen in Deutschland und Frankreich

Die deutsche Kartellbehörde hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass Apple aufgrund dieses Verhaltens ein legitimes Ziel für besondere Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ist. Auf der Website der Behörde heißt es dazu:

„Hinsichtlich konkreter Verhaltensweisen von Apple prüft das Bundeskartellamt in einem weiteren Verfahren Apples Tracking-Regelungen sowie das App Tracking Transparency Framework (s. Pressemitteilung vom 14. Juni 2022). Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern könnten.“

Laut Axios wird zudem berichtet, dass Frankreich in Kürze eine eigene Untersuchung zu demselben Thema einleiten wird.

„Die französische Wettbewerbsbehörde wird wahrscheinlich bald eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apple einleiten, die sich auf Beschwerden im Zusammenhang mit den Änderungen der App-Tracking-Richtlinien im Jahr 2021 bezieht, so Quellen gegenüber Axios […]

Die französischen Regulierungsbehörden ziehen es vor, in der kommenden Woche eine formelle ‚Mitteilung der Beschwerdepunkte‘ an die an der Angelegenheit beteiligten Parteien herauszugeben, was sowohl den Gruppen, die die ersten Beschwerden über Apples Handlungen eingereicht haben, als auch Apple signalisieren würde, dass die Behörde bei ihrer ersten Überprüfung der eingegangenen Beschwerden Beweise für illegales wettbewerbswidriges Verhalten gefunden hat.“

Die Beschwerde, die zu der Untersuchung führte, wurde von vier französischen Werbefachverbänden eingereicht. Sowohl Apple als auch die Regulierungsbehörde lehnten eine Stellungnahme zu dem Bericht ab. Es bleibt abzuwarten, ob Apple möglicherweise in Deutschland und Frankreich Änderungen am ATT-Feature vornehmen muss – dies ist abhängig von den Untersuchungen der jeweiligen Kartellbehörden.

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Kommentare 2 Antworten

  1. Somit ist das Kartell dagegen das Appeluser selber entscheiden können ob sie getrackt werden können oder nicht? Ist die Werbeindustrie der Auftraggeber des Kartells ? Was soll das? Verbraucherschutz ist irrelevant? Was soll das denn?

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