BGH-Urteil: WarnWetter-App darf nicht kostenlos angeboten werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden

Die WarnWetter-App (App Store-Link) ist aus reiner Nutzersicht eine tolle App. Zum Marktstart konnte man diese sogar komplett kostenlos nutzen. Nachdem WetterOnline allerdings erfolgreich geklagt hatte, da sie als öffentlicher Dienst mit privaten Anbietern konkurriere und demnach ihre Applikation nicht kostenlos anbieten darf, stellte der DWD um und hat eine kostenpflichtige Pro-Version per In-App-Kauf angeboten.

Nun wurde aber das abschließende Urteil gesprochen: Der zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf.


Die Klägerin hält das unentgeltliche Anbieten und Verbreiten der Inhalte der DWD WarnWetter-App für wettbewerbswidrig, da der DWD allenfalls amtliche Wetterwarnungen unentgeltlich verbreiten dürfe. Die DWD WarnWetter-App benachteilige wegen ihrer Finanzierung durch den Staat nichtstaatliche Anbieter von Wetter-Anwendungen. Die Klägerin hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen. Den Unterlassungsanspruch hat sie in erster Linie auf wettbewerbsrechtliche Vorschriften, hilfsweise auf das öffentliche Recht gestützt.

Das komplette Urteil könnt ihr hier nachlesen. Wann und wie die WarnWetter-App in Zukunft aussehen wird, ist noch offen.

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Kommentare 19 Antworten

  1. Ich nutze die App schon lange und ist was das angeht die beste. Den Regen Radar musste man irgendwann schon einmalig für 1,99 kaufen.

  2. Lächerlich!!! ???
    Ich erfinde nun Google2 und verlange dass jede Suchanfrage bei Google 1€ kosten muss!!!
    In welcher Welt leben wir???
    Ich nutze zwar auch WetterOnline aber dafür müsste man den Laden abfackeln!

    1. Ich finde das Vorgehen und auch das Urteil unfassbar bescheiden, allerdings ist es mit deinem Beispiel wie mit Äpfeln und Birnen. Der DWD ist ein staatliches Unternehmen, welches Dienste kostenfrei anbietet, die sie ja „offiziell“ nicht anbieten können bzw. nur deshalb, weil der Staat es unterstützt. Google ist allerdings kein staatliches Unternehmen, sondern ein ganz normales Wirtschaftsunternehmen.

      1. Da hast du aber nicht zu Ende gedacht. Denn Deiner Logik nach würde Katwarn (gehört einen Verein) demnächst Nina (gehört dem Bund) ebenso verklagen?! Nené so ein Quatsch gehört verboten! Wo soll das noch alles hinführen?!

        1. Der DWD ist hier für die Warnmeldungen da. Ein Regenradar gehört aber z.B. nicht zu deren hauptsächlichen Aufgaben.
          Nina gibt auch nur Warnmeldungen aus, was ja auch Aufgabe von Bund/Ländern ist (nichts anderes macht die Feuerwehr im Rahmen der Evakuierungen mit Lautsprecherdurchsagen). Daher passt das Beispiel mMn nicht so ganz…

          1. Das stimmt so nicht ganz, Warnwetter incl. Regenradar dient auch zur Lagebeurteilung für Feuerwehr, THW und weitere Hilfskräfte – ohne Werbung oder sonstige Einschränkungen. Das bietet keine private/kommerzielle App so zuverlässig. Auch die direkte Vorhersage des Wetterdienstes kannst Du sonst nur über die Homepage des Wetterdienstes einsehen. Alle anderen Dienste greifen immer leicht zeitverzögert auf den Wetterdienst zu. Und für mich als Führungskraft ist es schon wichtig, unterwegs sehen zu können, wann der Regen losgeht.
            Deswegen wird für Hilfskräfte der unglaubliche InApp-Kaufbetrag von 1,99 EUR kostenfrei freigeschaltet.

  3. @midadi: geht’s noch? „den Laden abfackeln“??? Denk mal drüber nach, was du da sagst!
    @appgefahren Team: so etwas solltet ihr einfach löschen.

    1. Provokativ nennt man das! Ließ mal den ganzen Beitrag dann dürfte dir klar sein dass ich nicht gleich mit einem Feuerzeug losrenne! ?

    2. @weisenheimer: Locker durch die Hose atmen. Das midadi hat sich schon dadurch selbst disqualifiziert, dass er den Sachverhalt gar nicht verstanden hat (privat finanzierte vs. von staatlichen Zwangsabgaben finanzierte App). Solche dummen Äußerungen muss man leider ertragen. Aber Äußerungen löschen, nur weil sie dumm sind? Nein! Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes gut. Weder dem Staat (Art. 5 GG) noch privaten Organisationen steht es zu, Zensur auszuüben. Dennoch findet es statt. Das sogar noch zu fordern finde ich schlimmer als die ohnehin nicht ernst zu nehmende Aufforderung von midadi. Denk bitte mal ernsthaft darüber nach.

  4. Warum wollen wir eigentlich immer alles für lau haben? Wir wollen auch nicht umsonst arbeiten. Oder? Wer engagiert sich ehrenamtlich? ?

  5. Der münduge Staatsbürger hat für die App schon bezahlt. Der DWD ist in der Tat dem Bund zugehörig. Ja in der Bundeshaushaltsordnung ist die privatwirtschaftliche Betätigung eingeschränkt. Aber : Der DWD wurde geechaffen, um es zu ermöglichen solide und valide Wetteraussagen zu treffen. Es gibt auch heute noch genügend Menschen, die auf diesen Dienst angewiesen sind. Das der BGH so urteilt ist wohl leider rechtlich so. Dass aber WetterOnline aus dem reinen Kommerz heraus – es nutzt ja auch die Daten des DWD und hat keinen eigenen Satelliten- diese Klage geführt hat, ist – befremdlich ! Gut dass Feuerwehren, THW und all die anderen guten Geister kostenfrei zugreifen dürfen !

  6. Eben Warnwetter gekauft. Auf den 1ten Blick deutlich besser als alle anderen bisher genutzen Apps. Und gleich 2 Erfolge auf 1x. Der DWD hat Geld verdient und WetterOnline mich nicht als Käufer.

  7. Als überzeugter DWD Nutzer (und durch meine Steuern Finanzierer) ist das Urteil vollkommen gerechtfertigt und korrekt.

    ÖR darf unter keinen Umständen mit Privaten konkurrieren, sonst führen wir nur eine Schein-Marktwirtschaft.
    WetterOnline darf hier nicht angeprangert werden – sie verteidigen bloß das geltende Recht und das hätte auch jeder andere machen müssen.
    _______
    Das Ganze muss jedoch zu Ende gedacht werden, denn dadurch sind ebenfalls 99% des GEZ Beitrags hinfällig aufgrund vom missbräuchlich genutzten Bildungsauftrags in Verbindung mit klarer Konkurrenz zur minderwertigen Unterhaltungsindustrie.

    Zusätzlich gilt dann auch für die privaten Wetterdienste, dass die Kommerzialisierung von Wetterdaten einer ÖR Einrichtung Lizenzkosten anfallen müssen.

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