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Amazon Prime: BGH kippt Preiserhöhung – jetzt geht es ums Geld

Vier Jahre später wird es für Amazon unangenehm

Amazon Prime-Logo auf einem iPhone-Bildschirm

Für Amazon wird eine Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 zum teuren Rechtsstreit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 1. Oktober 2026 entschieden, dass die damalige Preisanpassung bei Amazon Prime unwirksam war, wie unter anderem der Spiegel berichtet. Amazon hatte den Preis für die Bestandskundschaft damals ohne ausdrückliche Zustimmung angehoben. Aus 7,99 Euro im Monat wurden 8,99 Euro, beim Jahresabo stieg der Preis von 69 auf 89,90 Euro.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand nicht einfach die Frage, ob Amazon seine Preise erhöhen darf. Entscheidend war vielmehr die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die sich der Konzern dabei berief. Nach Ansicht des BGH war diese Regelung nicht transparent genug. Für die Kundschaft war demnach nicht eindeutig erkennbar, welche Rechte sie bei einer Preiserhöhung haben und wie sie darauf reagieren können. Damit verstieß die Klausel gegen das Transparenzgebot.


Verbraucherschutz hatte Amazon schon länger im Visier

Zwei Amazon-Kartons.
Amazon Prime mit kostenlosem Versand wurde 2022 deutlich teurer.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hielt die Preisanpassungsklausel für unzulässig und bekam zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf und später vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Recht. Amazon zog anschließend vor den Bundesgerichtshof. Dort bestätigten die Richter nun die vorherigen Entscheidungen, so dass die Klausel damit auch höchstrichterlich als unwirksam eingestuft wurde.

Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf einen Teil der Prime-Kundschaft. Amazon kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden und Kundinnen anzupassen, deren Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 bestand und seitdem unverändert geblieben ist. Die betroffenen Personen sollen vor ihrem nächsten Zahlungstermin über den aktuellen Preis informiert werden. Für die Neukundschaft und andere Vertragskonstellationen bedeutet das Urteil dagegen nicht automatisch einen einheitlich niedrigeren Prime-Preis.

Zu viel gezahlt? Geld zurück ist grundsätzlich möglich

Gerichtshammer und Waage vor einem aufgeschlagenen Gesetztestext
Die betroffene Amazon-Kundschaft kann sich noch immer einer Sammelklage anschließen.

Spannender dürfte für viele Kunden und Kundinnen allerdings eine andere Frage sein: Was passiert mit den Beträgen, die seit 2022 bereits zum erhöhten Preis abgebucht wurden? Betroffene können grundsätzlich Rückzahlungen verlangen. Wie viel Geld dabei konkret infrage kommt, hängt unter anderem vom gewählten Abo-Modell und davon ab, wie lange der höhere Preis gezahlt wurde. Bei der jährlichen Mitgliedschaft beträgt die Differenz 20 Euro pro Jahr, beim Monatsabo 12 Euro. Auch Prime Student war von der damaligen Erhöhung betroffen.

Wer seine Ansprüche nicht individuell gegenüber Amazon durchsetzen möchte, kann sich außerdem an der von der Verbraucherzentrale NRW angestrengten Sammelklage beteiligen. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde bereits Ende 2025 eingeleitet. Im Klageregister des Bundesamts für Justiz hatten sich bis zum 1. Oktober 2026 laut Verbraucherzentrale bereits rund 145.000 Menschen eingetragen. Die Sammelklage reicht dabei zurück bis zur ursprünglichen Preiserhöhung.

Der Fall könnte auch für andere Abo-Dienste relevant sein, denn der BGH hat sich grundsätzlich mit der Frage beschäftigt, wie transparent ein Unternehmen Preisanpassungen in laufenden Verträgen regeln muss. Verbraucherschützer verweisen deshalb bereits auf mögliche Auswirkungen auf andere Streaming- und Abonnementanbieter. Verfahren zu Preiserhöhungen gibt es beispielsweise auch im Zusammenhang mit Netflix, Apple TV und Wow. Entscheidend bleibt allerdings jeweils die konkrete Klausel im jeweiligen Vertrag.

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Mel
Ich bin seit 2011 Teil des appgefahren-Redaktionsteams und war schon immer an Innovationen im Tech-Bereich und Gadgets interessiert. Wann immer es praktisches Outdoor-Zubehör oder interessante Foto-Apps gibt, bin ich Feuer und Flamme, denn auch in meiner Freizeit bin ich gerne mit dem Rad oder der iPhone-Kamera unterwegs. Seit einiger Zeit nutze ich aktiv das Fediverse und berichte über neue Apps, Dienste und Entwicklungen.

Kommentare 19 Antworten

          1. Eine Lese- und Rechtschreibschwäche hat nichts mit Analphabetismus zu tun.
            Dein Kommentar dagegen lässt tief blicken: Trotz guter Rechtschreibung kann man dumm und ein soziales A….h sein.

          2. Du bist ja ein ganz Schlauer. Ferndiagnose per Kommentarbereich. Ich bin ganz ergriffen vor Bewunderung…

  1. Bei mir steht im Profil von Amazon, dass der Mitgliedsbeitrag im März 27 von 89,90 € auf 69 € reduziert wird. Ohne dass ich irgendwas machen muss.

  2. Es geht nicht nur darum, dass der Mitgliedsbeitrag wieder gesenkt wird. Amazon hat auch die rechtswidrige Erhöhung der Gebühren aus den letzten vier Jahren als ungerechtfertigte Bereicherung zu erstatten.

  3. Mel – wenn du schon einen solchen Artikel schreibst, dann recherchiere doch bitte die Fakten richtig.
    Bei der jährlichen Mitgliedschaft beträgt die Differenz nicht 20 Euro pro Jahr sondern 20,90 Euro. Dementsprechend ist die maximale Rückforderung 20,90 Euro × 4 Jahre gleich 83,60 Euro. Dies ist dann die Summe, die entweder bei Amazon direkt oder über die Sammelklage zurückgefordert werden kann. Sich dort einzutragen und mitzumachen ist übrigens für die Betroffenen kostenlos.

  4. > Wer seine Ansprüche nicht individuell gegenüber Amazon durchsetzen möchte
    Amazon nimmt sich dieser Thematik strikt NICHT an. Ich versuche es seit gestern permanent, indem ich auf das Ticket immer wieder die gleiche Nachricht sende. Amazon stellt sich auf stur!

      1. Korrekt, aber am Ende immer mit dem gleichen Ergebnis. Ich habe mich nun auch noch bei der Sammelklage für die Rückzahlung der 83,60 EUR eingetragen.

  5. Nächste Abrechnung 69€.
    Schade um die Primevideo werbung ging’s nicht.
    Mal sehen wieviele Kläger ihre Kündigung bekommen, Amazon darf sich die Kunden aussuchen, sind ja nicht die Tafel.

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